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Was kann man sich unter Wirtschaftsrecht vorstellen?


ExReWe87

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vor 3 Stunden, CobraCain schrieb:

Das Problem ist halt, dass man weder Psychologe, noch BWLer ist. Das Problem habe ich aber auch. Entweder können sich die Leute unter Wirtschaftsjurist gar nichts vorstellen oder sie denken, es sei ein Fachanwalt. Vor allem im Personalmanagement und hier insbes. im Personaldienstleistungsgewerbe gibt es, zumindest in meiner Gegend, nicht wenige Leute, die Wirtschaftsrecht, Wirtschaft und Recht, Wirtschaftspsychologie o.ä. studiert haben.

Was kann man sich denn unter Wirtschaftsrecht vorstellen? Mir kommen da auch nur Vertragsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht sofort in den Sinn. Was kann man denn sonst noch damit anfangen?

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vor 4 Stunden, sepas schrieb:

Was kann man sich denn unter Wirtschaftsrecht vorstellen? Mir kommen da auch nur Vertragsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht sofort in den Sinn. Was kann man denn sonst noch damit anfangen?

Bei den Studieninhalten kommt es sehr auf die Hochschule an und, wenn möglich, auf den gewählten Schwerpunkt. Bei der WINGS beinhaltet das Wirtschaftsrecht-Studium Grundlagen des Rechts, VWL, BWL, BGB, Vertragsrecht, Schuldrecht, leistungsstörungsrecht, Finanzbuchhaltung, Werkvertragsrecht, Mietvertragsrecht, Pachtvertragsrecht, Dienstvertragsrecht, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht, Schadensrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Personalmanagement,  Bilanzierung, Arbeitsrecht, Sachenrecht, Sicherungsrecht an beweglichen Sachen, Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten, Investition und Finanzierung, Verhandlungsführung und interkulturelles Training, Europarecht,  Zivil- und Handelsrecht (insbes. Leasing, Franchising, Just-in-time-Verträge, Internetrecht, Verwaltungsrecht usw. Andere Anbieter schneidern ihre Studium zum Beispiel sehr auf den Finanzmarkt zu, andere auf Steuern, andere sind eher generalistisch (wie die WINGS) und bei anderen Anbieter kann man sich schon im Bachelor-Studiengang seine Schwerpunkte suchen. Spätere Aufgaben wären Steuerberater, Insolvenzverwalter, diverse Arbeiten im Personalwesen, Vertragsgestaltung und -bearbeitung und -prüfung, Tätigkeiten in der Rechtsabteilung eines Unternehmens usw. Die meisten Absolventen scheint es in Richtung Steuerberatung oder Personalwesen zu ziehen. 

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Wirtschaftsjuristen sind keine "Volljuristen" und haben daher nicht die Rechte und Möglichkeiten, die dieser hat. Jede anwaltliche Tätigkeit schließt sich aus, Vertretungen des Unternehmens vor Gericht ebenso. Man hat als Wirtschaftsjurist kein Staatsexamen und gilt von daher für viele als "Schmalspurjurist".

 

Im Artikel steht zum Gehalt, ein Wirtschaftsjurist würde etwa so viel verdienen wie ein durchschnittlicher Anwalt. Wenn das so ist, dann frage ich mich gerade, warum ein Unternehmen dann nicht diesen "durchschnittlichen Anwalt" einstellt und sich damit (jedenfalls im Regelfall und wenn es nicht zu speziell wird) zusätzlich anfallende Anwaltskosten spart.

   http://gesetze-und-rechte.de/wirtschaftsjurist-v-s-volljurist/

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vor 3 Stunden, KanzlerCoaching schrieb:

Wirtschaftsjuristen sind keine "Volljuristen" und haben daher nicht die Rechte und Möglichkeiten, die dieser hat.

Richtig.
 

Zitat

Jede anwaltliche Tätigkeit schließt sich aus, Vertretungen des Unternehmens vor Gericht ebenso. Man hat als Wirtschaftsjurist kein Staatsexamen und gilt von daher für viele als "Schmalspurjurist".

Naja, man kann als Wirtschaftsjurist vor Gerichten auftreten, sofern kein Anwaltszwang besteht. Zu solchen Verfahren könnte man aber natürlich auch die Putzfrau oder den Hausmeister hinschicken.

Wikipedia sagt dazu unter https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsjurist#Unterschied_zwischen_Wirtschaftsjurist_und_Volljurist

Zitat

Die Qualifikation zum Wirtschaftsjuristen ohne 2. Staatsexamen ermächtigt nicht zur Rechtsberatung. In der Praxis machen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen aber von ihrer Berechtigung Gebrauch, sich von ihren entsprechend bevollmächtigten Beschäftigten gerichtlich vertreten zu lassen. Wobei oft Wirtschaftsjuristen eingesetzt werden. Das Gleiche gilt für Gewerkschaften und Sozialverbände, die als Prozessbevollmächtigte ihrer Mitglieder ihre hauptamtlichen Mitarbeiter mit der Prozessvertretung beauftragen. So ist es nach aktueller Rechtslage für solche Beschäftigte beispielsweise möglich, in Verfahren ohne Anwaltszwang vor den Amtsgerichten (§ 79 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO), Verwaltungsgerichten (§ 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwGO), Arbeitsgerichten (§ 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 ArbGG), Sozialgerichten (§ 73 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGG) und vor den Finanzgerichten (§ 62 Abs. 2 und 3 FGO) aufzutreten.

In diesem Rahmen sind folglich auch die Wirtschaftsjuristen berechtigt, klassische außergerichtliche und gerichtliche Rechtsarbeit zu leisten. Rechtsberatung gehört dazu nicht. Rechtsdienstleistungen dürfen neben Rechtsanwälten also nur Personen mit Befähigung zum Richteramt (§§ 6-7 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)) sowie Inkassodienstleister und Rentenberater (§ 10 RDG) erbringen.

Die allgemeine freiberufliche Rechtsberatung ist allerdings ausschließlich der Rechtsanwaltsschaft - also den sogenannten Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt - vorbehalten. Der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen führt gegen diese Regelung, die nach der Meinung des Verbandes einem Berufsverbot für freiberuflich arbeitende Wirtschaftsjuristen gleichkommt, derzeit eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.[3] Der Klageantrag des Verbandes wurde dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.[4]

2013 wurde diesbezüglich Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.[5]


 

Zitat

Im Artikel steht zum Gehalt, ein Wirtschaftsjurist würde etwa so viel verdienen wie ein durchschnittlicher Anwalt. Wenn das so ist, dann frage ich mich gerade, warum ein Unternehmen dann nicht diesen "durchschnittlichen Anwalt" einstellt und sich damit (jedenfalls im Regelfall und wenn es nicht zu speziell wird) zusätzlich anfallende Anwaltskosten spart.

Weil der durchschnittliche Anwalt von BWL und VWL vielleicht wenig bis gar keine Ahnung hat, wenn er sich nicht intensiv in diesen Bereichen weiter- bzw. fortgebildet hat?

Ich muss zugeben, dass die Berufsaussichten für Wirtschaftsjuristen nicht gerade rosig sind, aber auch nicht aussichtslos. Vor einigen Jahren beinhalteten die Wirtschaftsrecht-Studiengänge zum Beispiel auch nur vereinzelt Rechnungswesen. Das hat man jedoch geändert, weil dies eines der größten Vorbehalte gegenüber Wirtschaftsjuristen war und Rechnungswesen jedoch zu den BWL-Basics gehört. Ein ziemlich trockenes Thema ist es jedoch schon, denn in erster Linie ist hier stures und konsequentes Auswendiglernen gefragt und auch im Berufsleben geht es logischerweise auch meistens um Paragraphenreiterei.

Weitere Tätigkeiten kann man als Wirtschaftsjurist auch noch bei Schiedsgerichten (Mediation) ausüben, sowie als Wirtschaftsprüfer und Tax Manager. Die Einsatzgebiete finden sich also überall dort, wo Wirtschaft auf Recht trifft und sich überschneidet,also ganz besonders in den Bereichen Steuern, Insolvenz, Finanzwesen, Personalwesen etc.pp. Was mir persönlich fehlt, ist Wirtschaftsstrafrecht.

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Jura ist einfach noch sehr traditionell geprägt. Das Studium ist sehr schwer, die Durchfallquote im Examen immens hoch. Kein Vergleich zum Bachelor oder Master. Das man nach dem ersten Examen  (Glückwunsch, wenn man das geschafft hat) einen Master of Laws machen kann...naja es kusiert das Vorurteil, dass mit dem LLM das schlechte 1. Examen "ausgeglichen" wird....

Für die Insolvenzverwaltung werden so gut wie immer ausschließlich Volljuristen bestellt. Für den Steuerberater hat der Wirtschaftsjurist den Vorteil, dass er schon mal vertieft Bwl, Vwl hatte. 

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@Markus Jung danke. Aber eigentlich wollte ich da garnicht so ein großes Thema daraus machen.

 

Für mich ist eigentlich recht klar, was ein Wirtschaftsjurist ist, "eigentlich" recht überflüssig. Wer einen LL.M. abschließt ohne sich dann in die Fachprüfung zu begeben ( 2.Staatsexamen, Steuerberater Examen, Wirtschaftsprüfer Examen ), der wird in den Bereichen nicht fußfassen können. Der LL.M. sollte in dem Fall, wenn er bei StB arbeiten möchte, schon von Anfang an den Fokus im Bachelor auf Steuern, Wirtschaftsprüfung und Rechnungswesen legen. Ein LL.M. qualifiziert nicht zur Steuerberatung.

 

Ich kenne leider keinen Wirtschaftsjuristen ( LL.B. / LL.M.), der das als tatsächliche (finale) Qualifikation sieht, sondern eher als Zwischenschritt. In dem Bereich konkurriert man mit Steuerfachwirten, Bilanzbuchhaltern oder anderen Fachweiterbildungen. Für den Bereich Personal gibt es ebenfalls so gute Qualifikationsmöglichkeiten, dass der Schritt bis zur Rechtsberatung von "regulären" Mitarbeitern (HR Business Partnern z.B.) abgefangen werden kann. Alles was darüber hinausgeht, landet bei einem richtigen Anwalt. Die meisten HR Leiter, mit denen ich zusammen gearbeitet habe, hatten das 2. Staatsexamen. Bei den Unternehmen wo ich gearbeitet habe, gab es höchstens einen Syndikusanwalt und eine Ra-Fachangestellte. Hier gibt es ja auch den Rechtsfachwirt.

 

Für mich persönlich ist der Wirtschaftsjurist kein finales Ziel welches man verfolgen sollte, sondern einfach nur ein Zwischenschritt zum Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt(aber hier sollte man evtl. das Jurastudium bevorzugen).

 

 

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Ich sehe das ähnlich wie @sepas und Frau Kanzler, LL.B oder LL.M für sich genommen haben es schwer. Man sollte daher vorsichtig sein, dass man am Ende nicht ungewollt als Fallsachbearbeiter bei einer Versicherung landet, wenn man das nicht von vornherein will, das könnte man dann aber einfacher haben. Ich kenne einen LL.B, der macht genau das, dem gefällt es aber.

  

Spezialisierte gute Wirtschaftsrechtler im Kontext mit einer weiteren Ausbildung und entsprechender Erfahrung sind allerdings durchaus gefragt.

Unsere Wirtschaftsjuristen sind zum Beispiel Managementbeauftragte, welche direkt im Bereich Personalwesen sowie administrativer Support angesiedelt sind. Diese bereiten u.a. Arbeitsgerichtsprozesse für externe Anwälte vor, prüfen und erarbeiten Verträge, prüfen Arbeits- und Verfahrensanweisungen auf Rechtssicherheit, klären Markenrechte ab und überprüfen Lieferanten und Nachunternehmen. Es gibt darüber hinaus viele Themen, welchen sich die Wirtschaftsrechtler im Interesse des Unternehmens annehmen und diese aufbereiten, bevor sie externen Anwälten übergeben werden. Sie fungieren als Schnittstelle und haben in ihrer beratenden Funktion auch die Aufgabe der rechtlichen Risikobewertung. Aber das leisten sich die wenigsten Firmen. Meist werden diese Bereiche von den jeweiligen Fachbereichen mit bearbeitet und dann eben ein externer Anwalt hinzugezogen.

Unsere beiden LL.B verfügen über ein grundständiges technisches Diplomstudium mit der entsprechenden Berufserfahrung. Dadurch sind diese u.a. in der Lage, sich in die operativen Prozesse und Zusammenhänge hineinzuversetzen. Jemand der ausschließlich Wirtschaftsrecht studiert hat und keinen weiteren Hintergrund mitbringt, wird es wohl schwer haben und hätte zum Beispiel bei uns keine Chance.

 

Ich selbst wollte den ll.B an der Euro-FH machen, weil mich die internationale Ausrichtung reizt. Ich hätte es wirklich nur zur Wissenserweiterung gemacht und mir keinen beruflichen Vorteil daraus versprochen, außer dem Wissen und die Werkzeuge zur Anwendung natürlich.   ;)

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