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Buch-Scan-Service => eBook


Gilgamesch

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

da ich darüber noch nichts gefunden habe... und vielleicht der ein oder

andere auch auf dieses Problem stößt...

 

"War auf der Suche nach einer digitalen Version eines Buches...

die gibt es allerdings nicht... Was ich gefunden habe ist die Möglichkeit

Bücher digitalisieren zu lassen..." mal von illegalen Möglichkeiten abgesehen.

Vielleicht hat der ein oder andere schon Erfahrungen damit gesammelt... und

kann seine diese hier teilen oder auch über Alternativen berichten.

 

Einen Dienstleister für das digitalisieren von Büchern im B2C Bereich,

wäre z.B. "Eridian"

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vor 16 Minuten, Markus Jung schrieb:

Wenn du es dir zum Beispiel nur in der Bibliothek ausleihst und dann einscannst und weiter nutzt, dürfte das nicht mehr legal sein.

 

Eigentlich müsste dies über die Urheberrechtsabgabe abgegolten sein.

 

Urheberrechtsabgabe: Gebühren für Speicher­medien und Geräte (Urheberrecht.de )

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In jeder Universitätsbibliothek die ich kenne, stehen Buchscanner, die es ermöglichen (teilweise auch automatisiert), ganze Bücher (oder Auszüge) zu digitalisieren und auf dem mitgebrachten Datenträger zu speichern. Genial daran ist, dass man das Buch dabei nichteinmal entleihen muss und auch den Präsenzbestand scannen kann (den man teilweise nur im Lesesaal benutzen und garnicht entleihen darf). Wäre diese Praxis illegal, fände sie sich m.E. nicht an staatlichen Universitäten.

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Ein Blick ins Gesetz hilft uns hier weiter:

 

§15 und § 16 UrhG: Nur der Urheber selber darf das Werk vervielfältigen (also kopieren, scannen, etc.). Wir sind offensichtlich nicht der Urheber.

§31ff UrhG: Der Urheber darf uns ein Nutzungsrecht einräumen. Dies hat er in diesem Fall nicht getan.

 

Jetzt kommen wir zu den Schranken des Urheberrechts, d.h. wir untersuchen, ob es nicht durch eine oder mehrere dieser Schranken doch noch erlaubt wird das Werk zu kopieren.

 

§53 ist hier relevant, die Privatkopie. Ich zitiere: Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

 

Das bedeutet, so lange die Kriterien hier erfüllt sind, das ein Scan erlaubt ist. Wichtig ist aber wirklich, dass es keinen Erwerbszwecken dient, und nur für den privaten Gebrauch bestimmt ist.

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Andere Absichten, als eine Kopie für private Zwecke, im speziellen, zur Verwendung im Rahmen des persönlichen Studiums, zu erzeugen, wurden doch gar nicht geäußert.

 

Immer wieder spannend, wie sehr sich Leute in ein Thema hineinsteigern können, wofür es eigentlich keinen Anlass gibt.  

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sorry, aber ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor... ich habe nach legale Möglichkeiten / Quellen gefragt an eine digitale Version eines Buches ranzukommen...

 

- Eine Möglichkeit wäre eben so ein Scan-Service...

(was von meiner Seite nicht klar kommuniziert wurde, ja das Buch ist Eigentum)

- eine andere, die Onleihe, wenn der Verlag für dieses Buch auch eine digitale Ausgabe hat...?

- Eine andere Möglichkeit wären Quellen, die man unter illegal führen kann, diese habe ich in meiner Aussage ausgeschlossen.

 

weitere Möglichkeiten: 

- lt. Sheldon => Uni-Bibliotheken 

- Verlag anschreiben...

 

Fallen Euch sonst noch effiziente Möglichkeiten ein?

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