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Gerichtsbeschluss in Zeiten von WhatsApp Lerngruppen


polli_on_the_go

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vor 1 Stunde, N-rg schrieb:

Hysterie.

Darum ging es ja gar nicht. Sondern  ist ja durchsus ein Grauzonenthema, dem ja auch schon diverse Apps die z.B anboten dort alles zur Uni Zusammenzuführen sozusagen zum Opfer geworden worden sind und deren Nutzung verboten wurde.

 

Ich bin bei dem Anwalt zwar vorsichtig, weil er hauptsächlich in der Boulevardpresse zitiert wird dennoch ist es gut erklärt. Zugleich muss man wohl auch immer im Hinterkopf behalten, dass sich die Technik dchbeller weiterentwickelt als die Deutsche Gesetzgebung. Denn bis Ein Gesetz entworfen genehmigt und durch ist dauert es.

 

Streng genommen müsste man zum Handy anno tuc zurückkehren, das wirklich nur fürs Telefonieren und mal eine SMS gedscht war. Denn wohin man schaut müssen hwute Einwilligungen gegeben werden, greife  Systeme untereinander drauf zu und da ist es egal ob das betriebssystem auf den Handy oder dem Rechner ist.

 

Also es ging mir nicht um wildes hysterische Denkwn sondern durchaus eine reflektierte Diskussion.

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vor einer Stunde, dnlnt schrieb:

Ist das austauschen  der Handynummern nicht implizit schon eine Bewilligung? 

 

Wer sagt, dass die Handynummern "ausgetauscht" wurden? Jeder kann jede x-beliebige Telefonnummer (ob Festnetz oder Handy) überall speichern. Und nur, weil ich mit jemandem in Kontakt bin, weiß ich doch noch lange nicht, ob der auch WhatsApp nutzt.

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Moinmoin,

 

verstehe ich das richtig, dass das "Illegale" bei der Angelegenheit ist, dass man sein handy-internes Adressbuch auf den WA-Server hochlädt, damit dieser einen Abgleich macht, welcher User ebenfalls bei WA angemeldet ist und so die Buddy-List erstellt? Und dabei das Problem ist, dass diese Nummern - auch die, die gar nicht bei WA sind - auf dem Server gespeichert bleiben könnten? Man dabei aber niemals hätte Nummern weitergeben dürfen, ohne sich die Erlaubnis der Besitzer einzuholen? 

 

Auf der einen Seite kann ich das nachvollziehen, auf der anderen find ich das ein bissel philisterhaft. Denn ich sehe nicht, wo man als Verbraucher explizit darüber aufgeklärt wird, wie WA die Sache mit den Nummern technisch genau gängelt. Ich hör davon auch zum ersten Mal. Das Produkt WA wird ja frei und legal zum Erwerb in den Shops angeboten - dann muss man davon ausgehen, dass der jeweilige Shop auch prüft, was er zur Verfügung stellt. Liegt da die Endverantwortung wirklich beim Nutzer? (Ja, ich weiß, fast alle Programme, mit denen man Schindluder betreiben kann, sind legal, nur die Aktionen damit an sich sind es nicht - aber WA ist ja etwas, was überall beworben wird und nicht gerade nur durch die Hintertür erhältlich ist :) ) Hab ich doch gar nicht in der Hand, was WA da genau macht.  


Trotzdem muss man wirklich mal drüber nachdenken, ob man jemandem zumuten will (insbesondere WA-Nichtnutzern), dass ihre Telefonnummern (und alles, was der Nutzer über ihn im Adressbuch stehen hat!) wirklich auf den Servern verweilen (könnten!). Verständlich ist das ja schon, dass einen sowas ärgert, insbesondere wenn man solche Apps aus genau dem Grund meidet.
WA-Nutzer selbst werden wohl eher nicht oft klagen, denn die würden dann ja selbst zugeben, WA zu nutzen. 

Die Lösung wäre doch dann, dass WA einfach seine Praktik ändert und der User selbst die Buddylist erstellen muss, dabei aber an jeden eine Anfrage verschickt, ob er mit der Nutzung seiner Daten einverstanden ist. Und sich generell einfach mehr an Messengern wie 3ma orientieren, wo Gruppen und Kontaktlisten direkt auf dem Gerät verwaltet werden, was dann keine Datenspur hinterlässt.

LG

 

 

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Zitat

Und nur, weil ich mit jemandem in Kontakt bin, weiß ich doch noch lange nicht, ob der auch WhatsApp nutzt.

 

Was keine Ausrede ist, da WhatsApp dir die Möglichkeit bietet, nicht von Leuten kontaktiert zu werden, die nicht auch in deiner eigenen Kontaktliste sind. Wenn ich dann deine Nummer irgendwo finde, du mich aber nicht kennst, kann ich dich nicht kontaktieren.

 

Wenn jedoch WhatsApp so eingestellt ist, dass mich jeder kontaktieren kann, möchte ich implizit kontaktiert werden. Wenn ich jemandem meine Handynummer gebe und ich auch seine habe, ist dies ebenso als Bewilligung zur Kontaktaufnahme zu sehen.

 

 

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@Vica: Ja, es geht um die Übertragung der Nummern und wohl auch der Namen auf die Server von WhatsApp und dem stimmt jeder Benutzer bei der ersten Nutzung zu, in dem er bestätigt die Nutzungsbedingungen gelesen zu haben.

 

@dnlnt: Ich finde die Äußerung von @KanzlerCoaching schon passend, wenn sie damit zum Ausdruck bringen möchte, dass sie WhatsApp nicht nutzt, um solche Probleme wie die hier aufgetretenen zu vermeiden. Ist ja eine Meinungsäußerung, und du kannst eine andere Meinung haben.

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