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Zeitpunkt der Führung des akademischen Grades


der Pate

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Tut mir leid (naja, nicht wirklich) das ich Dein Weltbild zerstört habe :4_joy: Ich glaube man darf grundsätzlich nach der letzten Bestandenen Prüfung Bachelor/Master nennen. Spricht nichts dagegen das auch zu tun. Wenn dies nicht gewünscht ist, wird dies normalerweise in der Prüfungsordnung festgelegt, wie z.B. der Grad ist echt mit Übergabe der Urkunde erlaubt zu führen, wie z.B. eben beim Doktor sehr beliebt.

 

Mich würde es auch interessieren ob die Personen, die "behaupten" (nicht negativ gemeint, sondern eher in Richtung "Spekulationen als Fakten bezeichnen") dass man den Grad erst nach Übergabe der Urkunde tragen darf, auch in ihrer Prüfungsordnung nachgesehen haben und dies fundiert belegen können das es so ist, oder nur vermuten weil dies irgendwer mal gesagt hat. Aus meiner Sicht, wenn es in der Prüfungsordnung nicht geregelt ist, hintert mich keiner daran wenn ich aus dem Kolloquium spaziere, direkt in die Welt zu schreien "bin jetzt Bachelor/Master" und dies überall zu schreiben (Xing, Visitenkarte, Signaturen, ...).

 

Persönlich habe ich mein Xing Profil aktualisiert, direkt nach dem Kolloquium und meiN Zeugnis an die Personalabteilung geschickt. Mehr habe ich nicht gemacht. Finde es super peinlich wenn ich in unser Firmeninternes Organigramm schaue und da steht dann "B.Sc. Max Mustermann". Ja es gibt einige davon und ich würde das noch nicht mal mit dem Master machen. Wenn überhaupt, dann mit dem Dr. und selbst da bin ich mir nicht sicher ob ich das möchte.

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vor 7 Minuten, SebastianL schrieb:

Persönlich habe ich mein Xing Profil aktualisiert, direkt nach dem Kolloquium und meiN Zeugnis an die Personalabteilung geschickt. Mehr habe ich nicht gemacht. Finde es super peinlich wenn ich in unser Firmeninternes Organigramm schaue und da steht dann "B.Sc. Max Mustermann". Ja es gibt einige davon und ich würde das noch nicht mal mit dem Master machen. Wenn überhaupt, dann mit dem Dr. und selbst da bin ich mir nicht sicher ob ich das möchte.

 

Ich würde mich sogar beim Doktor sträuben. Leider arbeite ich in einem Bereich, in dem auf so etwas viel Wert gelegt wird. Da wird man teilweise erst ernstgenommen, wenn man den entsprechenden Abschluß hat, kommt wahrscheinlich aus dem Hierachiedenken der "Halbgötter in Weiß" der sich auf die halbe Branche bei uns überträgt.

 

Wir hatten neulich eine wichtige Sitzung mit Vertretern der Hilfsorganisationen, der Krankenkasse, der Krankenhäuser und verschiedener Vertreter der öffentlichen Verwaltung. Da wurde auch erstmal darauf hingewiesen, dass Frau xy in Zukunft bitte mit Frau Dr. xy angesprochen wird.

 

Mich nervt es und ich finde es eher peinlich, aber es ist leider so. Ebenso ist es mit dem M.Sc. gegenüber dem B.A., traurig aber wahr.

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Am 11.5.2017 at 15:12 , SebastianL schrieb:

Also, ich habe da nachgefragt bei meiner Hochschule und da war die Antwort: "Mit bestehen des Kolloquiums".

 

Das halte ich für eine Falschauskunft. Für die Teilnahme des Kolloquiums ergeht zwangsläufig ein verwaltungsrechtlicher Bescheid (Teilnahmebescheid oder Notenbescheid) gegen den ganz normale Widerspruchsverfahren eingeleitet werden können. Ohne den Bescheid fehlt es den rechtlichen Voraussetzungen für die Verleihung eines akademischen Grades, den der ist ja auch ein ganz normaler Verwaltungsakt. Eine automatische Verleihung ohne einen Verwaltungsakt kann es in Deutschland nicht geben.

 

Die PO Deiner Hochschule ist deshalb auch alles andere als eindeutig. Es heißt dort "Wird... verliehen", das ist lediglich eine Aussage zur grundsätzlichen Rechtsfolge. Den Zeitpunkt kann man daraus aber nicht ableiten. Denn hier greift wie oben angedeutet ganz normal das Verwaltungsrecht ein.

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vor 4 Stunden, SebastianL schrieb:

Tut mir leid (naja, nicht wirklich) das ich Dein Weltbild zerstört habe :4_joy: Ich glaube man darf grundsätzlich nach der letzten Bestandenen Prüfung Bachelor/Master nennen. Spricht nichts dagegen das auch zu tun.

Dagegen spricht das Strafgesetzbuch. Ganz eindeutig.

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Ich habe nach Bekanntgabe meiner Note am Ende des Kolloquiums eine Bescheinigung erhalten, die ganz klar aussagt:

 

"Fr. X darf den Titel "Master of Science (M.Sc.) führen".

 

Mein Zeugnis erwarte ich Ende dieser Woche, spätestens nächste.

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Am 12.5.2017 at 14:52 , CrixECK schrieb:

Eine automatische Verleihung ohne einen Verwaltungsakt kann es in Deutschland nicht geben.

Das Kolloquium ist aus meiner Sicht der Verwaltungsakt. Die Prüfer sagen auch nach Verkündung der Note: "Herzlichen Glückwunsch, ab sofort dürfen Sie sich Bachelor/Master of Science nennen". Da das Kolloquium nur dann zustande kommt, wenn alle anderen Prüfungsleistungen vorher erbracht wurden. Zumindest ist dies bei uns so Verwaltungstechnisch geregelt, dass das Kolloquium die letzte Prüfungsleistung sein muss. Ich gebe zu, an anderen Hochschulen muss dies nicht der Fall sein, da darf man auch noch Klausuren offen haben und dann funktioniert das logischerweise nicht, weil dies nicht die letzte Prüfungsleistung ist. Ich kenne auch die ein oder andere Hochschule wo das nicht so geregelt ist und dann wissen die Prüfer natürlich im Kolloquium nicht ob dies die letzte Prüfungsleistung ist und dann ist natürlich die Verleihung der Urkunde der Verwaltungsakt. Aber wie gesagt, bei uns ist dies explizit so geregelt.

 

Wenn ich drüber nachdenke, dann muss ich das wieder zurück nehmen, CrixECK hat berechtigte Einwände gebracht und ich würde auch sagen, dass man nicht per definition nach dem Kolloquium den Grad führen kann.

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  • 2 Wochen später...
  • 4 Wochen später...

Wie schon im Thread "Auswirkungen Brexit auf Weiterbildung" geschrieben habe ich für meine Anfrage wegen Führbarkeit meines M.Sc. folgende Antwort von einem Mitarbeiter der KMK erhalten. Ich gebe nur die Passage bezüglich Zeitpunkt der Führbarkeit wieder:

"Sie dürfen Ihren Master of Science ab dem Zeitpunkt führen, wo Sie ihn tatsächlich erworben haben. Die zeremonielle Übergabe des Zeugnisses ist hierfür nicht entscheidend."

Da ich eine Mail erhalten habe, dass ich den M.Sc. erfolgreich bestanden habe brauche ich nicht bis zur Zeremonie mit Urkundenübergabe warten.

 

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