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Fernstudium Soziale Arbeit an der SRH Fernhochschule


Markus Jung

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Die SRH Fernhochschule - The mobile university bietet einen Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit mit dem Abschluss Bachelor of Arts als Fernstudium an.

 

Zu dem neuen Angebot der Hochschule sagt Studiengangsleiter Prof. Dr. Martin Knoke:

Zitat

Eine Prognos-Studie sagt für 2020 voraus, dass bei helfenden Berufen mit Hochschulabschluss – also vor allem Soziale Arbeit – Nachfrage und Angebot über 11% auseinanderliegen werden. Wir verfolgen mit unserem Bachelor-Studiengang einen ganzheitlichen Ansatz der Sozialen Arbeit, der einen breiten Überblick über deren Theorien und Methoden vermittelt.

 

Neben diesem Überblick können die Studierenden ihr Wissen entsprechend ihrer beruflichen Ziele außerdem in fünf Bereichen wie „Kinder, Jugend und Familie“, „Rehabilitation und Inklusion“, „Prekäre Lebenslagen“, „Migration, Integration und Interkulturalität“ oder „Soziale Arbeit mit Senioren“ vertiefen.

 

Weiter heißt es in einer Information der SRH Fernhochschule:

Zitat

Der Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit vermittelt in sieben Semestern umfassende Kenntnisse zu theoretischen Konzepten und Methoden der Sozialen Arbeit. Diese reichen von der Hilfe im Einzelfall über die Arbeit mit Gruppen bis hin zur Arbeit im Stadtteil und der Vernetzung im Gemeinwesen. Darüber hinaus erwerben die Studierenden die psychologischen, soziologischen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und sozialpolitischen Kenntnisse, die für die Soziale Arbeit benötigt werden.

 

Weitere Informationen enthält auch das von der Hochschule produzierte Erklärvideo:

 

Infoseite zum Studiengang:

https://www.mobile-university.de/bachelor/soziale-arbeit/ 
 

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Was die Anerkennung des Studiengangs als Erfüllung der Voraussetzungen zur Bezeichnung als „Staatlich anerkannte(r) Sozialarbeiter(in)“ steht eine individuelle Bestätigung noch aus. Mir wurde zugesagt, dass ich dazu informiert werde, sobald etwas vorliegt.

 

Bis dahin wird auf die für Baden-Württemberg (mit Riedlingen Sitz der SRH Fernhochschule) gültige gesetzliche Regelung verwiesen:

 

Zitat

Die Frage der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin ist im Fachhochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg in §36, Absatz 6 geregelt, wo es heißt: „Wer das Studium Soziale Arbeit oder Heilpädagogik erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung »Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin« oder »Staatlich anerkannter Sozialarbeiter«, »Staatlich anerkannte Sozialpädagogin« oder »Staatlich anerkannter Sozialpädagoge« oder »Staatlich anerkannte Heilpädagogin« oder »Staatlich anerkannter Heilpädagoge« zu führen. Abweichend von Satz 1 kann auch die Berufsbezeichnung »Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin« oder »Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge« geführt werden. Wer das Studium Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit an der Berufsakademie oder der DHBW erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung »Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin« oder »Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge« zu führen. Wer das Studium im Bereich der Frühen Bildung und Erziehung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung »Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin« oder »Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge« zu führen.“

 

Demnach wäre eine zusätzliche Einzelgenehmigung verzichtbar.

 

Der Studiengang wurde durch die Akkreditierungsagentur ZevA als Studiengang "Soziale Arbeit" akkreditiert. Der Akkreditierungsbericht ist hier zu finden (Download als PDF):

http://www.zeva.org/studiengaenge/util/streamfile.php?id_datei=565&id_studiengang=2701

 

Dort heißt es auf Seite I-5

Zitat

Die SAK beschließt die Akkreditierung des Studiengangs Soziale Arbeit mit dem Abschluss Bachelor of Arts ohne Auflagen für die Dauer von fünf Jahren.

 

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  • 2 Monate später...

Von der SRH Fernhochschule habe ich die Information erhalten, dass das Ministerium nun schriftlich bestätigt hat, dass Absolventen des Studiengangs  Soziale Arbeit an der SRH Fernhochschule die bundesweit anerkannte Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin“ bzw. „Staatlich anerkannter Sozialarbeiter“ führen dürfen.

 

Mehr dazu in einem Interview zu diesem Studiengang, welches am Donnerstag, den 14. Dezember 2017, um 10 Uhr beginnt.

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