Zum Inhalt springen

Wie kann ein Fernstudium von den Steuern abgesetzt werden?


Markus Jung

Empfohlene Beiträge

Ein Fernstudium verursacht oft erhebliche Kosten. Neben anderen Formen der Finanzierung besteht für alle Berufstätigen und teilweise sogar für nicht-erwerbstätige Personen die Möglichkeit, die Kosten für einen Fernstudiengang oder Fernlehrgang einkommens- und somit steuermindernd bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

 

Dazu gehören neben den reinen Studiengebühren auch zusätzliche Kosten wie zum Beispiel Literatur, Reisekosten zu den Präsenzveranstaltungen, technische Geräte oder Internetkosten und auch ein für das Fernstudium genutztes Arbeitszimmer.

 

Allerdings ist dabei viel zu beachten und in vielen Fällen lohnt es, sich zumindest einmalig von einem Steuerberater vor Beginn des Fernstudiums beraten zu lassen und ggf. auch durch einen Steuerberater die Einkomensteuererklärung anfertigen zu lassen. Das hängt immer auch mit davon ab, wie kompliziert der Einzelfall insgesamt ist, zum Beispiel ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine Angestelltentätigkeit ausgeführt wird und vieles mehr.

 

Auch die Höhe oder Quote der steuermindernden Auswirkungen, also der Betrag, um denn sich die Belastung für das Fernstudium reduziert, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von der persönlichen Situation ab, wie zum Beispiel dem Steuersatz und dem, was sich sonst noch auf das zu versteuernde Einkommen auswirkt.

 

Steuerberater Jan Heinrichs (http://fuss-heinrichs.de/) hat in einem Video-Interview mit Fernstudium-Infos.de Auskunft zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Fernstudiums gegeben. Dabei ist er auf folgende Fragen eingegangen (die Links führen direkt zur jeweiligen Stelle im Interview):

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...