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Auszahlung von Urlaubstagen bei Kündigung in Probezeit


CobraCain

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Am 05.05.2017 habe ich eine neue Stelle angetreten, die ich wiederum zum 01.07. verlassen habe. Genauer gesagt habe ich mich mit mit dem Chef so dermaßen in die Haare gekriegt, dass ich irgendwann zum dem Entschluss kam, dass er mir in der Probezeit kündigen soll, was durch entsprechendes Verhalten auch geschehen ist. Die gesamten zwei Wochen Kündigungsfrist habe ich dann krank gefeiert. Seit dem 03.07. habe ich einen anderen Arbeitgeber. Bis heute weigert sich mein vorheriger Chef, die anteilsmäßig erworbenen Urlaubstage + Überstunden auszuzahlen. Heute schrieb ich ihm ein Fax, woraufhin ich eine WhatsApp-Nachricht mit dem Inhalt "Fax habe ich erhalten. Du erhälst Post von mir" erhalten habe.

Meine Frage: Liege ich richtig in der Annahme, dass auch während der Probezeit anteilsmäßig Urlaubsansprüche bestehen, also 2 Tage pro Monat? Immerhin habe ich auf vielen Rechtsanwalt-Homepages genau solche oder ähnliche Informationen gefunden. Sollte ich jetzt schon zum Rechtsanwalt gehen oder es noch gütlich versuchen? Immerhin renne ich dem Geld schon gut 6 Wochen hinterher.

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vor einer Stunde, CobraCain schrieb:

... Genauer gesagt habe ich mich mit mit dem Chef so dermaßen in die Haare gekriegt, dass ich irgendwann zum dem Entschluss kam, dass er mir in der Probezeit kündigen soll, was durch entsprechendes Verhalten auch geschehen ist. Die gesamten zwei Wochen Kündigungsfrist habe ich dann krank gefeiert.

 

Manchmal finde ich es schon sehr schade, dass das hier ein anonymes Forum ist.

 

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vor einer Stunde, CobraCain schrieb:

Meine Frage: Liege ich richtig in der Annahme, dass auch während der Probezeit anteilsmäßig Urlaubsansprüche bestehen, also 2 Tage pro Monat?

 

Dem Grundsatz nach ja. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten/festgelegten Urlaubstagen pro Jahr und dann auf die einzelnen Monate heruntergerechnet.

 

Mit der Annahme, dass du Anspruch auf Auszahlung der Urlaubstage hast, wäre ich hingegen etwas vorsichtiger und würde hierzu ggf. auch eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Urlaub soll genommen und nicht ausbezahlt werden, was in deinem Fall natürlich so nicht mehr möglich ist. Aber da können eben auch noch andere Faktoren mit hineinspielen.

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Ich verstehe nicht wie es sein kann, dass  Du bereits seit 6 Wochen "Deinem" Geld hinterher läufst? Wenn Du zum 01.07. ausgeschieden bist, ist wenn überhaupt die Urlaubsabgeltung erst mit der Juliabrechnung fällig.

 

Von der moralischen Seite her, muss ich zu den 14 Tagen krank "feiern" wohl nichts sagen. Du wurdest während dieser Zeit bezahlt, obwohl Du arbeitsfähig von der Arbeit abwesend warst, somit hattest Du bereits 10 Tage Urlaub. Man sollte die Türen hinter sich immer fair und leise schließen. 

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vor 21 Stunden, SirAdrianFish schrieb:

 Urlaub soll genommen und nicht ausbezahlt werden, was in deinem Fall natürlich so nicht mehr möglich ist. 

 

Wie hätte ich den Urlaub nehmen sollen, wenn ich krank war? Es geht meines Wissens nach um 3 Urlaubstage und gut 100 Überstunden.

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100 Überstunden an 26 Arbeitstagen? (Feiertage bereits abgezogen) Ich weiß nicht um was für einen Job es sich handelt oder wie die Regelarbeitszeit ist. Aber das klingt schon etwas nach Übertreibung. Zudem verhält es sich mit Überstunden genau so wie Frau Kanzler geschrieben hat.

Theoretisch wäre es garnicht möglich gewesen, am 15.06. alles auszuzahlen. Du warst ja noch den gesamten Juni beschäftigt, demzufolge ist der Lohn bzw. das Gehalt erst im Juli fällig. Eine Endabrechnung kann somit erst im Juli stattfinden.

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vor 33 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

Sie schrieben, Sie hätten unmittelbar nach der Kündigung "krankgefeiert". Jetzt waren Sie auf einmal krank.

 

Überstunden sind übrigens erst dann Überstunden, wenn sie angeordnet werden durch den Vorgesetzten.

Laut Vertrag gelten als Überstunden Stunden an Arbeitszeit, die über 38 Std. pro Woche hinausgehen und diese werden mit einem Zuschlag i.H.v. 25% vergütet. Pausen werden als Arbeitszeit gerechnet und bezahlt.

 

In der vorherigen Firma hatte und in der jetzigen Firma habe ich 13 bis 15 Stunden am Tag (Transportgewerbe Baustellenverkehr). 

 

Laut meiner Rechnung geht es inkl. Krankheit um 42 Werktage. 

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