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Erfährt mein Arbeitgeber von meinem Studium, wenn ich mich einschreibe?


FernFrager

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden, FernFrager schrieb:

Hallo,

alles was in der geringsten Regelstudienzeit zu absolvieren gilt ist ein Vollzeitstudium.

 

Das wäre mir neu.

 

Wenn Du eine sozialversicherungspflichtige (nicht geringfügige) Beschäftigung hast, bleibst Du auch weiterhin ganz normal krankenversichert, ob Du jetzt studierst oder nicht. Als Student krankenversichern kannst Du Dich nicht bzw. könntest bei einem Vollzeitjob das "Studentenprivileg" für einige Bereiche der Sozialversicherung eh nicht nutzen.

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