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Ab wann darf ein akademischer Grad geführt werden?


Markus Jung

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Oft ist es so, dass am Ende des Fernstudiums die Abschlussarbeit bewertet wurde und ggf. auch das Kolloquium abgeschlossen ist, das eigentliche Zeugnis und die Urkunde aber erst deutlich später kommen oder bei einer Feier persönlich übergeben werden.

 

Daraus kann sich die Frage ergeben, ab wann ein Absolvent denn den erworbenen akademischen Grad führen darf, zum Beispiel in seinem XING-Profil, der Mail-Signatur oder auch ganz klassisch auf seiner Visitenkarte. Und ganz wichtig natürlich auch bei Bewerbungen, da das Studium sich ja meist auch für die Karriere lohnen soll  und nach dem Abschluss mitunter auch die Suche nach neuen Jobs los geht.

 

Zu dieser Frage gibt es im Forum einen intensiven Austausch, in dem auch ein Bestätigungsschreiben einer Hochschule zu sehen ist. 

Üblicherweise darf der akademische Grad darf geführt werden, sobald das Abschlusszeugnis und die Urkunde offiziell verliehen wurden per Post oder auf einer Abschlussfeier. Mitunter wird der Grad aber auch bereits mit dem Bestehen des Kolloquiums verliehen, so dass im Einzelfall die Prüfungsordnung gesichtet werden sollte oder im Zweifel eine Nachfrage beim Prüfungsamt empfehlenswert ist.

 

Update 12.05.2017: Ergänzung, dass die Verleihung mitunter auch direkte nach dem bestandenen Kolloquium erfolgt.

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