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Welche Bedeutung hat der Fernunterrichts-Vertrag?


Markus Jung

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Jedem privatrechtlich organisierten Fernstudiengang und Fernlehrgang liegt ein Vertrag zu Grunde.

 

Rechtliche Grundlagen sind neben allgemeinen Gesetzen insbesondere das FernUSG. Da für alle in Deutschland vertriebenen Fernlehrgänge und auch für privatrechlich organisierte Fernstudiengänge eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) erfolgen muss, kann davon ausgegangen werden, dass die für das Fernstudium relevanten Regelungen wie zum Beispiel das Widerrufsrecht korrekt in dem Vertrag eingearbeitet wurden, da diese Unterlagen vor der Zulassung eines Fernunterrichts-Angebotes geprüft werden.

 

Dennoch sollte man sich eine Vertragsunterzeichnung gut überlegen. Denn nach Ablauf der Probezeit ist man zumindest für ein halbes Jahr an den Vertrag gebunden, bevor die nächste Kündigungsmöglichkeit besteht - sofern im Vertrag keine davon abweichende für den Teilnehmer günstigere Regelung getroffen wurde. Insbesondere sollte man sich vor Beginn des Fernstudiums überlegen, ob man die monatlichen Raten auch tatsächlich für die Dauer des gesamten Lehrgangs oder Studiengangs aufbringen kann.

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