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Verwarnungen nach Online Klausuren


Luulaa

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Problematische Sache,

 

einerseits müssen Prüfungen betrugssicher abgenommen sein, da sie sonst ungültig oder wertlos sind.

Und da es hier wohl nicht sichergestellt war(?), sind die Prüfungen tatsächlich ungültig.

 

Andererseits konnten die Studenten offensichtlich nichts dafür. In dubio pro reo.

 

Ein echtes Dilemma.

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Ja das verstehe ich auch. Hatte in der Tat im Verlauf der Thesiszeit mit der Apollon eine kurze Unterhaltung und zumindest in Bremen ist eine solche Art der Prüfung rechtlich lt. Hochschule gar nicht möglich. Anders sind digitale Hilfsmittel bei medizinischer Notwendigkeit aber auch da wird dir Prüfung in Bremen, manchmal einem anderen Standort oder seltenen Einzelfällen anderen Orten mit Prüfer vor Ort abgenommen. 

 

Was mich auch irritiert ist, dass die Videoauswertung nachträglich erfolgt und nicht Teil der Klausurauswertung ist oder täuscht mich das? Aberkannte Prüfungen sind natürlich ärgerlich,  hat es bei uns an der HS aber aich gegeben z.B. bei Lösungsweitergabe in FAs egal wie viel später es aufgeflogen ist.

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Mir stellt sich die Frage wieso der Proctor die Klausur überhaupt freigab, wenn man nicht alles sieht was gefordert ist.

 

Zum anderen sollte man auch von einem (Fern)Studenten erwarten können sich vorab zu vergewissern ob alles regelkonform ist bzgl. der techn. Voraussetzungen.

Ich habe mir eine Halterung für mein Smartphone gekauft, vor meiner ersten Klausur Smartphone mit aktivierter Frontkamera eingesteckt um zu schauen wie Notebook und Schreibtischstuhl zu positionieren sind damit man mein Gesicht und meine Hände auf der Tastatur sehen kann.

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@Dagger Ja, grundsätzlich hast du Recht. Persönlich hatte ich auch bisher keine Probleme.

 

Dennoch darf man Fragen wozu die Proctor generell dann gut sind. Des weiteren, warum eine Verwarnung erst nach 4 Monaten+ erfolgt. Die Note aber bereits nach 6 Wochen vorliegt.

 

Die ganze Online Prüfung ist super, und ich bin froh, dass das im technologie-trägen Deutschland mgl. ist. Nur muss hier eben (mehr)  Geld in die Prozesse gesteckt werden.

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Ich habe bisher 4 Online Prüfungen geschrieben, gemäß Richtlinien, ohne Probleme. Ich sehe da kein großes Theater.Ich bleib bei den Online Prüfungen, Alles andere wäre auch extrem stressbehaftet.

 

Die derzeitigen Probleme werden sich auch geben und ich nehms erstmal so hin - da ich alleine den Schritt dahin von der IUBH toll finde im verstaubten Germany ;).

 

Flächendeckend Glasfer werden wir wohl auch erst in 40 Jahren haben. :D

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Ich denke, da besteht noch mal gewisser Nachbesserungsbedarf bei dem Proctor-Unternehmen. Letztendlich ist es aber schon so, dass einerseits der Proctor die Prüfung live beaufsichtigt und die IUBH zumindest stichprobeweise die Aufzeichnungen noch mal reviewed, um die Qualität sicher zu stellen. Nach meinem Verständnis ist es so, dass bei einigen Prüfungen aufgefallen ist, dass die Kamera nicht ganz korrekt ausgerichtet war. Da zu wurden nach meinem Verständnis Verwarnungen ausgesprochen, was insbesondere dann ärgerlich ist, wenn man den Proctor in der Prüfung gefragt hat und er die Position bestätigt hat. Hier ist immenses Feingefühl gefragt, denn einerseits muss die Prüfungsleistung einwandfrei sein, andererseits dürften die Studierenden mittlerweile ein bis zwei Themen weiter sein.

 

Ich hatte auch schon an anderer Stelle empfohlen, dass die betroffenen Studierenden sich hier mit dem entsprechenden Studierendenvertreter an den Prüfungsausschuss wenden. 

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vor 4 Minuten, Luulaa schrieb:

Was steht eigentlich in den Datenschutzrichtlinien? Wie lang dürfen die Aufzeichnungen denn überhaupt aufbewahrt werden?

 

Gilt in der Kombination (deutscher Anbieter, outgesourcete technische Durchführung durch einen amerikanischen Anbieter) deutsches oder amerikanisches Recht für die Datenspeicherung?

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