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Bekommt man Arbeitslosengeld, wenn man berufsbegleitend studiert?


csab8362

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Liebe Community! Ich habe mal eine Frage, die bei uns im BiWi Forum auch diskutiert wird. Wenn man arbeitet und nebenbei studiert, und dann nach Jahren arbeitslos werden sollte, bekommt man Arbeitslosengeld oder ist das Studium ein Hindernisgrund? Muss man sich in diesem Fall exmatrikulieren, kann man sich dann bei Gelegenheit wieder inmatrikulieren? Wie schaut die Rechtslage in Deutschland und Österreich aus?

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Vielen Dank Frau Kanzler. Das heißt, wenn man für den Arbeitsmarkt offen ist, dann bekommt man Arbeitslosengeld. Wäre ja irgendwie komisch, wenn man es nicht bekäme, dann wäre ein berufsbegleitendes Studium, im Falle einer Kündigung ein extremes finanzielles Risiko. 

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Da ich da ja nur unwesentlich, unfreiwillig aktuell "Profi" drin bin.

 

Grundsätzlich schließt ein Studium erst einmal ALG I oder II aus, aber

 

Jetzt muss man eben unterschieden, ob das Studium in VZ oder TZ studiert wird. DENN wenn es in VZ ist, gilt grundsätzlich ersteinmal, dass BaFöG vorzuziehen ist. Da ist es auch leider egal, ob man dieses noch erhalten würde, es zählt erst einmal nur das "grundsätzlich förderungsfähig"

 

Bei TZ ist das ganze etwas leichter und berufsbegleitend deutet ja darauf hin, da dann 1. kein Bafög Anspruch besteht und man 2. noch einmal TZ bis Stunden X pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

 

Egal ob VZ oder TZ (ich bin VZ Studierende)

 

Es gibt für Studierende beim ALG I ein Formular, auf welchem man den Aufwand für das Studium pro Woche, Vorlesungen etc. eintragen muss und auch, wie viel Stunden man dann dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung steht. Bei mir wurde bei der AfA der Satz auf 30 Stunden festgelegt, die ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und es müssen (ich bin mir nicht ganz sicher meine aber mindestens 20 Std. pro Woche sein).

 

Beim ALG II ist das ganze leider etwas komplexer. Der Bezug von ALG II und ein Studium schließen sich grundsätzlich erst einmal aus. Ich selber habe wegen der Reglung in den letzten Jahren 2 mal unterbrechen müssen, um Leistungen zu beziehen. Aktuell habe ich wegen der nähe zum Abschluss das "Glück", dass ich ALG II erhalte und das auch nicht auf Darlehnsbasis. Ich musste mich auch grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, was ich im Umfang von 25-30 Stunden getan habe und aufzeigen, welche Ausfallzeiten durch Präsenzen, Klausuren etc. noch zu erwarten sind. Wichtig ist, dass du vermittelbar bleibst und obendrein, dass deine zuständige Stelle (bei mir sind Agentur für Arbeit und Jobcenter als Oportunitätskommune getrennt) bereit ist, sich mit dem Prinzip Fernstudium vertraut zu machen und du eben bereit bist auch eine entsprechende Stelle anzunehmen.

 

Eine Garantie ist das leider nicht und die Regel sieht erst einmal Probleme vor allem, wenn man kein ALG I erhält sondern ALG II. 

 

Das ich leider oft erlebt habe, dass das Zusatzblatt oft von den SB wohl gerne übersehen wird und einfach die Aussage "geht nicht" erfolgt, hänge ich es einmal an.

 

Es wird nie eine Pauschallösung geben. Als Fazit kannst du dir aber merken ALG I kein Problem wenn du dich mindestens (ich meine) 20 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, wird aber separat geprüft und ALGII eher schwierig aufgrund anderer Gesetzesgrundlage und meist nur über Sonderreglungen möglich vor allem wenn das Studium in der Vollzeitvariante studiert wird.

egov-content429640.pdf

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vor 2 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

Wenn ich vorher eine Vollzeitstelle hatte und auch wieder eine suche, dann dürfte es keine Probleme geben. Wenn ich Vollzeit gearbeitet habe und dann aufgrund des Studiums nur noch Teilzeit suche, dann schon.

Und wenn man vorher eine Halbzeitsstelle hatte und dann sich für eine Halbtagsstelle bzw auch Vollzeitstelle zur Verfügung stellt dürfte es auch kein Problem sein, oder?

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Das Problem ist nicht das was man suchen möchte. Ich darf auch TZ suchen wenn ich vorher Vollzeit hatte. Das Problem ist, dass das Studium im Gesetzeskontext immer noch die Präsenz-Vorort-Variante ist. Ein Fernstudium als solches wird nicht differenziert.

 

Beim ALG I wird da allerdings feiner vorgegangen als beim ALG II, da Zahlungen auch dann möglich sind, wenn man sich eben mehr als eine GfB Stelle dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt und für Phasen von Abitur und Abschlussarbeiten bzw. Klausurenphasen kann man die Herabsetzung auf Stunden X beantragen.


Grundsätzlich ist es immer so, dass eine Vollzeittätigkeit in der Vermittlung der Teilzeittätigkeit vorzuziehen ist, es sei denn es liegen bestimmte Gründe vor, die das objektiv verhindern. 

 

ALG II als Grundsicherung ist eben anders als ALG I. In der Grundsicherung funktioniert Studium eben zumeist nicht, weil du nach Gesetzesdefinition nicht hinreichend dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst, um mehr zu verdienen, als die Grundsicherung dir zahlt und das wäre "Zielverfehlung".

 

Viele Hochschule reagieren darauf aber auch so, dass für kurzzeitige Arbeitslosgkeiten auch Ratenstundung und Studienpausen möglich sind. Bei ersterem kann weiter studiert werden, bei zweiterem offiziell nicht. 

 

Ich habe ja wirklich alles mitgenommen, was es an Risiken bei einem Fernstudium gibt und das schon relativ früh im Studium. Jobcenter, Agentur für Arbeit und auch die Rentenversicherung. Die Gesetze sind dem Trend noch  nicht nachgegangen und man muss manchmal etwas kämpfen oder zumindest gut informiert sein und eben auch bereit sein, das Studium nicht an die erste Stelle zu setzen. Aber gerade beim Fernstudium wird es immer eine Einzelfallentscheidung sein. Oder wie die DRV  und das Jobcenter gerade beide sagten. "Sie sind der Fall, den es im SGB nicht gibt".

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1, Darfst du nicht Bafög berechtigt sein

2. Du musst mindestens 20 Std. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

 

Ein Teilzeitstudium kann deine Uni/Hochschule sicher bestätigen -

Oder ein Nachweis der erreichten Ects pro Semester

Dann ist Alg 2 ein Anspruch, keine Bittstellerei

 

In Vollzeit ist das nie möglich,

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