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Konfession im Lebenslauf


polli_on_the_go

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Am 8.7.2017 um 23:26 , polli_on_the_go schrieb:

Danke, das war auch mein erster Impuls bzw. meine logische Schlussfolgerung, da ich gerade bei konfessionellen Trägern weiß, dass grundsätzlich bestimmte andere Konfessionen ausgeschlossen werden aufgrund der Trägerschaft.

 

 

Meines Wissens nach ist eine Diskriminierung auf Grundlage von Religion / Weltanschauung nur zulässig, wenn es gleichzeitig eine "ge­recht­fer­tig­te be­ruf­li­che An­for­de­rung" (§ 9 Abs.1 AGG) darstellt.

 

Bei "normalen" Stellen kirchlicher Träger ist das oft nicht der Fall. Beim Pfarrer ist alles klar, bei einer Pflegekraft kann man diskutieren.

 

Zur Ausgangsfrage: Gelegentlich sieht man Bewerbungen mit Angabe der Grundschule. Das ist ähnlich irrelevant :)

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Es steht schon weiter oben im Strang, aber ich werfe noch mal den Begriff "Tendenzbetrieb" hier in Diskussion und merke dabei an, dass es zu kurz gegriffen ist, wenn man ihn ausschließlich unter dem Gesichtspunkt "Konfession" diskutiert!

 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/tendenzbetrieb.html

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Ich antworte nur kurz. Für mich ist die Frage geklärt und glaube das war es im Strang, aber vielleicht hat es ja doch mehr Aktualität als gedacht. Zugleich meine ich läuft auch gerade ein Verfahren zu dem Thema inwiefern konfessionelle Betriebe die Konfession voraussetzten dürfen, wenn die Tätigkeit nicht durch besondere Merkmale der Konfession geprägt ist bspw. Pflege, Bürotätigkeiten etc.

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