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Verwarnungen nach Online Klausuren


Luulaa

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Ich finde, dass man eigentlich kein so riesen Faß aufmachen muss. Das die Kamera nicht gegen die Wand zeigen soll, ist doch logisch, und ansonsten ist in einfachen Sätzen alles klar vor Antritt der Prüfung artikuliert was erlaubt und nicht erlaub ist. So schwer isses nun auch nicht.

 

Der Datenschutz - das ist ein Thema. Für mich ist das persönlich zu vernachlässigen. Wer mich gerne 90 Minuten vor dem Rechner für die Ewigkeit auf Video gebannt sehen möchte - be my guest.

 

Sorry vorab für den übersptitzt formulierten Beitrag ;-). Aber ich sehe da eher eine Mücke, keinen Elefanten.

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Ich sehe auch keinen Elefanten. Ich weiß wenig über das Verfahren, weiß aber auch, dass es ja grundsätzlich z.B. bei Sprachtest, wie Toefl usw  genutzt wird. 

 

Ich finde es persönlich nur schwierig aufgrund des Zeitverzuges in der Anmerkung und da stellt sich dann schon die Frage, ob der Proctor vielleicht aich nicht richtig geschult war ihm es egal ist oder da Interpretationen auseinandergehen. 

 

Sieht man sich eigentlich selber z.B. wie beim Skypen, dann könnte man ja wirklich seine Position auch selber gut überprüfen und ggf. korrigieren?

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Auf der einen Seite, Muddlehead, haben Sie natürlich Recht. Es sollte nicht so schwer sein, die Kamera richtig auszurichten. Und wenn sie nicht richtig ausgerichtet ist, dann wissen wir hier alle nicht, ob das Zufall, Dummheit oder Absicht war.

 

Was ich allerdings schon erwarten würde, wenn man so ein System einrichtet:

 

- Eine klare Rückmeldung des Beobachters am Anfang der Klausur, ob alle Einstellungen ok sind; und einen Start der Klausur erst dann, wenn alles ordnungsgemäß eingerichtet ist

- Eine Überprüfung der Einstellungen auch während der Klausur und ein Verwarnung, wenn die Einstellungen auf einmal verändert sind - und das während der Klausur; ggf. ein Abbruch der Klausur

- Eine zeitnahe Prüfung der Aufzeichnungen auf Schummelversuche bis zum Zeitpunkt, an dem die Klausur korrigiert und benotet zurückgegeben wird. Spätestens hier muss mitgeteilt werden, ob die Klausur bestanden ist oder ob sie wegen eines Betrugsversuches als durchgefallen gilt.

 

Was in diesem Zusammenhang eine Verwarnung soll, das erschließt sich mir nicht. Entweder, man ist beim Betrügen erwischt worden oder man hat nicht betrogen. Ich finde, das ist wie mit einer Schwangerschaft: Ein bisschen schwanger geht nicht.

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vor 18 Minuten, polli_on_the_go schrieb:

Sieht man sich eigentlich selber z.B. wie beim Skypen, dann könnte man ja wirklich seine Position auch selber gut überprüfen und ggf. korrigieren?

 

Man sieht sich selber und kann alles einstellen. Aber während der Klausur soll man nicht mehr im Raum umherschauen. Daher wäre man auf den Proctor angewiesen bzgl. Feedback.

 

Ich denke die Verbesserung seitens IUBH ist bei der Qualität des Proctorings zu sehen. Wenn hier nachgebessert wird, passt es. So wie von Frau Kanzlerin ausgeführt.

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Am 16/02/2018 um 15:40 , Luulaa schrieb:

Mich erschreckt es immer etwas wie egal Menschen der Datenschutz ist.

 

Es gibt halt nix umsonst. Ich bin selbst in Sachen Datenschutz in allen Belangen sehr kritisch und vorsichtig, habe hier für mich aber natürlich ganz klar abgewogen, was mir wichtiger ist: Die Möglichkeit bequem wann und wo ich möchte die Klausur zu schreiben und mich dafür filmen und jemanden auf meinen Rechner zugreifen (!) zu lassen, oder eben auf all das zu verzichten und dafür zu einem fixen Termin in ein Prüfungszentrum zu gehen.

 

Alles in allem bin ich mit dem Ablauf super zufrieden gewesen, der Prozess ist wirklich ordentlich, es wird glasklar kommuniziert wie die Regeln lauten etc. Da sehe ich wenig Angriffsfläche. Auch gibt es diese angesprochene Ausnahme bei den Speicherfristen – sollte der Verdacht einer Täuschung im Raum stehen, greifen die 30 Tage nicht (viel genauer habe ich es leider auch nicht mehr im Kopf).

 

Problematisch ist vor allem die fehlende Verbindlichkeit für den Prüfling durch die Qualität des Service-Providers, der die Überwachung übernimmt. Da sitzen halt mehr oder weniger aufmerksame und tendenziell gelangweilte nordamerikanische Studenten, rattern das Standard-Prozedere durch und sind sonst sicher nicht so im "Überwachungsmodus" wie die Prüfungsaufsichten vor Ort (die wiederum einen Raum mit 50+x Leuten auch unmöglich die ganze Zeit im Blick haben können, das darf man nie vergessen). Da gehen Anspruch seitens der IUBH und Wirklichkeit sicher auseinander, und die werden sich bei ihren Stichproben auch häufiger an den Kopf fassen und fragen, warum der Proctor da nicht eingegriffen hat.

 

Auf der anderen Seite gibt es auch eine Unsicherheit bezüglich anderer Dinge. Mir fallen da das 360°-Abfilmen des Raumes ein – wer weiß schon, ob ich das zu schnell oder richtig gemacht habe (OK vom Proctor – aber auch OK bei einer Stichprobe?). Oder auch die Frage, ob verwendete Hilfsmittel und ihre Anwendung okay sind.

 

Bei einer "normalen Prüfung" geht man einfach ins Prüfungszentrum, schriebt die Klausur und mit Abgabe ist ziemlich klar, dass einem nachher keiner ans Bein pinkeln wird, weil z.B. eine Markierung im Gesetzestext (angeblich) falsch gewesen ist – das hätte dann schon der lokalen Prüfungsaufsicht auffallen müssen.

 

Fazit für mich: Das Konzept ist gut, die Umsetzung in Teilen auch – der Rest wird sich mit der Zeit finden müssen. Und ich bin mir recht sicher, dass andere Hochschulen folgen werden. Warum auch nicht.

 

Ich jedenfalls habe vor die nächsten Klausuren auch wieder online zu schreiben und evtl. sogar bis zur Abgabe meiner Thesis gar kein Prüfungszentrum mehr zu betreten, falls im Lauf der Zeit alle offenen Klausuren ins Programm der Onlineprüfungen genommen werden. Aber ich habe auch noch keine Verwarnung bekommen – also mal sehen ;-).

 

 

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Am 2/16/2018 um 11:00 , polli_on_the_go schrieb:

Okay, also auf dem Smartphone würde man sich sehen aber nicht in so ner Ecke am PC?

 

 

Man sieht sich nur via APP, nicht am PC

 

Am 2/16/2018 um 15:40 , Luulaa schrieb:

Mich erschreckt es immer etwas wie egal Menschen der Datenschutz ist.

 

Keine Sorge, ich bin ein mündiger Bürger und entscheide selbst, wo für mich Datenschutz relevant und irrelevant ist. Der Staat muss mich nicht bei jedem Thema vertreten, ich bin erwachsen, auch wenn das in Deutschland mittlerweile usus ist.

 

Hier ist es für mich irrelevant. Da gibt es ganz andere Baustellen worüber man sich bei dem Thema so richtig schön aufregen kann.

 

vor 19 Minuten, Roland78 schrieb:

Auf der anderen Seite gibt es auch eine Unsicherheit bezüglich anderer Dinge. Mir fallen da das 360°-Abfilmen des Raumes ein – wer weiß schon, ob ich das zu schnell oder richtig gemacht habe (OK vom Proctor – aber auch OK bei einer Stichprobe?). Oder auch die Frage, ob verwendete Hilfsmittel und ihre Anwendung okay sind.

 

 

Die 360 Grad dienen nur, um zu schauen, dass niemand im Raum ist. Solange du kein Brummkreisel spielst, passt das. :-)


Verwendete Hilfsmittel werden doch groß und breit genannt bevor du "joinst". Es wird sogar im Chat vom Proktor noch mal erwähnt. Und auch deren Anwendung sieht man doch auf seinem Desktop. Wenn sie die Verbindung verlieren, verschwindet ob Rechts kurz das Symbol und kommt oft nach wenigen Sekunden wieder. 

 

 

Zum Thema "erschreckend" - Wenn ich Facebook & Co. bei vielen Diskussionen verfolge, finde ich es eher schlimm, wer alles studieren will und es nicht mal schafft vorgelegte Informationen richtig zu lesen. Das erzeugt dann immer schnell Unmut bei den Personen und der Anbieter wird erst einmal kritisiert.

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vor 49 Minuten, Muddlehead schrieb:

Verwendete Hilfsmittel werden doch groß und breit genannt bevor du "joinst". Es wird sogar im Chat vom Proktor noch mal erwähnt. Und auch deren Anwendung sieht man doch auf seinem Desktop. Wenn sie die Verbindung verlieren, verschwindet ob Rechts kurz das Symbol und kommt oft nach wenigen Sekunden wieder. 

 

 

Jain. Ich habe neulich Recht geschrieben. Der Proctor fragte, ob es sich beim geöffneten PDF um die erlaubten deutschen Gesetzestexte handelt. Das hätte auch der neueste TUI-Katalog sein können, der hat inhaltlich natürlich gar nicht verstanden, was ich da offen hatte.

 

Dazu kommt, dass ich im Vorfeld mit dem Prüfungsamt eine längere Diskussion um Markierungen und Hilfsfunktionen hatte. Mit dem Ergebnis, dass mir die Verwendung eines Features des PDF-Viewers gestattet wurde, das so vorab nicht kommuniziert wurde (und immer noch nicht wird).

 

tl;dr: Wenn die linke Hand nun nicht weiß, was die rechte mir geschrieben hat, stehe ich vor weiteren Diskussionen - ständig mit der schwebenden Unsicherheit, die Klausur in ein paar Monaten noch mal wiederholen zu müssen.

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vor 11 Minuten, Roland78 schrieb:

 

Jain. Ich habe neulich Recht geschrieben. Der Proctor fragte, ob es sich beim geöffneten PDF um die erlaubten deutschen Gesetzestexte handelt. Das hätte auch der neueste TUI-Katalog sein können, der hat inhaltlich natürlich gar nicht verstanden, was ich da offen hatte.

 

Finde ich nicht schlimm. Die Frage müsste nicht mal gestellt werden. Dein Bildschirm wird aufgenommen und damit aktiv dein Betrugsversuch mit dem TUI Katalog zu arbeiten. Als würde bei der Präsenz-Prüfung jedes Buch durchgeblättert werden...

 

Zitat

Dazu kommt, dass ich im Vorfeld mit dem Prüfungsamt eine längere Diskussion um Markierungen und Hilfsfunktionen hatte. Mit dem Ergebnis, dass mir die Verwendung eines Features des PDF-Viewers gestattet wurde, das so vorab nicht kommuniziert wurde (und immer noch nicht wird).

 

Da bin ich bei Dir und ich sehe das daran geschuldet, dass die IUBH wohl nicht "alles" bedacht hat - ein Lernprozess. Hier würde ich mir entsprechende Mails sichern und nicht's mündlich zusagen lassen. 

 

In der Tat ist es unschön, dass mgl. hilfreiche Features Anderen dann nicht bekannt ist. (kannst du mir die mal nennen? :26_nerd:) Aber im Zweifel halt offline schreiben.

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