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Nachträgliche Anerkennung


Empfohlene Beiträge

Schönen Abend wünsch ich euch,

nach mehrmaliger Durchsicht hier im Forum wollt ich euch mal fragen bevor ich bei IUBH anrufen, ob einer weiß von euch ob man Anerkennungen nachträglich noch anerkannt bekommen kann.

Ausgangslage

Habe bedingt durch meinen Fachwirt schon Leistungen anerkannt bekommen, habe jetzt aber festgestellt beim lernen eines neue Faches (Medizin für Nichtmediziner) das ich dieses Wissen schon in meiner Grundausbildung im Gesundheitsbereich hatte, kann ich also nun nochmal einen Antrag auf Anerkennung stellen oder geht das nur einmal?

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So wie ich das verstanden habe, können bereits bearbeitete bzw. gebuchte Kurse nicht mehr anerkannt werden. Zumindest Stand dies so in dem Leitfaden den ich zugesandt bekommen hatte. Sinngemäß stand dort "Schreiben Sie sich in keinen Kurs ein für den Sie eine Anerkennung beantragen möchten oder beantragt haben" Ist aber reine Interpretationssache. Kann auch bedeuten, dass es dann nur keine Reduzierung der Studiengebühren gibt. Ich würde einfach nachfragen.

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Bekommt man eigentlich nur bei akademischen Prüfungsleistungen Noten angerechnet oder auch bei Zertifikaten? Es geht jetzt speziell um eine Anrechnung des Bilanzbuchhalters (IHK) im laufe des Studiums. Werden da Prüfungen im Prinzip nur als "bestanden" angerechnet oder z.B. mit "3,0", also dem IHK Notenschnitt? Bei mir wurden bei der Anmeldung nur HS Prüfungen angerechnet, weswegen ich den Unterschied nicht erkennen kann :D

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Es wird nur ein Bestanden eingetragen. Nachträglich gibt es keine Kostenerstattung. Anrechnung möglich, wenn noch nicht zur Klausur angemeldet wurde.

 

Ich würde alles einreichen. Haben mir auch ein komplettes Modul angerechnet, welches ich nicht beantragt habe.

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Es werden auch Berufserfahrung und Fortbildungen mit eingerechnet. Was man denkt was man anerkannt bekommen könnte/sollte das sollte man auch versuchen angerechnet zu bekommen. Noten werden natürlich keine übernommen, es steht bestanden dahinter.

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