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Steuerlicher Vorteil


SakulRelda

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So bilden sich Märchen. Tatsächlich liegt der Normalpreis ohne Ermäßigungen typischweise bei ca. 25 Cent - hängt natürlich von der Strecke ab. Aber 30 Cent zahlt man höchstens auf den Vorzeigestrecken (es gibt ja keinen einheitlichen Kilometerpreis mehr). Z. B. Frankfurt-München voller Preis für heute schnellste Verbindung 103 Euro, bei 393 Kilometer (laut google maps) gibt das 26 Cent. Wenn man 20 Minuten länger fährt, kann man auch für 84 Euro fahren.

Das sind so die Grundlagen, auf denen die Autofahrer sich einbilden, wie günstig sie fahren...

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Soweit ich weiß, muss man hier unterscheiden: Fahrten von/zur Arbeit, hier werden 30 Cent pro Entfernungkilometer (d. h. nur für den einfachen Weg) angesetzt. Wie man die zurücklegt, ist egal (sog. Pendlerpauschale). Etwas anderes sind sonstige Werbungskosten (etwa Fahrten von/zu Studienveranstaltungen im nebenberuflichen Studium), hier können die tatsächlichen Fahrtkosten angesetzt werden. Das sind die Bahnfahrten (oder anderen Verkehrsmitteln) die Kosten der Fahrkahrte, bei Autogebrauch 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (letzteres gilt hier als die tatsächlichen Kosten), dazu muss man aber auch tatsächlich Auto gefahren sein.

Edit: Letzteres heißt auch, ein Wahlrecht gibt es hier nicht. Bei der Pendlerpauschale auch nicht, außer in bestimmten Fällen. Da gibt es nämlich eine Obergrenze (ich glaube, 4500 Euro), wenn man die überschreitet, dann kann man tatsächliche Kosten geltend machen. Wenn man aber mit der Pendlerpauschale auf z. B. 2000 Euro kommt, die Bahnfahrt kostet aber 3000 Euro, hat man Pech gehabt. Allerdings dürfte da höchst selten sein, dann da hat man ja dann Zeitkarten. Und die sind so stark ermäßigt, dass man mit dem Kilometerpreis im niedrigen einstelligen Centbereich liegt (auch wenn das mancher nicht glauben mag, der sich einbildet, wie billig er doch mit dem Auto fährt).

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Wechselnde Arbeitsstätten sind in der Tat nochmal ein zusätzlicher Faktor, dabei kommen u. U. die 60 Cent (so man Auto fährt!) teilweise zum Tragen. Woraus sich Sonderrechte für Dozenten ergeben sollten, sehe ich aber nicht. Und welchen Einfluss der öD auf die Steuerklärung hat auch nicht. Etwas anders ist übrigens, was der Arbeitgeber für Dienstfahrten erstattet. Der kann noch andere Sätze haben, das hat aber mit der Steuererklärung erst mal nichts zu tun.

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Da ich die letzten zwei Jahre keine Steuern mit FK einreichen musste bzw. nicht mwhr im ÖD bin habe ich keine Kenntnis inwiefern das 2015 gekippt wurde bis dahin galt das man im TV-L und Bund 35 Cent ke gefahrenen KM.

 

Meine Dozententätigkeit habe ich grad nachgesehen das war in dem Fall auch durch einen "Zwischenvermittler" der als AG galt und lief dann mit Einsatzwechseltätigkeit. Ich hab das nicht alleine gemacht sondern wurde mir vom StB gemacht. Das ist aber alles zuletzt für das Jahr 2014 gewesen und seither  hat sich einiges geändert.

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vor 19 Stunden, stefhk3 schrieb:

Tatsächlich liegt der Normalpreis ohne Ermäßigungen typischweise bei ca. 25 Cent - hängt natürlich von der Strecke ab.

 

Köln HBF - Kaiserslautern HBF - 239 km laut Google Maps kürzeste Strecke - 92 Euro Normalpreis - 38,5 Cent/km

 

Klar, wenn ich nur mit Regionalbahnen fahre, wird es günstiger (48 Euro für die gleiche Strecke)

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Naja, da hast Du mit Köln-Frankfurt natürlich das wahrscheinlich teuerste Stück drin, eben eine Vorzeigestrecke. Aber auf vielen bis den meisten gängigen anderen Strecken ist es deutlich weniger (Frankfurt-München ist ja jetzt nicht exotisch). Deshalb stimmt es nicht, dass man außer mit "Supersparpreis" immer über 30 Cent liegt. Über 30 Cent liegt man selten, und mit einem günstigen Sparpeis liegt man immer drunter bis deutlich drunter. Insofern stimmt die Aussage, man läge mit den 30 Cent eigentlich immer ungünstiger (und das war doch Deine Aussage) nicht. Wobei es m. W. im Steuerrecht sowieso kein Wahlrecht gibt, insofern die Überlegung mehr theoretischer Natur ist.

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vor 13 Minuten, stefhk3 schrieb:

Wobei es m. W. im Steuerrecht sowieso kein Wahlrecht gibt, insofern die Überlegung mehr theoretischer Natur ist.

Doch das gibt es . Ich kann auch immer wählen  ob ich mein mein Monatsticket oder die tatsächlich abgefallenen Fahrten nehme. Ebenso bei der Uni ob Zugticket oder Auto und da z.B. Recklinghausen bzw. Essen nach Bremen gegenüber den 30 Cent drunter lag war es idR, dass ich PKW eingereicht habe . 

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Naja, also ich will das nicht vertiefen, aber es gibt einen Unterschied zwischen "ist korrekt" und "ist noch keinem aufgefallen". Ich sehe jedenfalls nicht, auf welcher Grundlage man die Kosten für eine Autofahrt zur Uni korrekt geltend machen kann, wenn man (günstiger) mit der Bahn gefahren ist. Dass es bei der immer geklappt hat ist kein Beweis dass es so korrekt ist, fürchte ich. Bei der Pendlerpauschale gibt es in manchen Fällen eine Wahlmöglichkeit zwischen der Pauschale und den tatsächlichen Kosten. Wenn Du aber eine Monatskarte hast, kannst Du die als tatsächliche Kosten geltend machen, nicht 60 Einzelfahrten, die Du nicht gekauft hast. Auch hier mag es durchrutschen, das ist aber was anderes als ein tatsächlich bestehendes Wahlrecht.

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