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BGH-Urteil: NC bei Medizinstudium in Teilen verfassungswidrig


Daniel-san

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Karlsruhe hat den Numerus Clausus im Medizinstudium in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Hürden für die Zulassung bleiben allerdings weiterhin hoch.

[...]

Die Richter verlangen zahlreiche Änderungen bei der Studienplatzvergabe. So dürfen die Hochschulen etwa nicht ausschließlich die Abschlussnoten heranziehen. "Die Vergabe nach Abiturnote erfasst nicht alle Komponenten der Studieneignung", heißt es im Urteil. Es müsse künftig mindestens ein weiteres Auswahlkriterium aufgenommen werden, das unabhängig von der Note sei. Welches das ist, überlassen die Richter jedoch dem Gesetzgeber. Außerdem müssen die Hochschulen beachten, dass die Noten in den Bundesländern nicht vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit muss jedoch künftig gesichert werden. Außerdem forderte das Bundesverfassungsgericht die Einführung einer Höchstdauer für die Wartezeit. Bis zum 31. Dezember 2019 muss der Gesetzgeber nun Änderungen vornehmen.

 

http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_82928330/darum-geht-es-beim-numerus-clausus-urteil.html

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Bringen tut das nichts.

Es bleibt bei ca. 11000 Studienplätze und ca. 60000 Bewerber.

 

Jetzt werden Zulassungsbedingungen geändert. Dann bekommen zukünftig ein paar tausend andere die Ablehnung, auch irgendwelchen anderen Gründen.

 

Was mache ich, wenn ich mich auf eine Stelle beworben habe, worauf sich noch 200 andere beworben haben? Verfassungsklage weil ich nicht genommen worden bin??

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Morgen,

 

generell finde ich das gut, dass sich hier etwas bewegt, denn dieses Studium ist wirklich vielen motivierten Menschen durch die kruden Auswahlkriterien verbaut, obwohl sie zwischendrin Ausbildungen als Sani oder Krankenpfleger absolviert haben und das mit flying colours. 

Leider fürchte ich aber auch, dass sich hier nichts tun wird, weil das Urteil keine neuen Studienplätze geschaffen hat (was natürlich auch nicht in deren Aufgabenbereich fällt). Außerdem sehe ich nicht, wie dadurch das Auswahlverfahren nun transparenter wird. Das hilft im Endeffekt höchstens denen, die ganz vorne auf der Warteliste stehen. :( 

LG 

 

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Das Urteil zeigt in erster Linie eines, nämlich dass die ZVS eine gute Einrichtung war. Es war zwar schick, auf die ZVS zu schimpfen als sei sie daran schuld, dass es zu wenig Studienplätze gibt bzw. zu viele Studenten, aber die ZVS hat genau diese Punkte berücksichtigt (z. B. wurde bei der ZVS der Effekt der Unterschiede im Abitur rausgerechnet). Wenn die Unis alle einzeln auswählen ist es viel wahrscheinlicher, dass das Auswahlverfahren falsch läuft. Und mehr Studienplätze gibt es auch nicht.

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In der ZEIT gibt es noch einen Artikel dazu, der auf diese Fragen eingeht:

  • Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?
  • Was bedeutet die Entscheidung für die Unis und ihre jetzigen Verfahren?
  • Kann jetzt jeder Medizin studieren, der möchte?
  • Ich mache nächstes Jahr mein Abitur und möchte Medizin studieren. Was ändert sich für mich?
  • Ich warte seit einiger Zeit auf einen Studienplatz Medizin. Was ändert sich für mich?
  • Betrifft das Urteil auch die anderen Studiengänge, die zentral vergeben werden?
  • Betrifft das Urteil auch alle anderen NC-begrenzten Studiengänge?
  • Warum wurde der NC überhaupt eingeführt?
  • Wie könnte ein neues Auswahlverfahren aussehen?

http://www.zeit.de/amp/campus/2017-12/medizinstudium-nc-auswahlverfahren-faq

 

Aus den Antworten wird unter anderem gut deutlich, dass es sich hier speziell um eine Entscheidung für die Humanmedizin handelt, die sich nicht allgemein auf Studiengänge mit einem NC übertragen lässt, insbesondere wenn es sich lediglich um örtliche Zulassungsbeschränkungen handelt.

 

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