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Zeitpunkt der Führung des akademischen Grades


der Pate

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Hallo Zusammen,

 

eventuell kann mir hier Jemand eine Frage beantworten auf die ich im Netz keine so richtig zufriedenstellende Antwort erhalten habe. Ich habe ja im Februar meine Master-Thesis abgegeben. Werde im Juni die offizielle Note erhalten und im Juli die Urkunde und das Zeugnis. Natürlich davon ausgehend bestanden zu haben.

 

Ab wann darf ich mich denn in Bewerbungen oder so offiziell M.Sc. nennen? Wenn ich alle offiziellen Noten habe und dadurch klar ist, dass ich alles bestanden habe oder erst nach Übergabe der Urkunde und des Zeugnisses?

 

Mir persönlich ist der Grad nicht so wichtig, aber in offiziellen Runden, bzw. bei Bewerbungen macht unsere Gesellschaft halt schon einen Unterschied am akademischen Grad fest. Würde mich über konstruktive Antworten freuen.

 

Vielen Dank

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vor einer Stunde, jedi schrieb:

Übergabe von Urkunde und Zeugnis

 

Richtig. Mit anderen Worten: Du darfst den akademischen Grad führen, wenn er dir verliehen wurde, dies passiert ausschließlich durch die entsprechende Graduierung, d.h. beurkundeten Verleihung.

 

Davon unbenommen bleibt ein in der "ich warte noch auf die Urkunde-Phase" übliches Beifügen einer Bescheinigung der Hochschule über das bestandene Studium bzw. die vollumfänglich erbrachten Leistungen (und das ist eben nicht gleichzusetzen mit der Verleihung des akademischen Grades).

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So ist es. Daher haben wir nach der bestandenen Prüfung bei der DIPLOMA eine vorläufige Bescheinigung (z. B. für Bewerbungen bekommen), in der stand sinngemäß: "bla, alles bestanden, bla, darf sich aber erst nach Verleihung der Urkunde Rosenverkäufer nennen..."

 

Hier: D03.jpg.bf3d19c75089d02201c9c1201e1e7f35

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  • 2 Wochen später...
Am 25.4.2017 at 13:26 , jedi schrieb:

Normal darfst du den erst bei Übergabe von Urkunde und Zeugnis führen. Anders ist es mir nicht bekannt.

Einige deutsche Unis erlauben die Führung des Dr.des.
Wikipedia sagt dazu unter "Liste akademischer Grade (Deutschland)":
 

Zitat
  • Dr. des. (designatus), gelegentlich Dr. phil. des.: Doktorgrad, der nach einigen Promotionsordnungen zwischen dem Ende des Promotionsverfahrens und der Veröffentlichung der Dissertation geführt wird.

 

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Also, ich habe da nachgefragt bei meiner Hochschule und da war die Antwort: "Mit bestehen des Kolloquiums".

Sobald das Kolloquium abgeschlossen ist, darf ich mich "Bachelor/Master" nennen. Dies wird auch in der Prüfungsordnung festgelegt. Mag sein das dies die ein oder andere Hochschule anders handhabt.

 

Hier ein Auszug aus meiner Prüfungsordnung:

Zitat

§9 Bachelorgrad
Ist die Abschlussprüfung bestanden, wird der Bachelorgrad „Bachelor of Science” (B. Sc.) verliehen.

Also mit Abschluß des Kolloquiums, nicht mit Übergabe der Urkunde.

 

Somit kann man z.B. sein XING-Profil direkt nach dem Kolloquium mit dem Grad ergänzen.

 

Nur bei der Promotion, und auch da wird dies in der Promotionsordnung festgelegt, darf man erst mit Erhalt der Urkunde sich "Dr." schimpfen, ausser es wird in der Promotionsordnung ausdrücklich der "Dr. des." (designatus) erlaubt.

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