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Nebenjobs über 450 € (900 € Minimalverdienst)


Echoes

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vor 5 Stunden, Sheldon schrieb:

Sicher? Wenn ich an der Tanke aushelfe und anderntags im Cafe bediene, muss ich beiden Arbeitgebern voneinander erzählen? Warum?

 

Weil die Einkünfte aus den Minijobs zusammengerechnet werden:

Zitat

Mehrere gleichzeitig ausgeübte Mini-Jobs werden zusammengerechnet. Wird dabei die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro überschritten, tritt grundsätzlich vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht auch in den übrigen Zweigen der Sozialversicherung ein.

Quelle: http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/450-Euro-Mini-Jobs/450-euro-mini-jobs-geringfuegige-beschaeftigung.html

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vor 3 Minuten, Naledi schrieb:

Weil die Einkünfte aus den Minijobs zusammengerechnet werden:

Schon klar, daraus ergibt sich aber keineswegs die Mitteilungs- oder Meldepflicht gegenüber den Arbeitgebern. Diese Pflicht besteht gegenüber den zuständigen Behörden, wie z.B. dem Finanzamt oder auch der Rentenversicherung bzw. der Minijobzentrale. Der jeweilige AG gibt ggü. den Behörden auch nur die von ihm gezahlten Bezüge an, alles andere ist Unsinn...

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Bist Du Lohn- und Gehaltsabrechner, @Sheldon?

Ich kenne es aus meinem Arbeitsalltag so: Der Arbeitgeber entscheidet nicht "auf Treu und Glauben", ob die Pauschalierung von 2% für die Lohnsteuer angewendet werden kann, sondern lässt sich vom Arbeitnehmer (hier: Minijobber) Informationen zu weiteren relevanten Beschäftigungen, der Wochenstundenzahl und der Entlohnung (geringfügig ja/nein) geben, um richtig abrechnen zu können. Niemand hat Lust darauf, bei den entsprechenden Prüfungen nachmelden oder nachzahlen zu müssen. Deshalb beinhalten die Standardpersonalfragebögen für geringfüggig und kurzfristig Beschäftigte die Frage nach weiteren Arbeitgebern.

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vor 1 Stunde, Naledi schrieb:

Bist Du Lohn- und Gehaltsabrechner, @Sheldon?

Nein, du?

 

vor 1 Stunde, Naledi schrieb:

Ich kenne es aus meinem Arbeitsalltag so

Dein Arbeitsalltag ist maßgeblich für die bei deinem AG bzw. bei dir Beschäftigten.

Hier geht es aber um die Behauptung, dass es eine Verpflichtung gebe, beim Vorhandensein von mehreren AG diese voneinander zu unterrichten (seitens des AN).

 

vor 1 Stunde, Naledi schrieb:

ob die Pauschalierung von 2% für die Lohnsteuer angewendet werden kann

Die kann immer angewendet werden und das ist alleinige Entscheidung des AG - auf welcher Grundlage, entscheidet er selbst.

 

vor 1 Stunde, Naledi schrieb:

Deshalb beinhalten die Standardpersonalfragebögen für geringfüggig und kurzfristig Beschäftigte die Frage nach weiteren Arbeitgebern.

Hieraus ergibt sich genausowenig, dass es eine Mitteilungs- oder Meldepflicht des AN über weitere AG gäbe.

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vor 3 Stunden, Naledi schrieb:

Bist Du Lohn- und Gehaltsabrechner, @Sheldon?

Da bekommt man ja Gänsehaut. Lass Dir bitte keine Ratschläge zur steuerlichen Wertung oder Verwendung geben. Einen Sheldon sollte man nur zu Starwars Themen befragen :)

 

"Es gibt genug Ratgeber für solche Themen.

Sie dürfen so viele Minijobs auf 450 Euro Basis übernehmen, bis Sie mit allen zusammen den Höchstverdienst von 450 Euro im Monat erreicht haben. Tricksen geht übrigens nicht, denn all Ihre Arbeitgeber melden Ihre Beschäftigungen bei der Bundesknappschaft an.
 
All Ihre Zweitjobs werden also zusammengerechnet - und auch für die Zusammenrechnung gibt es Regeln. Das sollten Sie unbedingt beachten, denn wenn nach dieser Zusammenrechnung der Verdienst zu hoch ist, hat das zur Konsequenz, dass alle Minijobs voll sozialversicherungspflichtig werden."

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/mehrere-minijobs-faq.html 

 

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vor 16 Stunden, Naledi schrieb:

Bist Du Lohn- und Gehaltsabrechner, @Sheldon?

Ich kenne es aus meinem Arbeitsalltag so: Der Arbeitgeber entscheidet nicht "auf Treu und Glauben", ob die Pauschalierung von 2% für die Lohnsteuer angewendet werden kann, sondern lässt sich vom Arbeitnehmer (hier: Minijobber) Informationen zu weiteren relevanten Beschäftigungen, der Wochenstundenzahl und der Entlohnung (geringfügig ja/nein) geben, um richtig abrechnen zu können. Niemand hat Lust darauf, bei den entsprechenden Prüfungen nachmelden oder nachzahlen zu müssen. Deshalb beinhalten die Standardpersonalfragebögen für geringfüggig und kurzfristig Beschäftigte die Frage nach weiteren Arbeitgebern.

Ich kenne es als Arbeitnehmer, der sehr häufig zusätzlich zur Hauptbeschäftigung GfB Beschäftigungen hatte, oder zwei parallel, dass es ebenso ist, wie du beschrieben hast. Zumindest in den Personalfragebögen, die ich ausfüllen musste. 

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  • 1 Monat später...
Am 4.5.2017 um 16:17 , Echoes schrieb:

 

Ich hätte zwei stück in Aussicht auf 450€ Basis.

Oder ist es sinnvoller einen Teilzeitjob zu haben?

Verdienen muss ich minimum 900€.

 


Hi,


ich persönlich würde zum Teilzeitjob raten, ist einfach weniger stressig als sich zwei Minijobs verrechnen zu lassen. Man bekommt im Minijob oft ja nicht 450€ den Groschen genau, sondern verdient doch deutlich weniger, weil meist nur "bis zu 450€" gemeint ist. Wenn du mit zwei Jobs über 450€ dabei bist, hast du krasse Abgaben. Ich hatte mal zwei Jobs und bin damit auf 650€ gelandet. Da kamen dann so viele Abgaben drauf, dass ich Job Nr.2 im Prinzip umsonst gemacht habe. Den hab ich nur behalten, weil das im Lebenslauf gut zu einer anderen Sache passte. Jedoch war das alles sehr anstrengend. 

LG 

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