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Anerkennung ohne Stundennachweis/Modulbeschreibung etc.


Higgins

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

es heißt ja immer man soll für die Anrechnung von Vorleistungen die entsprechenden Modulbeschreibungen und Stundennachweise einreichen.

 

Nun habe ich aber von meiner dreijährigen Grundausbildung und zweijährigen Fachweiterbildung weder das eine noch das andere, also keinen exakten Nachweis über deren Inhalte. Macht es dann überhaupt Sinn, die entsprechenden Zeugnisse einzureichen? Man kann in dem Fall ja nicht vergleichen, ob die Inhalte eines Moduls mit denen der Ausbildung übereinstimmen...

 

LG Higgins

 

 

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Moin,

 

für welchen Studiengang möchtest du dich einschreiben? Welche Weiterbildungen/ Ausbildung möchtest du anrechnen lassen? Sind die nicht in der pauschalen Anrechnung mit aufgelistet? Solche Inhalte kannst du auch nochmal dort anfragen, wo du die Grundausbildung und Weiterbildung gemacht hast. Ggf. stehen diese auch online zur Verfügung. Ich war für meinen Studiengang auch einiges an zusammensuchen. Ich durfte die >300 Seiten per PDF zusenden :D

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Einschreiben möchte ich mich für den Studiengang Soziale Arbeit, dabei geht es um das Modul "Medizin für Nichtmediziner".

 

Die Ausbildung zur Krankenschwester ist nicht in der pauschalen Anrechnung gelistet (und schon mehr als 20 Jahre her). Auch die Fachweiterbildung ist schon 10 Jahre her. In der besagten Fortbildungsstätte hat es einen Wechsel innerhalb der Führungsriege gegeben, deshalb bekomme ich nachträglich auch keinen Stundennachweis mehr.

 

Aber danke für deine Antwort.

 

LG Higgins

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Dann würde ich bei der IUBH anfragen, da du ja sicherlich ein Zertifikat hast, ob ein Nachweis über ein Arbeitszeugnis oder ähnliches möglich ist. 10 CP sind natürlich ganz nett, wenn man die angerechnet bekommt. Sofern das noch nicht gemacht wurde, würde ich erstmal die IUBH fragen, was in so einem speziellen Fall möglich ist.

 

VG

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Zumal die Inhalte err Ausbildung sich ja erst 2005 geändert haben und über deine Examensurkunde, die FWB Urkunde und ggf Lebenslauf einuges Herleiten lässt.

 

ich habe das Examen 2011 und könnte das heute auch nur mit Verweis auf die abzulegenden Lerneinheiten machen. Und so war es ja auch vorher teilstandardisiert

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vor 1 Stunde, polli_on_the_go schrieb:

Und mir fällt noch ein die Rahmrnpläne vor und nach der veränderung gibt es meist noch im Internet die Stunden sind ja weiter vorgeschrieben haben sich nur verschoben 

sonst kannst du ggf beim DBfK ganz lieb Anfragen meist haben die da auch noch infos 

Ist wie gesagt unnötig da es eine pauschale Anerkennung gibt.

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Hat einer mal probiert in Richtung Spezialisierung "Englisch", eine Anerkennung zu erhalten, wenn beruflichen Englisch zum tlg. Geschäft gehört? Oder zählen hier nur Zertifikate etc. .

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