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Verwarnungen nach Online Klausuren


Luulaa

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Und der Datenschutz? "Unsere Studierenden müssen vor jeder Prüfung ihr Einverständnis dazu geben, sich überwachen zu lassen", sagt Professor Sommerfeldt von der IUBH. "Wir informieren vor jeder Prüfung über die Art und Weise der Datenerhebung und -verarbeitung sowie ihre Speicherung. Für die Speicherung haben wir ein Rechenzentrum in Kanada beauftragt, das die Daten nach 30 Tagen löscht."

 

Quelle: süddeutsche

 

Das wirft echt Fragen auf... 

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Wenn die Daten nach 30 Tagen gelöscht werden sollten, nach 4 Monaten oder mehr aber noch verwarnt wird, sollte das doch ein Anlass sein, den Spieß umzudrehen. "Hiermit verwarne ich sie erstmalig wegen unerlaubter Datenspeicherung über den vereinbarten Zeitraum hinaus und fordere Sie auf... usw..."

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Wenn in der Einverständniserklärung diese 30-Tage-Frist enthalten ist, dann kann jeder Verwarnte nach meinem Rechtsverständnis (Achtung: Laie!) doch eigentlich sowieso darauf verweisen, dass eine Verwarnung zum jetztigen Zeitpunkt "verjährt" ist, weil die Aufzeichnungen gar nicht mehr zur Verfügung stehen dürfen und das doch ein eindeutiger Verstoß gegen die Rechtsgrundlagen des Vertrages ist, oder?

 

Die andere Frage ist, ob man sich einen Gefallen damit tut. Wenn diese Geschichte öffentlich wird - und das ist sie ja schon - wirft das kein gutes Licht auf die Absolventen, die damit in einen gewaltigen Rechtfertigungsdruck kommen könnten.

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vor 36 Minuten, Luulaa schrieb:

Am Ende wird das dann als Widerruf der Prüfung aufgefasst. Das tut sich doch kein Student an. Dann lieber klein bei geben. 

 

Das sehe ich ein bisschen anders, denn sowohl der Procter (Aufsicht) als auch die IUBH (Datenspeicherung) sind ihrer Pflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen. 

 

Dass der Student geschummelt hat, ist ja nicht erwiesen. Sonst hätte man ja nicht verwarnt, sondern direkt zu härteren Maßnahmen gegriffen.

 

Es haben also zwei Stellen gebummelt, und wollen die Verantwortung dafür auf einen Dritten abwälzen. Schlimmer noch: man bezichtigt ihn - mehr oder weniger direkt - einer Ordnungswidrigkeit. Denn je nach Prüfungsordnung kann das sogar mit einem Bußgeld belegt werden.

 

Man kann sich natürlich alles gefallen lassen. Man muss aber nicht. 

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Wenn mir einer meinen Einspruch als Widerruf zur Prüfung definieren würden, dann wüsste ich aber, wo ich ganz, ganz schnell wäre: beim Anwalt!

 

Nein, ich denke auch nicht, dass man sich die Verwarnung gefallen lassen muss - jedenfalls nicht ohne klare und eindeutige Beschreibung meiner Verfehlung. Und vor allem dann nicht, wenn vom Anbieter (Hochschule und technische Durchführung) derartige Verfahrensfehler vorliegen.

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Ich fände tatsächliche mal interessant (öffentlich ist es ja ohnehin), ob die IUBH sich nicht mal in irgendeiner Form äußern mag, denn nicht wenige Studierende wählen die IUBH ja gerade wegen dieser Art der Prüfungsform. Also klar, man kann das nach Kanada verlegen (warum auch immer, denn ich habe gehört in Deutschland gäbe es auch entsprechende Arbeitskräfte, aber das ist ein anderes Thema) und ich persönlich denke auch, dass ein Review dazu gehört ABER und das ist meine Meinung, das nicht erst Monate später sondern als Teil der Korrektur. Das müsste dann ja auch mit den 30 Tagen passen.

 

Was sagt denn eure Prüfungsordnung zu dieser Prüfungsform und was steht nun tatsächlich darin. Liest man sich das unmittelbar vor der Prüfung alles durch (wo man ohnehin wahrscheinlich direkt ja klickt, wird ja nichts Schlimmes drin sein) oder erhält man das rechtzeitig vor der Klausur. Ich erhalte an der APOLLON z.B. alle Infos, die wichtig sind VOR der Klausur mit Ausnahme von ein paar Zeilen auf dem Umschlag. Ja es ist eine andere Prüfungsform, aber wenn ich mir überlege noch einen Roman vorher lesen zu müssen...ne danke.

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Ich habe dazu keine Quelle aktuell, meine aber gelesen zu haben, dass es eine Klausel gibt, die das Speichern über die 30 Tage hinaus erlaubt, sollte ein Verdacht innerhalb der 30 aufkommen. Müsste ich mich aber noch mal genauer mit befassen, falls ich mal betroffen bin.

 

Ich habe aktuell keine Probleme, bin aber auch fähig die Kamera ordentlich zu positionieren. Was ja nun echt kein Akt ist, auch ohne Proctor Segen.

 

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vor 14 Stunden, KanzlerCoaching schrieb:

Die andere Frage ist, ob man sich einen Gefallen damit tut. Wenn diese Geschichte öffentlich wird - und das ist sie ja schon - wirft das kein gutes Licht auf die Absolventen, die damit in einen gewaltigen Rechtfertigungsdruck kommen könnten.

 

Da das Thema "Online"-Klausuren, zumindest in Deutschland, noch in den Kinderschuhen steckt, täte man sich mit Schweigen und "unter den Teppich kehren" keinen gefallen.

 

Ein System kann nur perfektioniert werden, wenn man sich auch kritisch damit auseinandersetzt. Hierzu gehört dann auch Probleme und Fehlerquellen zu erkennen und benennen, sei des es in der praktischen Handhabung (Ausrichten einer Kamera), oder das Einhalten von Datenschutzrichtlinien. Das ein Anbieter wie die IUBH auf einen System-Provider mit Sitz in den USA zurückgreift (so mein Kenntnisstand), macht das Thema nicht weniger kompliziert.  

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