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Steuerlicher Vorteil


SakulRelda

Empfohlene Beiträge

Hallo Community,

 

ich habe ein allgemeine Frage zum Fernstudium, die in dieser Form bestimmt schon einmal gestellt wurde.

Trotzdem hier meine Frage und die Rahmenbedingungen:

 

Zu mir:

Derzeit Angestellter mit Bachelor of Science Abschluss in Wirtschaftsinformatik. Zuvor habe ich eine Ausbildung als Fachinformatiker absolviert und möchte jetzt ein Master Studium bei der AKAD University in der Fachrichtung IT Management absolvieren.

 

Das Studium kostet ca. 12.750€, den Anrechnungsantrag habe ich bereits ausgefüllt und dieser wird geprüft. Vielleicht reduzieren sich die Studiengebühren demnach um ca. 1/4 auf 9.562 €.

 

Gehen wir von einem fiktiven Bruttoeinkommen von 3000€ aus, ergibt sich eine Lohnsteuer (Steuerklasse 1, keine Kinder) von 430 € pro Monat.

Jährlich wären es dann ca. ~ 5160 € an Lohnsteuer.

 

Das Studium ist auf  24 Monate ausgelegt. Also würden sich die Kosten pro Jahr entweder auf 6.375€ oder auf 4.781€!

 

Jetzt die eigentliche Frage:

Wie weit kann ich die Studiengebühren steuerlich geltend machen und wie wirkt sich das auf die Steuern aus?

Kann mir das mal jemand vorrechnen?

Oder ist das ganze so trivial, dass alles geltend gemacht wird und anhand folgenden Beispiels sich selbst erklärt:

Minderung der Lohnsteuer = 5.160€ (jährliche Lohnsteuer) - 4.781€ Studiengebühr?

 

Vielen Dank für die Hilfe.

 

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Alle durch das Studium anfallende Kosten (Materialkosten, Kosten für Computer, Fahrkosten, Kosten für Unterbringung,...), bzw. Kosten, die im direkten Zusammenhang mit deinem Studium stehen, kannst du im Rahmen deiner Steuererklärung als Werbungskosten voll ansetzten und geltend machen. 

 

Diese werden dann in Höhe deines Steuersatzes entsprechend verrechnet. Also bei einem fiktiven Steuersatz von 14,x%, um bei deinem Beispiel zu bleiben, bekommst du auch 14,x% der von dir angesetzten Kosten erstattet bzw. verrechnet (€ 4781,00 = ca. € 669,34).

 

Wenn ich da einem Denk- oder Rechenfehler unterliege, lasse ich mich natürlich gerne korrigieren.  

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Dein zu versteuerndes Einkommen mindert sich um die Studienkosten.

 

Bei 36.000 € Jahresbruttogehalt, hast du vielleicht ca. 28.000 € zu versteuern. 

 

Abzüglich der Studienkosten ca. 23.000 €.

 

Macht anstatt 5.100 €, nur ca. 3.500 € Steuern. Warum soviel? Weil dein Grenzsteuersatz von ca. 31% ausschlaggebend ist.

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Wenn wir schon bei dem Thema sind, ich habe mich auch schon damit beschäftigt. Ich habe mein Studium vollständig im Voraus bezahlt, will es auch in voller Höhe zzgl. sonstigen Kosten fürs Studium bei der nächsten Erklärung mit angeben. Kann es da Probleme geben aufgrund der Höhe? Sollte ich die Ausgaben z.B. über 2 oder 3 Jahre splitten, ähnlich der Ausgaben für einen neuen Laptop? Wobei es doch hier nichts mit einer AfA in dem Sinne zu tun hat oder?

Thanks in advance!

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vor 15 Stunden, SirAdrianFish schrieb:

Alle durch das Studium anfallende Kosten (Materialkosten, Kosten für Computer, Fahrkosten, Kosten für Unterbringung,...), bzw. Kosten, die im direkten Zusammenhang mit deinem Studium stehen, kannst du im Rahmen deiner Steuererklärung als Werbungskosten voll ansetzten und geltend machen. 

 

Diese werden dann in Höhe deines Steuersatzes entsprechend verrechnet. Also bei einem fiktiven Steuersatz von 14,x%, um bei deinem Beispiel zu bleiben, bekommst du auch 14,x% der von dir angesetzten Kosten erstattet bzw. verrechnet (€ 4781,00 = ca. € 669,34).

 

Wenn ich da einem Denk- oder Rechenfehler unterliege, lasse ich mich natürlich gerne korrigieren.  

 

 

Hallo SirAdrianFish,

 

könntest du das nochmal genauer ausführen?

 

Wie hoch sind dann die tatsächlichen Studienkosten und wie hoch ist der Verrechnungsgrad bzw. der tatsächliche monetäre Vorteil pro Monat?

 

Von den 4.781€ würde ich als nur 669€ durch die Steuererklärung zurück bekommen?

Also pro Monat ~55€? (669€ / 12 = ~55€)

 

Viele Grüße und Danke für die tollen Antworten.

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Sie wissen aber schon, dass Sie genaue Auskünfte über Ihre Versteuerung nur dann bekommen können, wenn Ihre gesamte finanzielle Situation bekannt ist? Wie machen Sie denn normalerweise Ihre Steuererklärung? Mit einer Software? Geben Sie doch da mal alle Daten ein - wäre mein Vorschlag!

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Hallo @SakulRelda.

 

@yxcvhat es eigentlich ganz gut auf den Punkt gebracht.

 

Es ist leider ein weit verbreiteter Trugschluss, dass man alle getätigten, "beruflich veranlassten" Ausgaben (Werbungskosten), hierzu gehören auch Kosten für die Aus- und Weiterbildung, zu 100% erstattet bekommt.

 

Um ausrechnen zu können, welchen Betrag du erstattet bekommst, musst du ermitteln, wie hoch dein Steuersatz tatsächlich ist. In deinem Rechenbeispiel bist du von 14% ausgegangen @yxcv hat einen Grenzsteuersatz von 31% zugrunde gelegt.

 

Im Internet findest du diverse Einkommens- und Werbungskostenrechner, die dir einen Anhaltspunkt hierzu geben. Ebenso möglich, wie von @KanzlerCoaching vorgeschlagen, wäre die Verwendung einer Steuersoftware, welche z.T. auch kostenfrei gibt.

 

Hiermit kannst du, wie @Katze87 vorgeschlagen hat, mal herumprobieren, ob es für dich, aus steuerrechtlicher Sicht,  sinnvoller ist, die Studiengebühren auf mehrere Jahre aufzuteilen oder diese einmalig zu begleichen.

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Ich würde dir empfehlen dich an ein Lohnsteuerverein zu wenden. Ich habe das bisher auch per Software gemacht, aber die 120 bis 200 € für den Lohnsteuerverein sind bei solchen großen Summen wirklich gut investiert. Den Weg gehe ich für 2017 auch, da hier nix schiefgehen soll.

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