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KV im Fernstudium


flowergarden

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  • 2 Wochen später...

hm... ich vermute, wir sind bei der gleichen KK. Ich hatte genaus das von dir beschriebene Problem, hatte auch einen KK-Wechsel, jedoch eine Statusänderung, was die KK veranlasst hat,  mich 18 Monate "festzuhalten". Für alle KK gelten die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, doch es gibt Kulanzen. Meine ganze "Leidensgeschichte" mit dieser KK jetzt aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Aber ich habe aus den vorhergehenden posts wieder Hoffnung geschöpft und möchte mich  bei der VDK beraten lassen.

Wie weit bist du? Kämpfst du mit dieser KK oder lässt du es einfach "laufen". Denn wenn es tatsächlich die gleiche KK ist, dann läuft man da gegen Wände....

Vielleicht magst du mir ja eine PN schicken.

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  • 1 Monat später...

UPDATE:

Ich bin am Ende meiner Kräfte. Momentan beantrage ich Bafög. Jetzt kam die Rückmeldung dass ich unbedingt den Nachweis über meine KV einreichen soll, obwohl ich im Anschreiben schon erwähnte dass mir dieser immer noch nicht vorliegt.

Rückblick: im April meinte die Sachbearbeiterin dass sie wohlgesonnen ist, den Antrag abschließend im Mai zu klären.. 

Nun ist bereits ende Juni... und es ist immer noch nichts passiert. Gerade habe ich dort angerufen, natürlich wusste wieder niemand von etwas. Der Sachbearbeiter meinte dass der Fall noch liegt und nicht mal ansatzweise angerührt wurde.. D.h Seit ANFANG MAI liegt mein Antrag auf studentische Krankenversicherung dort und wurde nicht bearbeitet. Ich bin SO wütend. Denn umso länger die sich Zeit lassen, umso größere Beiträge muss ich rückwirkend zahlen.

Nicht mal der Bescheid von der Klärung der Familienversicherung von November 2016- März 2017, ist da.. dort kam nur ein Brief dass eine Familienversicherung nicht geht, weil ich neben der selbstständigen Tätigkeit und der Weiterbildung noch einen Teilzeitjob hätte annehmen können.

Und Kündigen kann ich auch wohl nicht, da ich mein Stimmrecht verloren hätte mit Vollendung des 25 LJ und man nur Kündigen kann, wenn man von der Familienversicherung austritt. Da die aber so lange mit der Bearbeitung gebraucht haben (5 Monate), konnte ich nicht kündigen.

JETZT heißt es wohl.. das ich doch zum 1.9 kündigen kann. JA, was stimmt denn nun?

Laut befreundetem Anwalt gibt es die Möglichkeit die Krankenkasse zu verklagen, sobald sie länger als 3 Monate mit der Bearbeitung benötigen, da sie ein öffentlicher Träger sind etc.

Ich möchte nur eins: ENDLICH bei dieser dämlichen Krankenversicherung raus! :(

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Lass dich bitte vom VdK beraten. Ich denke, dass da wieder wer zu wenig guckt etc. man muss zwar Mitglied werden die sind auf dem Gebiet auch bei Klageverdahren aber spezialisiert.

 

Fphle dich gedrückt.  Und was das Bafög angeht die sind da in Bremen so. Leider und du kannst auch mit einem Zeitrahmen von bis zu 8 Monaten Besrbeitungszeit rechnen. 

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8 Monate halte ich für nicht gerechtfertigt. Laut Gesetz müssen Ämter öffentlicher  Träger die Bearbeitungszeit von 3 Monaten einhalten. Länger dürfen sie sich nicht Zeit lassen. Mir wurde gesagt 8-10 Wochen... Und der Bearbeiter hat ja ziemlich fix reagiert.. Ich hoffe das beste!

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Am 28.6.2017 um 16:14 , polli_on_the_go schrieb:

Ich halte dir die Daumen. Ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen und der harten Realität. Ansonsten haben die aber durchaus die Möglichkeit der vorbehaltlichen Zahlung exklusiv der KV beiträge



Ich habe jetzt ENDLICH, nach 6 Monaten den Bescheid für die rückwirkende Prüfung von November 2016-März 2017.

Es ist so lächerlich. Die lassen sich fast 7 Monate Zeit und ich soll jetzt bitte innerhalb von 2 Wochen 1.017€ nachzahlen :4_joy:

Die haben mich als erwerbslos eingestuft, aber eine Aufnahme in die Familienversicherung abgelehnt.? Und mich dann trotzdem unter dem Selbstständigen-Satz eingestuft? 

 

Jetzt muss ich wieder anrufen am Montag und auch klären, wieso auf dem Bescheid für ds Bafög Amt überall steht

"Beiträge sind in Höhe von 

zum Krankenversicherung monatlich ...... 0€
etc 
INgesamt....................................................0€
zu entrichten"

Das Bafög Amt kann damit doch nichts anfangen? -.-

Ich habe bereits einen Anwalt für Sozialrecht angeschrieben, der auch mit Beratungshilfeschein arbeitet. Ich lege Widerspruch ein und will wenigstens einmal prüfen lassen, ob das alles rechtens ist.. 

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Hallo,

 

beim Antrag auf Leistungen nach dem BaföG besteht die Möglichkeit einen Vorschusses gem. § 51 Abs. 2 BAföG.

Die Möglichkeit einer Versicherung in der Familienversicherung entfällt, da dein Gewerbe als Hauptberuflich angemeldet ist. Das die aber nun so lange brauchen um eine frw. Mitgliedschaft zu prüfen? Seltsam! Eine Mitgliedschaft in der KVDS ist auch unproblematisch, eigentlich ... Tut mir echt leid, dass du solch negative Erfahrungen machen musst.

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