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Was ist 'state of art' beim Anschreiben


paulaken

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Ja natürlich, diese Dinge sind gar nicht festschreibbar. Es müssten Dinge sein, die auch objektiv messbar sind.

Aber aktuell kann ich meine Gedanken dazu schlecht in Worte fassen, weil diese Gedanken noch viel zu unstrukturiert und chaotisch sind.

 

Wichtig ist mir z.B., dass ich mich weiter entwickeln kann. Dazu gehören Weiterbildungen, aber auch dass meine Weiterentwicklung wahrgenommen und entsprechend eingesetzt wird. Weiterbildungen sind objektiv messbar und damit leichter vertraglich zu gestalten. Das wäre beispielsweise über das Budget oder aber über eine Anzahl festgelegter Tage pro Jahr möglich. Offen ist dann aber, wer die Weiterbildungen aussucht und ob sie dann zu meinen persönlichen Zielen passen.

Überspitzt formuliert, wenn ich im Lage arbeiten würde, wäre eine mögliche Weiterbildung der Staplerschein. Der bringt mir aber nichts, wenn ich in das Büro wechseln will um die Wareneingänge zu bearbeiten.

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vor 2 Stunden, KanzlerCoaching schrieb:

Das werden Sie so nirgends bekommen. Im besten Falle gibt es in Betriebsvereinbarungen allgemeine Regelungen zum Thema Weiterbildung.

 

Und eine Garantie- also eine Vereinbarung, dass sich der Mitarbeiter weiterentwickeln kann - werden Sie nirgends bekommen.

Vielleicht dazu einmal aus der harten Realität. Ich habe vor einigen Jahren ähnlich wie du @paulaken gedacht. Und am Ende bekam ich meinen Wunschvertrag in dem nicht nur das Studium fixiert war, sondern auch eine Fachweiterbildung, die Freistellung für die Zeit (ich musste nach Bayern und das Praktikum in Hamburg und BaWü) immerhin 3 Monate, die Erlaubnis den Dienstwagen für die Zeit zu nutzen (war ohnehin 1Prozent Reglung, musste aber dennoch geklärt werden). Dann rückte besagte WB immer näher, Sie hätte zwei Wochen nach Probezeitende begonnen. Ich wurde mehrfach gebeten den Vertrag ändern zu lassen, die WB nicht zu machen, ein Jahr zu warten (ich war zum Zeitpunkt des Betriebseintritts bereits für einen festen Kurs angemeldet). Ich bin fünf Tage vor Ablauf der Probezeit gekündigt worden. Zwar habe ich am Ende vor dem Arbeitsgericht gewonnen und auch einen entsprechenden Betrag X bekommen, aber in der Zeit habe ich erst einmal nichts davon gehabt. Gerade was das Thema Weiterbildung angeht spielen da so viele Faktoren rein, dass es sehr schwer ist so etwas zu realisieren. Es sind ja nicht nur die Kosten für die Maßnahme an sich, sondern auch möglicher Arbeitszeitausfall etc.

 

 

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Am 5.5.2017 at 11:42 , paulaken schrieb:

Irgendwie muss ich eine Möglichkeit finden, dass ich ein realistisches Gehalt zukünftig fordere, was mich weder unter Wert verkauft, noch so hoch ist, dass ich aussortiert werde.

 

Ich kann mir vorstellen, dass dies auch insofern schwierig ist, als dass es durchaus sein kann, dass ein Gehaltswunsch x für Unternehmen A passt, Unternehmen B aber zu hoch ist - obwohl die Firmen von außen betrachtet vergleichbar erscheinen, aber eine unterschiedliche Gehaltspolitik betreiben. 

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