Zum Inhalt springen

Bekommt man Arbeitslosengeld, wenn man berufsbegleitend studiert?


csab8362

Empfohlene Beiträge

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 22
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Ich war zum Glück noch nie persönlich in einer solchen Situation. Kenne aber den ein oder anderen und habe auch über neue Mitarbeiter oder Werkstudenten den ein oder anderen Berührungspunkt. Ist es nicht grundsätzlich so, dass jeder der aus einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis kommt, aus welchem er einen Anspruch auf ALG 1 mitbringt, dieses auch bekommen muss wenn er dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung steht? Ein berufsbegleitendes Studium/Weiterbildung kann sogar in der Form gefördert werden, dass man je Tag eines Studiums während der Alg1 Bezugsdauer, sogar nur einen halben Tag pro Tag abgezogen bekommt? Die genauen Bedingungen kenne ich nicht, weiß aber ganz sicher, dass es so ist oder war. Wenn man trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und/oder zu erwarten ist, dass man dadurch seine Situation verbessert um in ein neues Arbeitsverhältnis zu kommen.

 

Zitat:

Während der Weiterbildung mindert sich die Anspruchsdauer des Arbeitslosengelds für je 2 Tage, an denen Arbeitslosengeld gezahlt wird, um nur je einen Tag (§ 148 Abs. 1 Nr. 1 SGB III).  

 

Die Anspruchsdauer mindert sich nicht, wenn 

  • bereits zu Beginn der Weiterbildung die restliche Anspruchsdauer nur noch 30 Tage oder weniger beträgt.
  • während der Weiterbildung die verbleibende Anspruchsdauer auf 30 Tage gesunken ist.

Diese Regelungen führen dazu, dass während der gesamten Weiterbildung Arbeitslosengeld bezogen werden kann und nach der Weiterbildung noch ein Anspruch von 30 Tagen bzw. der Restanspruch zu Beginn der Weiterbildung besteht (§ 148 Abs. 2 S. 3 SGB III).

 

Wenn es also extra solche Regeln gibt, warum sollte ein bestehendes Studium zu einem Nachteil werden? Es ist auch eine Sache der Kommunikation mit jeweiligen Sachbearbeiter der Jobcenter.

 

ALG2 ist insofern fast "bedingungslos", dass es eine Leistung zur Grundsicherung ist. Allerdings ist es eher wenig plausibel, wie sich jemand damit ein Fernstudium an einer privaten Hochschule leisten können sollte. Das wirft natürlich völlig zurecht einige Fragen auf. Aber auch hier soll es auf Nachfrage entsprechende Förderungen geben. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sage es mal so, wenn man Fernstudent an einer privaten Fernhochschule ist und dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung steht und auch eine neue Vollzeitstelle sucht, dann braucht man dem Arbeitsamt ja nicht zu sagen das man studiert. Ich würde das einfach nicht erzählen das ich studiere. Und die Zeit, wo ich eine neue Stelle suche, würde ich auch den massiven Leerlauf ins Studium investieren. Also solange Prio1 neuer Job + Bewerbung, würde ich es eben verschweigen. Wer kann es denn nachweisen? (Gilt natürlich nur für ALG1 aus meiner Sicht)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was Mathias sagt stimmt grundsätzlich aber...und geneau das Aber betrifft viele Werksstudenten, denn die wenigsten zahlen in die AV ein und haben somit keinen Anspruch. Ist mir leider so ergangen.  RV hatte ich und Pflege AV nicht. Den "Fehler" mache ich nicht mehr.

 

und Auch was Sebastian sagt ist natürlich denkbar beim Jobcenter funzt es aber desegen schon nicht,  weil man Kontoauszüge vorlegen darf :).

 

Ich bin ja für ehrlich währt am längsten und wie gesagt brim ALG I ist das ganze auch relativ unproblematisch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau das meine ich eben. Man fängt ganz unbedarft mit dem Studieren an, hat einen Job, vielleicht sogar einen guten und dann schlägt die Arbeitslosigkeit zu. So wie es bei Ida Pfeiffer war. Oder es kommen gesundheitliche Probleme dazu und schon steht man am Rande der Existenz. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Frage ist dann a) was man daraus macht und b ) WO man sich Hilfe holt. Das Fernstudium gibt es zwar theoretisch und geschichtlich betrachtet schon recht lange in Deutschland, aber das Konzept an sich ist eben in der Gesetzgebung der Sozialgesetze noch nicht wirklich angekommen. Da gibt es nur "Student" und ja wir sind vollwertige Studenten, aber eben mit einer Besonderheit und das ist manchmal die Flexibilität, die das Studium zum Teil ermöglicht. 

 

Ich weiß auch noch, als ich das erste Mal vor die Wahl gestellt wurde, das war 2012. Im Jahr 2015 habe ich es dann über mich ergehen lassen, war einfach zu krank zum Studieren. Ich stand aber nicht wegen des Studiums am Rande der Existenz. Da zumindest in meinem Fall (und ich weiß andere Hochschulen sind da auch durchaus verständlich) die Hochschule mich weder exmatrikuliert hat, noch einfach weiter abgebucht hat, sondern sich auf die neue Situation eingestellt hat. Das war übrigens auch 2012 so, als es nicht Krankheit, sondern eine ganz bescheidene AG Kündigung war (und ja es war wirklich weil ich auf meine im Arbeitsvertrag vereinbarte Weiterbildung bestanden habe und die darin verortetete Freistellung und unter allem Psychoterror nicht eingeknickt bin -- man sollte sich nicht zwangsläufig mit jemandem "anlegen", der im Bereich Berufspolitik aktiv ist). Aber ach da gab es Lösungen.

 

Das Existenzminimum entsteht da eher an anderer Stelle, es ist eher wie eine Kettenreaktion. Manchmal muss man dann vielleicht eine Pause machen, manchmal ist man nicht dazu gezwungen. Da spielen aber auch andere Faktoren eine Rolle. Bei mir jetzt z.B., dass ich innerhalb der nächsten 6 Monate das Studium beende, dass ich aktuell ohne den Abschluss aufgrund der Berufsunfähigkeit für den Bezugsberuf und die Einschätzung, mich soweit wie möglich aus dem Gesundheitswesen raus zu halten, keinen berufsqualifizierenden Abschluss habe, aber zu jung bin für die reine Vermittlung in Helfertätigkeiten, dass die SB eigentlich von Jahr 1 des Studiums in diesen kurzen Episoden immer die gleiche war und sie so mit den Problemen und dem Fernstudium in die Situation reingewachsen ist.

 

Das ist leider nicht oft so. Und es helfen da auch nicht scheinbare andere Foren, die in solchen Situation erst einmal Raten auch alle Vereinbarungen mit Ämtern zu blockieren etc. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 33 Minuten, jedi schrieb:

@Ida_Pfeiffer

 

Oben ist der Tip von mir mit der Fernuni Hagen. Da kannst du den Antrag auf Ermäßigung stellen.

Ja, aber oft ist FU ja nicht das Problem, denn die Studiengebühren halten sich im Vergleich zu den Privaten wirklich im Rahmen (die übrigens z.B. an der APOLLON Rabatte für Schwerbehinderung und Rente haben und auch aktuell neu eine Beauftragte als Ansprechpartnerin zur Beratung von Pflegenden Angehörigen, die Studieren).

 

Ich glaube, dass die Existenzielle Geschichte eher bei den privaten auftaucht. Wo die Gebühren manchmal eben (z.B. bei der IUBH) auch an den Erhalt des Zeugnisses geknüpft sind. Nicht alles bezahlt keine Urkunde, keine Urkunde nicht damit bewerben usw.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...