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Pfändung nach Geldproblemen


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Das tut mir leid, so etwas ist natürlich ärgerlich!

Ich bin da nicht vom Fach - aber kann man denn überhaupt pfänden ohne einen Vollstreckungsbescheid bzw Mahnbescheid?  Soweit ich weiß, muss er doch ordentlich zugestellt werden. Dass aus dem Nichts heraus 1 Jahr später gepfändet wird OHNE weitere Kommunikation des Gläubigers finde ich auch eher ungewöhnlich. Tatsächlich kann ich mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist. 

 

Wenn du sagst, du hast überwiesen "wegen der Sperre" gehe ich davon aus, dass eine Kontopfändung gemeint ist? Das muss die Bank nämlich durchaus tun, sobald ihr ein richterlicher Pfändungsbeschluss vorliegt. Aber es kann eigentlich nicht sein, dass das aus dem Nichts heraus kommt. Die Pfändung ist das letzte Mittel nach vielen, vielen anderen vergeblichen Versuchen der gescheiterten Einigung und Kommunikation. 


Ist es vielleicht möglich, dass irgendwas an deiner Postanschrift nicht korrekt ist und die Kommunikation damit auf halber Strecke verloren gegangen ist? 
Banal, aber schon vorgekommen: Fischt dir jemand anderes die Post aus dem Briefkasten?
Sicher, dass du nichts übersehen hast und es in irgendwelchen Schubladen gelandet ist? 

Wenn die Story so ist, wie du sie beschreibst: Ich würde an deiner Stelle zur Verbraucherzentrale und zum Anwalt gehen. Und nochmal mit der SGD reden (schriftlich kommunizieren und alles aufheben). Auch mit der Bank - die können ja sicher sagen, auf welchen Bescheid man sich bezieht. Was du schonmal zusammen suchen kannst, sind alle Zahlungsbelege und insbesondere die Sondervereinbarung.

LG

Bearbeitet von Vica
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vor 13 Stunden, Tristan1991 schrieb:

Werde ich auch.
Die Sache ist aus dem Jahr 2016 und die Pfändung kam ohne Vorankündigung genau Heute.
Habe jetzt Zwangsweise bezahlt wegen der Sperre.

Noch ein paar Monate und es ist 3 Jahre eigentlich her

Du hast jetzt etwas bezahlt, dass schon von Dir bezahlt wurde?

 

2016 ist übrigens nicht drei Jahre her... ;)

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  • 1 Jahr später...

Mir ist die Leiterin der Teilnehmerbuchhaltung heute auf einmal mit einer 15 Jahre!!!!! alten Forderung gekommen, als ich mich für einen neuen Kurs anmelden wollte. Anscheinend hat die alte Hausbank Ende 2005 234 Euro nicht überwiesen (deswegen habe ich seit Ende 2006 eine andere). 2017 habe ich mich für zwei Kurse angemeldet, einer ist bereits abgeschlossen, der andere läuft noch und beide sind seit dem Vorjahr abbezahlt. Bei keiner Rate kam es zu Problemen. Das ist der Dame aber nicht aufgefallen. Ich habe ihr geschrieben, dass ich es seltsam finde, dass sie auf einmal mit einer so alten Forderung kommt und das, obwohl ich zwischenzeitlich zwei Kurse ohne Probleme ausgezahlt habe und einen vorzeitig abgeschlossen und mich beide Male keiner darauf aufmerksam gemacht hat, dass noch etwas offen ist, ich hätte sofort gezahlt oder einziehen lassen, auch wenn die Forderung auch nach deutschem Recht längst verjährt sein muss. Schließlich habe ich Leistungen in Anspruch genommen. Ich habe ihr auch geschrieben, dass sie den Betrag sofort einziehen kann, es liegen ja die Daten auf. Bin gespannt, was für eine Antwort kommt. Das Schreiben war auch ziemlich unfreundlich und ist wie die Vorgangsweise von Frau A.M. absolut nicht der Stil der SGD.

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vor 47 Minuten, Brigitte Ecker schrieb:

Mir ist die Leiterin der Teilnehmerbuchhaltung heute auf einmal mit einer 15 Jahre!!!!! alten Forderung gekommen, als ich mich für einen neuen Kurs anmelden wollte. Anscheinend hat die alte Hausbank Ende 2005 234 Euro nicht überwiesen (deswegen habe ich seit Ende 2006 eine andere). 

Forderungen verjähren und sollte bei dieser bereits geschehen sein, es sei denn, du hast 15 Jahre verstecken mit dem Gerichtsvollzieher gespielt.

 

Offene Forderung in einer Buchhaltung werden abgeschrieben, weil uneinbringlich. Entweder ist der/die aktuelle oder ehemalige Buchhalter/in schlecht und unfähig. Bezahlen würde ich davon nichts. Schlag mal vor:

Sonstiger betrieblicher Aufwand 234 €

an Debitor/Forderungen 234 €

 

Damit sollte sich das Problem erledigen.

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Am 14.10.2017 um 17:16 , Vica schrieb:

Das tut mir leid, so etwas ist natürlich ärgerlich!

Ich bin da nicht vom Fach - aber kann man denn überhaupt pfänden ohne einen Vollstreckungsbescheid bzw Mahnbescheid?

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der Gläubiger muss dir die Post drei Mal zustellen (Posteinwurf, nicht Einschreiben). Wenn Du z.B. umgezogen bist in der Zeit und Deinen Gläubiger nicht informiert hast und keinen Postnachsendeauftrag gemachg hast, dann kann die Post ja auch nicht zugestellt werden. Jetzt versetzt euch mal in die Lage des Gäubigers, wie soll er denn eure neue Adresse mitbekommen? Da ist es einfacher drei Mal Post zu verschicken, die wieder zurück kommt wo drauf steht "unbekannt verzogen" oder "wohnt dort nicht". Dann könnt ihr euch mal fragen wie der Gläubiger an eure Adresse kommt? Na er leitet das gerichtliche Mahnverfahren ein und dann kommt Post von dem Gericht. Und hier passiert es, dass beim Melderegister geschaut wird, wo Dein Wohnort ist. Da in Deutschland Meldepflicht besteht, finden die dich und schicken Dir einen gelben Brief. Wenn du dich nicht umgemeldet hast, wird sofort die Pfändung eingeleitet und der Gerichtsvollzieher geht auf die Suche und dann kommt der auch gerne mal bei der Verwandtschaft wie den Eltern vorbei. Gelbe Briefe muss man immer ernst nehmen und Einspruch beim Amtsgericht einlegen und sich kümmern. Mal beim Gläubiger anrufen bringt nichts, mann muss bei Gericht widersprechen, bzw. schriftlich Stellung nehmen. Und was eben viele machen ist, den kleinen gelben Brief (Briefeinwurf, kommt nicht per Einschreiben) ignorieren. Die Frist sind 2 Wochen, wenn man da im Urlaub ist, ist das auch doof. Nun ja und am Ende kommt eben dann der Gerichtsvollzieher - zurecht! Ist eigentlich auch kein Problem, man kann ja mit dem Reden und die Summe bezahlen und dann ist es auch gut. Kann auch passieren wenn einem was durchgerutscht ist und umgezogen in Kombination mit Urlaub. Manchmal sind auch tatsächlich die Gläubiger "zu dumm" oder die Forderungen nicht berechtigt. Was aber wichtig ist, ist nicht nur die gelben Briefe zu öffnen und sich zu kümmern, ist sich dem Gerichtsvollzieher nicht zu entziehen, denn sonst kommt der Offenbarungseid und damit die Insolvenz, sowie der Titel 30 Jahre diese Summe eintreiben zu können zzgl. 5% über Basiszins (der gerade ggf. bei <0,5% liegt).

 

Und zur Verjährung kommt es darauf an ob ein Titel (30 Jahre) vorliegt oder ob es sich um eine vorsätzlich begangene Handlung handelt, denn die verjährt gar nicht und ist auch von einer möglichen Privatinsolvenz ausgenommen.

 

Zum letzten Punkt noch, ja Firmen können Forderungen die sich nicht eintreiben lassen Steuerlich absetzen und manchmal ist das billiger als Personen im Unternehmen zu beauftragen das Geld einzutreiben. Weswegen es sich meist lohnt einen schriftlichen Vergleich zu schließen und diesen auch einzuhalten. Denn wenn nicht, machen die keinen zweiten Vergleich und da spielt dann Geld auch keine Rolle mehr.

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vor einer Stunde, SebastianL schrieb:

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

 

Vica hat Recht: Ohne vollstreckbaren Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil) keine Pfändung, es sei denn der Staat ist der Gläubiger. Ein Mahnbescheid ist hingegen kein Titel, sondern lediglich der erste Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren. Auch gilt: keine Pfändung ohne vorherige Zustellung des Titels mit (Post-)Zustellungsurkunde. Allerdings hat eine Zustellungsurkunde keine aufschiebende Wirkung, d.h. ein Gerichtsvollzieher kann die Zustellungsurkunde dem Schuldner zustellen und danach ohne weitere Wartezeit pfänden.

 

Schönen Tag

Greetsiel

Bearbeitet von Greetsiel
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vor 19 Stunden, Brigitte Ecker schrieb:

Mir ist die Leiterin der Teilnehmerbuchhaltung heute auf einmal mit einer 15 Jahre!!!!! alten Forderung gekommen, als ich mich für einen neuen Kurs anmelden wollte.

 

In welcher Form ist sie denn damit "gekommen"? - Dass du diese alte Forderung ausgleichen sollst, oder dass aktuell keine Anmeldung zum neuen Kurs möglich ist? Vermutlich war da ein Kennzeichen bei dir gesetzt.

 

Halte uns gerne auf dem Laufenden, wie die Reaktion auf deine Antwort ausfällt.

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Ich verstehe den Thread nicht ganz? Was erhoffst du dir und wie können wir dir genau helfen?



Hast du dich in der Zwischenzeit mit der SGD in Verbindung gesetzt? (Dies wäre zumindest meine erste Handlung.) Was haben Sie gesagt? Wenn du Schriftstücke mit der Vereinbarung hast und dazu auch den Betrag bezahlt hast, dann bist du auf der sicheren Seite.

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  • 3 Monate später...

Ja, der Ärger verursacht von einer übereifrigen Numbercruncherin war binnen einer Woche ausgeräumt und ich konnte beginnen. Mittlerweile habe ich den Stoff von sechs Monaten binnen dreieinhalb Monaten geschafft mit 1,0. Der Fernlehrer Dr. Rolf Meiner hat sich sogar noch an mich erinnern können (Fortbildungsberater vor rund 15 Jahren bei seiner eigenen Fernschule und Aus- und Weiterbildungspädagoge vor einem Jahr auch bei Klett, beide mit 1,0). Sehr nett war auch die Karte der Kommissioniererin im Startpaket. In den nächsten Wochen will ich bei der SGD mit dem Personaldienstleistungsfachwirt weitermachen. Die SGD hat sich sogar für meine trustpilot-Bewertung sehr nett bedankt.

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