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Welche Leistungen können auf ein Fernstudium angerechnet werden?


Markus Jung

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Wer bereits Weiterbildungen absolviert hat, kann Leistungen daraus möglicherweise auf seinen Fernstudiengang anrechnen lassen, um damit Zeit, Aufwand und oft auch Kosten zu reduzieren.

 

 

Dabei können sowohl akademische Leistungen als auch staatliche und öffentlich-rechtliche sowie teilweise auch private Abschlüsse anerkannt werden.

 

Unterschieden wird zwischen zwei Arten der Anrechnung.

 

Einerseits bieten viele Fernhochschulen pauschale Anrechnungen. Das bedeutet, dass für einen bestimmten Abschluss (zum Beispiel den staatlich geprüften Betriebswirt) eine bestimmte Anzahl von Credit Points angerechnet wird.

 

Andererseits sind oft individuelle Anrechnungen möglich. Dazu ist ein Anerkennungsantrag zu stellen, in dem die vorhandenen Abschlüsse detailliert dargelegt werden. Anhand dieser Angaben wird dann geprüft, ob und in welchem Umfang eine Anrechnung möglich ist.

 

Für anerkannte Leistungen müssen im Studium dann keine Prüfungsleistungen mehr erbracht werden und oft reduziert sich damit auch die Studiendauer und die Kosten des Studiums werden ebenfalls geringer.

 

Andererseits werden für die anerkannten Module dann üblicherweise auch keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Manche Anbieter bieten diese allerdings dennoch an, zum Beispiel in elektronischer Form. Denn auch wenn die Themen grundsätzlich in anderen Weiterbildungen schon behandelt wurden, können die Schwerpunkte ja dennoch etwas anders gelegen haben und mitunter Stoff fehlen, auf dem dann in Folgemodulen aufgebaut wird.

 

Beachtet werden sollte auch, dass anerkannte Leistungen im Zeugnis dann meistens nur als "anerkannt" ohne Angabe einer Note eingetragen werden. Daher sollte dies gut überlegt sein, da es auch Auswirkungen auf den Notenschnitt insgesamt haben kann. Gerade wenn zu einem Thema schon gute Vorkenntnisse durch eine vorausgegangene Weiterbildung vorhanden sind, fallen einem diese Themen ja oft leicht.

 

Die genauen Regelungen der Anrechnung bzw. Anerkennung von Vorleistungen unterscheidet sich je nach Anbieter. Details dazu finden sich üblicherweise in der Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule oder in separaten Dokumenten.

Wichtig ist auch, dass eine Anrechnung oft nur vor Beginn des Studiums oder kurz nach der Immatrikulation möglich ist. Auch das handhaben die Anbieter teilweise unterschiedlich und sollte im Vorfeld geklärt werden.

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