Zum Inhalt springen

KV im Fernstudium


flowergarden

Empfohlene Beiträge

Liebe Fernstudierenden, 
heute platzte mir die Hutschnur. Daher eröffne ich diesen Beitrag, ich brauche dringend eure Hilfe!

Ich bin fast 26 Jahre alt, bin zertifizierte Wellnesstherapeutin und arbeite auch in diesem Bereich, jedoch geringfügig Selbstständig. Bei einem Einkommen unter 17.500€ jährlich.

Nun habe ich bei der Apollon das Fernstudium begonnen. Eigentlich wollte ich zur Techniker Krankenkasse wechseln, jedoch kamen bei meiner aktuellen Krankenkasse schwierigkeiten auf, da ich letztes Jahr kurzzeitig eine Festanstellung antrat, diese wieder verließ und jetzt die Klärung der rückwirkenden Familienversicherung aussteht (wohlgemerkt seit 5 Monaten).

Ich kann also nicht kündigen. Mein Hauptproblem eröffnete sich beim heutigen Telefonat mit der Krankenkasse.

Die Dame am Telefon las mir lieber meinen Versicherungsverlauf vor, anstatt gezielt auf meine Fragen einzugehen, wie denn der Stand der Klärung ist. Da ich ja dann auch rückwirkend die Studentenversicherung zahlen müsste.
 

Daraufhin sagte sie : „Kommen Sie doch erst mal ins richtige Berufsleben, dann können wir weiterreden. Es ist wohl ein Unterschied ob man sich ein kleines Unternehmen mit geringem Einkommen aufgezogen hat, anstatt wenn man im richtigen Berufsleben steht“.:46_confounded:

Ich empfand dies als absolute Frechheit.

Zudem sagte sie mir dass ich wohl keine Studenten sei, da ein Studium ja nicht im Januar/Februar startete, woraufhin ich sagte dass es sich um ein Fernstudium handelt.

Dann ging der ganze Mist auch schon los:

Die KK müsste es wohl genau überprüfen, inwiefern eine Studentenversicherung möglich wäre, inwiefern die Schule anerkannt ist, "denn wenn man sich bei diesem Fernstudium immer an und abmelden kann wie man will.. dann ist das ein Problem".. auch wollen sie dann wohl Nachweise, wie viel Stunden ich dafür aufbringe. (Das stellt mir die Apollon natürlich nicht aus, immerhin sitzen die ja nicht neben mir am Schreibtisch und ich hatte dahingehend auch nachgefragt) :33_unamused: 

Sollte meine KK das Fernstudium nicht anerkennen, kann ich direkt alles hinwerfen, denn dann bin ich gezwungen die Beiträge der geringfügigen Selbstständigkeit zu zahlen (circa 250€ monatlich). 

Ich bin echt am Ende und weiß gar nicht was ich tun soll. Gibt es hier jmd. der damit auch Probleme hat? irgendwelche Anregungen? Ich brauche ein wenig Mut :(

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Hi, also grundsätzlich kannst du bei einem Vollzeitstudium an der APOLLON dich studentisch versichern. Dafür muss als Voraussetzung gegeben sein, dass du Vollzeit studierst und weniger, als 20 Stunden pro Woche arbeitest und du eben nicht in der Familienversicherung aufgenommen werden kannst. Da du aber noch keine Ausbildung hast, kann es sogar sein, dass du ggf. bis zum 30. Lebensjahr in die Familienversicherung aufgenommen werden kannst.

 

Ich habe damals mit der TKK Mucken gehabt. Das konnte sich aber spätestens dann klären, als ich denen nicht nur die staatliche Anerkennung der Hochschule nachweisen konnte, sondern auch dass das Vollzeitstudium BaföG berechtigt ist. Danach ging das anstandslos.

 

Ich würde dir Raten eine Beratung ggf. über den VDK in Anspruch zu nehmen. Manchmal helfen einem aber auch die neuen Krankenkassen bei etwaigen Reglungen mit der alten KK beim Wechsel. Schau am besten einmal genau, was bei der KK die Voraussetzungen für die Studentische Mitgliedschaft ist.

 

Wenn es so ist, wie bei anderen, dann müsstest du bei der APOLLON als Hochschule ohne Semesterbetrieb dich ab 01.04. studentisch versichern können. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo flowergarden,

 

echt traurig, dass du dir hast solche Sprüche anhören müssen. Ich arbeite selbst bei einer Krankenkasse und bei uns wäre solch eine Ausdrucksweise gegenüber den Versicherten ein absolutes No-Go. 

 

Ich verstehe nicht genau wo das Problem in der Vergangenheit liegt? Du warst in der Familienversicherung, kein Problem. Du hast kurzfristig eine Anstellung angenommen - auch unproblematisch. Der Arbeitgeber hat dich bei der Krankenversicherung zu melden und die Beiträge an diese zu entrichten. Endet die Anstellung, so wechselst du wieder zurück in die Familienversicherung wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. (u.a. Alter, EInkommen etc.) Auch eine Selbstständigkeit ist da kein "absoluter" Hinderungsgrund, solange das Einkommen eine gewisse Schwelle nicht überschreitet und die Selbstständigkeit nicht Hauptberuflich ausgeübt wird. Überschreitet man die Schwelle, oder ist Hauptberuflich Selbstständig, so müsste man sich ggf. selbst freiwillig/privat versichern lassen

 

Du darfst die Dame herzlich im 21 Jahrhundert Willkommen heißen. Fern/Online-Studiengänge mit flexiblen Einschreibe-fristen sind keine Seltenheit mehr. Bei der Apollon handelt es sich um eine staatlich Anerkannte Hochschule. Dafür gibt es im Intranet (zumindest bei uns) Listen. Die Stunden kannst du ganz einfach Nachweisen: Du summierst einfach die ECTS die du im Semester belegt hast. 30 ECTS entsprechen dabei Vollzeit. 1 Credit hat einen Workload von 30 Stunden.  

 

Wenn du noch Fragen haben solltest, her damit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein sie war Selbstständig und das ist das Problem und gibt es Probleme, ob anstelle der Freiwilligen Beiträge als Selbstständig versicherte bei geringem Einkommen nicht eigentlich die Familienversicherung erst einmal hätte greifen sollen. Und bei der Klärung ist ihre KK nicht gerade zuvorkommen (hoffe soweit ist meine Beschreibung okay @flowergarden

 

Es wird eine Lösung geben. Ich glaube die Dame war einfach nicht ausreichend mit dem Fall vertraut bzw. hat sich das nicht ausreichend angeschaut. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Familienversicherung ist in jedem Fall vorrangig zu bedienen. Verstehe ich den Fall richtig wäre nun ein rückwirkender Antrag auf Familienversicherung zu stellen. Problematisch wird jedoch sein, dass man ab dem 18 und dem 23 Lebensjahr nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Familienversicherung hat. Es sei denn du bist Verheiratet, dann entfallen die Altersschranken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau. Ich habe wegen dem rückwirkenden Antrag angerufen, dieser ist auch in Prüfung. 

@MrMoro12: ja, leider übe ich das ganze "hautberuflich" aus :(

Die Apollon schickt mir jetzt ein Schreiben zu, aus dem die staatliche Anerkennung, sowie mein VOLLZEIT Studium hervorgeht. 

So lange ich die Einstufungsprüfung noch nicht bestanden habe, ist es wahrscheinlich so dass ich noch nicht den Studentenstatus kriege.. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...