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NC für die Zulassung zum Masterstudium Psychologie


psychodelix

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vor 25 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

Nicht die Note allein, sondern die Themenwahl im Hinblick auf deren Potenzial zur Weiterführung als Masterthesis.

 

Der Normalfall an der FernUni Hagen ist, dass das Thema der Bachelorarbeit vorgegeben wird und vom Studenten nicht mitbestimmt wird (wobei es da ein paar wenige Ausnahmen gibt). Es ist nicht einmal garantiert, dass man als Student seine Arbeit im bevorzugten Lehrgebiet schreiben kann.

Das Thema der Bachelorarbeit wäre daher bei FernUni-Absolventen nicht sehr aussagekräftig

 

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vor 8 Stunden, KanzlerCoaching schrieb:

Man könnte doch als Zulassungskriterium zusätzlich zu den Noten die Qualität der Bachelorarbeit nehmen. Nicht die Note allein, sondern die Themenwahl im Hinblick auf deren Potenzial zur Weiterführung als Masterthesis.

 

Dafür müsste man sie natürlich lesen ...

Was natürlich dann problematisch wird, wenn die Arbeit z.B. auf Bestreben der Hochschule einen Sperrvermerk hat (das habe ich z.B.). D.H. ich kann sie dann auch  nicht zur Verfügung stellen, oder die Ergebnisse präsentieren.

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vor 7 Stunden, KanzlerCoaching schrieb:

(...) Dann bleibt wohl nur die Note.

 

Oder welche Kriterien schlagen Sie vor, begrenzte Ressourcen halbwegs gerecht zu verteilen?

Ich könnte mir vorstellen, dass man unterschiedliche Zugangswege zum Masterstudium anbietet.

 

Man könnte z.B., in Anlehnung an die Zentrale Studienplatzvergabe (z.B. Medizin), verschiedene Quoten einführen. Meine (teilweise noch nicht gänzlich durchdachten) Ideen dazu wären:

 

Man könnte beispielsweise 25% der Plätze an diejenigen mit dem besten Notendurchschnitt aus dem Bachelorstudium vergeben.

40% der Plätze könnte man über ein Auswahlverfahren verteilen. In dieses könnte u.a. miteinander verrechnend einfließen, wie gut der Bachelorabschluss war, ob die Regelstudienzeit eingehalten wurde bzw. wie lange überzogen wurde, welche Motivation vorliegt  (z.B. Forschungsinteressen in einem im Master gelehrten Schwerpunktfach in Kombination mit nachgewiesenen bisherigen psychologischen Erfahrungen wie bzw. Praktika, Veröffentlichtlichungen in Fachzeitschriften o.ä. Projekten in genau diesem Bereich) u.ä..

Ein weiterer Teil der Plätze könnte über eine dritte Quote von nochmals 25% verteilt werden. In dieser könnte nach Wartezeitsemestern (+ ggf. Abschlussnote) seit Erreichen des Bachelors verteilt werden.

Zusätzlich bräuchte es eine vierte Quote, über die nochmals 10% der Plätze zur Verfügung stehen. In dieser könnten dann Härtefälle berücksichtigt werden (z.B. gesundheitliche Gründe wegen derer kein Präsenzstudium infrage käme, Aufgabe des bisherigen Berufs wegen medizinischer Notwendigkeit usw.).

 

Zusätzlich wäre ich dafür, pro Quote getrennt die Höchstzahl der Zulassungen derjenigen zu begrenzen, die bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf Masterebene haben.

 

Wobei ein solches Vergabeverfahren einiges an Zeit und Geld kosten würde. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis müsste natürlich u.a. noch berücksichtigt werden, was ich bei meinen Überlegungen erstmal gänzlich außen vor gelassen habe.

 

 

Darüberhinaus würde ich im Studium selbst eine Regelung ändern:

Bisher ist eine Modulbelegung ist nicht gleichbedeutend mit einer Prüfungsteilnahme. Ich wäre dafür, dass mit der erstmaligen Modulbelegung eine automatische Prüfungsteilnahme im selben Semester vorgesehen ist. Sofern eine Prüfung nicht im Erstversuch bestanden wird, wäre ich dafür, eine Frist festzulegen, bis wann die entsprechende Prüfungsleistung erbracht werden muss (z.B. innerhalb von 5 Semestern nach dem Erstversuch) - liegt die Leistung dann nicht vor, wäre das Studium vorzeitig beendet.

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vor einer Stunde, Lernfrosch schrieb:

Darüberhinaus würde ich im Studium selbst eine Regelung ändern:

Bisher ist eine Modulbelegung ist nicht gleichbedeutend mit einer Prüfungsteilnahme. Ich wäre dafür, dass mit der erstmaligen Modulbelegung eine automatische Prüfungsteilnahme im selben Semester vorgesehen ist. Sofern eine Prüfung nicht im Erstversuch bestanden wird, wäre ich dafür, eine Frist festzulegen, bis wann die entsprechende Prüfungsleistung erbracht werden muss (z.B. innerhalb von 5 Semestern nach dem Erstversuch) - liegt die Leistung dann nicht vor, wäre das Studium vorzeitig beendet.

 

Ich kenne es aus bisherigen Studiengängen so, dass man automatisch mit Belegung für die Prüfung angemeldet ist.

 

An der FU finde ich es gut, dass ich selbst entscheiden kann, ob ich die Klausur mitschreibe, oder mich noch abmelde (wenn ich mich überhaupt angemeldet habe). Man muss berücksichtigen (finde ich), dass sehr viele dort ein Studium neben Beruf und Familie / sonstigen Verpflichtungen machen und nicht mehr Anfang 20 und ohne Verpflichtungen sind.

Es sind nicht alles NC-Flüchtlinge in Psychologie an der FU Hagen.

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  • 4 Wochen später...

Sich beruflich als "Psychologe" bezeichnen zu dürfen, bedingt immer noch das zunächst sehr klinische Studium der Psychologie an einer Universität. Und das ist auch gut so. Die NCs sind dann richtig verschärft., da spricht man nicht mehr von 2,49. Klinische, d.h. von der Pike auf studierte Psychologie geht bis heute nicht per Fernstudium - wie denn auch? Für die Psychologie braucht man Menschen. Wenn, dann Felder der Angewandten Psychologie. Dann ist aber jemand mit einem Aufbaustudien-Abschluss in Wirtschaftspsychologie immer noch kein "Wirtschaftspsychologe".

 

Abgesehen davon, ist nicht jeder, der sich menschlich für die eigenen Eigenheiten interessiert und gerne das Umfeld (fern)diagnostiziert zum "Psychologen" geeignet. Ist auch so ein Phänomen der Zeit. Alle wollen was mit "Psychologie" machen. Ach Gottchen, dazu gehört ja knallharte Medizin - nö, so nicht.

 

Und dann kommt noch das mit der Philosophie. Auch so unschön. Für was man das braucht? Da hat dann jemand die ganze Psychologie als Wissenschaft nicht verstanden.

 

 

 

 

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vor einer Stunde, Arkade01 schrieb:

Sich beruflich als "Psychologe" bezeichnen zu dürfen, bedingt immer noch das zunächst sehr klinische Studium der Psychologie an einer Universität

 

Das ist sachlich falsch.

 

vor einer Stunde, Arkade01 schrieb:

Klinische, d.h. von der Pike auf studierte Psychologie geht bis heute nicht per Fernstudium - wie denn auch?

 

Auch sachlich falsch. Dazu kommt: Klinische ist nur ein Teilgebiet (von vielen) in der Psychologie.

 

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Psychologe ist, wer einen Master oder Diplom in Psychologie hat und zu einer Vollmitgliedschaft beim BDP berechtigt ist. Das hat mit klinischer Psychologie nichts zu tun, davon hängt es nicht ab

 

Klinische Psychologie gibt's seit letztem Jahr im Fernstudium und wird derzeit weiter ausgebaut. Im Bsc gibt's sie schon viel länger im Fernstudium.

 

Klinische Psychologie benötigt man für die Approbationsausbildung. 

 

Die FernUni Hagen hat keine klinische, trotzdem ist man mit dem Master Psychologe. Steht auch dort im FAQ. Der NC hat nichts damit zu tun.

 

Eigentlich hat doch alles, was man studieren kann, mit Menschen zu tun, oder? 

 

Dass viele Psychologie machen wollen, ist doch gut. Psychische Probleme nehmen ja auch zu. ☺ 

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Ich kann mir vorstellen, dass es auch im Fernstudium sicher Personen gibt die besser als Psychologen geeignet sind alsStusenten auf einer klassischen Uni. Die Lebenserfahrung und vor allem die Berufserfahrung ist da einiges wert. Z.B. kann ich mir Forensiker sehr gut in diesem Beruf vorstellen. Sei es wissenschaftlich oder doch im klinischen Bereich. 

Aber ich sehe es auch so, dass viele Fernstudienanbieter mit dem unendlichen Bereich an Psychologie das große Geschäft machen wollen und mit den Wünschen und Träumen der Studierenden spielen. Bin gespannt was die Zukunft bringt und wieviel solche Abschlüsse am Arbeitsmarkt wert sind.

Das Problem bei der Psychologie an der Fernuni sind die vielen Studenten zu den wenigen Betreuenden. Meiner Meinung sollte jeder Professor einen bis fünf Studenten für den Master nominieren dürfen, soche Studenten, die sich durch besondere Leistungen hervorgetan haben, sei es in den Klausuren oder bei der Bachelorarbeit oder sonst wo.

 

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