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Was bedeutet die Immatrikulation in einen Fernstudiengang?


Markus Jung

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Bei akademischen Fernstudiengängen ist anders als bei Fernlehrgängen nicht nur eine Anmeldung notwendig, sondern es muss ein Immatrikulationsantrag gestellt werden, also ein Antrag auf Einschreibung in den Studiengang.

 

Insbesondere wird anhand des Antrags geprüft, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Studiengang erfüllt sind. Daher sind auch entsprechende Dokumente (Zeugnisse, ggf. Weiterbildungsabschlüsse usw.) beizufügen, meist in Form von beglaubigten Kopien.

 

Mitunter erfolgt die Anmeldung auch online, meist muss diese dann aber nachträglich noch mit einer Unterschrift bestätigt werden.

 

Teilweise besteht auch die Möglichkeit, zusammen mit dem Immatrikulationsantrag die Anerkennung von Vorleistungen aus vorangegangenen Studiengängen und teilweise auch anderen Weiterbildungen (zum Beispiel bei der IHK) prüfen zu lassen. Wie da der genaue Ablauf ist und wann der richtige Zeitpunkt dafür ist, sollte auf jeden Fall im Vorfeld abgeklärt werden, da bei einigen Hochschulen eine nachträgliche Anerkennung nicht mehr möglich ist.

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