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Steuerlicher Vorteil


SakulRelda

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Die Kosten des Studiums mindern das zu versteuernde Einkommen. Also reduzierst du dein Einkommen um diesen Betrag und ermittelst darauf dann die Steuern mit den dann geltenden Steuersätzen.

 

Natürlich kommt es immer auch auf die Gesamtsituation an, zum Beispiel was du sonst noch für Abzüge hast.

 

Falsch ist es auf jeden Fall, die Kosten des Studiums direkt von den vorher ermittelten Steuern abzuziehen.

 

Mehr dazu findest du hier:

 

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vor 15 Minuten, Markus Jung schrieb:

alsch ist es auf jeden Fall, die Kosten des Studiums direkt von den vorher ermittelten Steuern abzuziehen.

 

Wieder was dazu gelernt;).

 

Ganz gut erklärt und mit einem Rechenbeispiel garniert:  SmartSteuer Werbungskosten

Zitat
Bruttoarbeitslohn 35.000 €
Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte – 1.104 €
Sprachkurs – 2.142 €
Hotel – 650 €
Fachliteratur – 1.152 €
Einkünfte 29.565 €
Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben -5.351 €
zu versteuerndes Einkommen 24.565 €

 

Jetzt nimmt das Finanzamt diese 24.565 € und berechnet die Steuer anhand der sog. Grundtabelle (für Ehepaare, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen, gilt die sog. Splittingtabelle)

Die Einkommensteuerbelastung liegt jetzt bei 3.831 €. Das Finanzamt schaut anhand der Informationen, die in Annas Steuererklärung stehen und anhand der übermittelten Daten des Arbeitgeber, wie viel Lohnsteuer Anna Hochmotiviert schon bezahlt hat und wie viel sie deshalb zurückbekommen muss. Das Finanzamt schreibt dann im Einkommensteuerbescheid: »demnach zuviel gezahlt«: 1.270,14 €. Diesen Betrag wird ihr vom Finanzamt erstattet.

 

Quelle: https://www.smartsteuer.de/online/service/informationen_einkommensteuererklaerung/werbungskosten/ 

 

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Ich werde das hier jetzt einmal vorspielen wie ich meine persönliche Schätzung mache:

 

Also für das Beispiel angegeben waren:

  • 30.000 € Bruttojahresgehalt und
  • Kosten für das studium pro Jahr von 4.781€.

 

Ich mache immer den Brutto-Netto-Rechner auf (z.B.: http://www.brutto-netto-rechner.info).

 

Dort gebe ich alle Daten ein, also 30.000 € pro Jahr als Bruttogehalt, Lohnsteuerklasse 1, nicht in der Kirche, Hessen, 30 Jahre alt, keine Kinder und gesetzlich versichert. Wenn man nun auf berechnen klickt, kommt unter Lohnsteuer: 3.673,92€ die pro Jahr zu zahlen sind. Diese zahl merken wir uns.

 

Nun benutzen wir im Browser den "Zurück-Button" und geben statt 30.000 € Jahresbrutto, die Summe abzüglich der Studiengebühren ein. In dem Fall also 30.000 €4.781 € (angegebene Studiengebühr) = 25.219 €. Diese Summe gebe ich in den Brutto-Netto Rechner als brutto jahresgehalt ein und klicke wieder auf berechnen. Nun steht bei Lohnsteuer der Wert 2.559,96€.

 

Jetzt muss man nur noch die beiden Werte vergleichen. Dies bedeutet ohne Studium zahlst Du 3.673,92€ Steuern. Wenn Du 4.781€ in dem Jahr an Werbungskosten (bitte nicht als Sonderausgaben) angibst, dann zahlst Du nur noch 2.599,96€ Steuern, bzw. bekommst die Differenz von 1.113,96€ ungefähr zurück.

 

So berechne ich das ungefähr. Ungefähr, weil hier noch andere Beträge eine Rolle spielen wie Entfernungspauschalen und weitere Steuermindernden Ausgaben. Ausserdem bekommt man ja nicht nur die Steuer zurück, sondern z.B. berechnet der Solidaritätszuschlag sich ja ebenfalls aus der Steuer, wie auch die Kirchensteuer. Und wie gesagt, mit vorsicht zu geniesen, da man das auch nicht linear rechnen kann wegen den Progressionen. Am besten ist, man schaut sich die Steuer 2017 an und was dort als zu versteuerndes Einkommen steht und gibt das als Jahresbrutto in den Calculator und zieht dann davon nochmal die Studiengebühren ab. Vorausgesetzt es hat sich seit letztem Jahr nichts geändert. Aber auch da wäre ich eben vorsichtig, da dies nur grobe Richtlinien sind. In dem oberen Beispiel würde ich mir überlegen ob ich 4.781 € an Studiengebühren bezahlen kann und mich dann freuen wenn ich ca. 1.000 € davon wieder zurück bekomme. Steuerrückzahlungen kalkuliere ich niemals irgendwo rein, das ist für mich immer ein "Bonus". Wer allerdings darauf angewiesen ist, der sollte in dem Beispiel auch nicht rechnen das er wegen des Studiums mehr als ca. 1.000 € zurück bekommt. LIeber konservativ planen und sich dann über höhere Rückzahlungen freuen.

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Am 26.10.2017 um 14:30 , SebastianL schrieb:

Am besten ist, man schaut sich die Steuer 2017 an und was dort als zu versteuerndes Einkommen steht und gibt das als Jahresbrutto in den Calculator und zieht dann davon nochmal die Studiengebühren ab. 

Mit 2017 meinte ich eigentlich 2016, das letzte Jahr in dem man den Steuerbescheid hat.

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Was nehmt ihr den für einen Wert als Fahrtkosten, wenn ihr mit der Bahn fahrt?

 

Variante 1:

Ticketpreis

 

Variante 2:

0,30€ pro km einfache Strecke

 

Variante 3:

0,30€ pro km Hin und Rückfahrt

 

Hab da schon alle drei Varianten gehört.

 

Vielen Dank.

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Varianten 1 und 3 sind die sinnvollen Varianten, und wie @polli_on_the_go schon schrieb, ausrechnen, welche von beiden Varianten einen höheren Betrag ergeben, und diesen dann steuerlich geltend machen.

 

Bei letzterer Variante lege ich dann immer einen Ausdruck vom Google-Routenplaner mit der aufgeführten Wegstrecke, sowie den aufgeführten KM bei.

 

Variante 2 macht keinen Sinn, da du hier u.U. viel Geld verschenkst.   

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Variante 3:

0,30€ pro km Hin und Rückfahrt: dafür musst du ein Auto angemeldet haben auf deinen Namen...sonst wird es schwer zu erklären, wie du dort hingefahren bist. Einfach so mal auswählen ist nicht möglich, wollte es nur erwähnen....nicht das jemand mein, hier ist ein Wahlrecht möglich

 

 

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vor 5 Stunden, der_alex schrieb:

Variante 3:

0,30€ pro km Hin und Rückfahrt: dafür musst du ein Auto angemeldet haben auf deinen Namen...sonst wird es schwer zu erklären, wie du dort hingefahren bist. Einfach so mal auswählen ist nicht möglich, wollte es nur erwähnen....nicht das jemand mein, hier ist ein Wahlrecht möglich

 

 

 

Laut meinen Steuerberater ist das egal ob man ein Auto hat.  Den es geht hier um die reine Wegstrecke, ist mit dem Weg zur Arbeit genauso. Ob du die Strecke läufst, kriechst, mit dem Fahrrad oder dem Auto fährst ist dem Finanzamt egal. Die sehen nur die Kilometer, außer natürlich du gibst ein Zugticket an. Kannst ja auch nen Mietwagen genommen haben. Knapp die Hälfte meines Arbeitsweges letztes und dieses Jahr bin ich mit dem Fahrrad gefahren,  das Auto ist auf meine Freundin geschrieben.  Interessiert das Finanzamt nicht.

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vor 6 Stunden, der_alex schrieb:

Variante 3:

0,30€ pro km Hin und Rückfahrt: dafür musst du ein Auto angemeldet haben auf deinen Namen...sonst wird es schwer zu erklären, wie du dort hingefahren bist. Einfach so mal auswählen ist nicht möglich, wollte es nur erwähnen....nicht das jemand mein, hier ist ein Wahlrecht möglich

Es ist egal wie man dort hin kommt. Ich mache das seit Jahren und noch nie einer beanstandet.

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