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Ich habe das jetzt nur überflogen. Aber so einfach ist das manchmal a.g. des Verwertungsrechts nicht. Zumindest von der APOLLON kann ich das sagen. Das ist ja auch in den Kommentaren angeklungen. Und so nett Grin ist. Was hat man danach davon? Es gibt Unis, die das nicht als zotierwürdig Quelle anerkennen und die paar Cent Vergütung? 

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Ich habe wirklich eine Hausarbeit bei Grin verkaufen können! 

(Hätte ich nie gedacht, dass jemand das kauft, aber mein Name ist googlebar und bei Amazon gelistet - mehr wollte ich gar nicht. :wink: )

 

Zitat

 „Die Hauptmotivation der meisten Autoren besteht darin, ihr Wissen zu teilen und eine professionelle Veröffentlichung mit ISBN herauszubringen“, so Zharikova.

 

Ja, das war auch meine Motivation.

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vor 2 Stunden, polli_on_the_go schrieb:

 Aber so einfach ist das manchmal a.g. des Verwertungsrechts nicht. Zumindest von der APOLLON kann ich das sagen. Das ist ja auch in den Kommentaren angeklungen.

Hm, ein Kommentar sagt: "Zwar ist der Student der Urheber seiner Seminar- / Diplomarbeit die Verwertungsrechte liegen aber meist am Institut / Fakultät oder der Uni". Solange keine Bezahlung erfolgte (bei Seminararbeiten wohl ausgeschlossen und bei Diplomarbeiten auch nicht die Regel) sehe ich nicht, auf welcher Grundlage die Rechte an die Uni übertragen werden. Hast Du nähere Angaben zu Apollon? Würde mich interessieren.

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Eine entfernte Bekannte von mir hatte vor mehr als 10 Jahren ihre Abschlussarbeit (Lehramt) über einen Verlag veröffentlicht. Sie wurde damals allerdings explizit vom Verlag angesprochen.

 

vor 5 Stunden, stefhk3 schrieb:

Hm, ein Kommentar sagt: "Zwar ist der Student der Urheber seiner Seminar- / Diplomarbeit die Verwertungsrechte liegen aber meist am Institut / Fakultät oder der Uni". Solange keine Bezahlung erfolgte (bei Seminararbeiten wohl ausgeschlossen und bei Diplomarbeiten auch nicht die Regel) sehe ich nicht, auf welcher Grundlage die Rechte an die Uni übertragen werden. Hast Du nähere Angaben zu Apollon? Würde mich interessieren.

 

Ein Verwertungsrecht ergibt sich nicht aus dem Fluss einer (finanziellen) Leistung, sondern aus einer vertraglichen Gestaltung/Formulierung.

 

Aber es gibt zu dem Thema diverse Artikel und Einträge, die sich zu lesen lohnen:

 

doppelpunkt: online, "Ein weit verbreiteter Irrglaube", es antwortet Wirtschaftsjuristen Professor Klaus W. Slapnicar

 

Rechtliche Hinweise zur Veröffentlichung von Diplomarbeiten und Wissenschaftlichen Hausarbeiten, Bibliothek PH Weingarten

 

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Ich hane ja nicht a.g. des Kommentars dieses hier reingebracht. Auch habe ich bei uns nicht von einem absoluten Ausschluss geredet, denn auch ich habe meine HA in zwei Zeitschriften veröffentlicht. Aber z.B. die sog. Einsendeaufgaben und Fallaufgaben, die allesamt wiss. Arbeiten ähnlich Seminararbeiten darstellen, ist das Veröffentlichen, auch in Teilen nicht gestattet. Soweit mich nicht alles täuscht steht das in der Prüfungsordnung. Und mit Info vom Prüfungsauschuss auch aif dem Campus. Bei HA und Thesis sieht es da durchaus anders aus, wobei es aich dazu vor einigen Jahren Diskussionen gab, habe das aber die letzten Jahre jetzt nicht näher verfolgt.

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vor 4 Stunden, SirAdrianFish schrieb:

Ein Verwertungsrecht ergibt sich nicht aus dem Fluss einer (finanziellen) Leistung, sondern aus einer vertraglichen Gestaltung/Formulierung.

 

Aber es gibt zu dem Thema diverse Artikel und Einträge, die sich zu lesen lohnen:

 

doppelpunkt: online, "Ein weit verbreiteter Irrglaube", es antwortet Wirtschaftsjuristen Professor Klaus W. Slapnicar

 

Rechtliche Hinweise zur Veröffentlichung von Diplomarbeiten und Wissenschaftlichen Hausarbeiten, Bibliothek PH Weingarten

Gut, sind wir pingelig. Aber ein Vertrag liegt doch im Regelfall nicht vor. Und genau das sagen doch Deine Links: Die Urheber- und Verwertungsrechte einer Abschlussarbeit liegen im Regelfall alleine beim Studenten, also steht einer Veroeffentlichung diesbezueglich nichts im Wege.

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vor 13 Stunden, polli_on_the_go schrieb:

Es gibt Unis, die das nicht als zotierwürdig Quelle anerkennen und die paar Cent Vergütung? 

Hast du hier konkrete Beispiele? Ich halte das für Unsinn. Sämtliche (ob bei GRIN oder sonstwo) publizierte wissenschaftlichen Arbeiten sind auch zitierfähig. Schließlich tauchen diese sogar in der DNB auf und werden im jeweiligen Bibliotheksverbund auch im OPAC gelistet...

Es bleibt dem Autor unbenommen (abgesehen von Sondervereinbarungen und/oder Sperrvermerken), die Arbeit zu publizieren und dann auf diesem Wege auf den erlangten (und veröffentlichten!) Ergebnissen aufzubauen und/oder damit auch sicherzustellen, dass diese nicht im (geschlossenen) Archiv der Uni bzw. des Prüfungsamtes "ungelesen" vergammeln.

Ich habe bisher zahlreiche Seminararbeiten und auch eine Thesis publiziert (sowohl online als auch Print) und damit auch schon einen Betrag verdient, der sich sehen lassen kann.

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Ja, ich weiß von konkreten Fällen und ja es ist dem autor überlassen, denke aber nicht, dass das Nennen von Institutionen zielführend für den Dialog ist. Auch hsbe ich meine Anmerkungen oben in einem Nachfolgebeitrag konkretisiert. Es bleibt zu unterscheiden, was es ist und ich persönlich habe nicht vom Urheberrecht gesprochen. Das Verwertungs oder Nutzungsrecht hingegen kann mam sehr wohl vollständig oder teilweise abtreten bzw. Exklusivitätsklauseln erteilen, meist in Verbindung mit einer Zeitspanne für die das gilt.

 

Meist wird aber die PO oder bei privaten Anbietern auch AGBs darüber Auskunft geben. Ich persönlich bleibe bei der Meinung es ist nicht immer so einfach, wie in dem Artikel beschrieben und gilt bestimmte Aspekte zu beachten. Natürlich habe ich auch das Urheberrecht an meinen Fallaufgabenausarbeitungen (mal als Equivalent einer Seminararbeit) aber ed berechtigt mich trotzdem nicht zur Veröffentlichung und kann bei uns empfindliche Konsequenzen haben. Ist so habe ich mich bei Vertragsabschluss drauf eingelassen.

 

Ich bin an der Stelle jetzt auch raus.

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