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Gesetzestexte in den Online-Klausuren


Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich bin gerade im Modul Recht und dort gibt es ja auch die Sammlung an Gesetzestexten als erlaubtes Hilfsmittel.

Ich würde die Prüfung gerne online schreiben, evtl hat das hier schon jemand gemacht und kann mir hier erklären, wie das genau läuft.

 

Beim Taschenrechner ist es ja so, dass der direkt im Browser integriert ist, wie schaut das beim Gesetzestext aus? Kann ich da einfach das PDF, welches von der IUBH im Modul bereitgestellt wird, nutzen (und dort um eine Seite mit selbst geschriebenen Verweisen in Tabellenform evtl sogar erweitern? ) oder wird da auch direkt bei der online Klausur das entsprechende PDF heruntergeladen?

 

Ich bin mir aktuell nämlich noch einfach nicht sicher, wie das bei den Beispielfällen dann läuft, außerdem hängt davon ja auch ab, wie man sich am besten auf die Klausur vorbereit.

 

EDIT:

Ich habe gerade eine kurze Erklärung zur zugelassenen Kommentierung entdeckt, scheinbar darf man KEINE Tabelle erstellen, wo man zb "Geschäftsfähigkeit" und dann mehrere zugehörige Paragraphen (§123, §456) einträgt.

 

Damit würde ich hier gleich noch eine zusätzliche Frage nachschieben:

Wie wurden die Aufgaben dann am besten von den Studenten hier angegangen?

 

Vielen Dank schon mal an alle Rückmeldungen und Erfahrungen zu dem Thema :)

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vor 4 Stunden, Splash schrieb:

- erlaubt sind Paragraphenverweise in Form von Zahlen und Unterstreichungen

 

Das wäre dann online nur bei eigenen PDFs möglich. Oder wenn man halt seine Gesetzestexte so wie in der Präsenzklausur auch mit in die Online-Klausur nehmen könnte. Kann der Proctor ja kurz schauen, ob nur erlaubte Eintragungen vorhanden sind.

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