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Verwarnungen nach Online Klausuren


Luulaa

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Also ich bin kein Freund der Onlineklausuren aber ich verstehe den Ärger einiger Studenten. 

Das Hauptproblem liegt nicht in der Ermahnung ansich sondern an der Zeit die verstrichen ist bis zur Ermahnung.

Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar wie eine Klausur bewertet werden kann, die Noten eingetragen werden und dann nach Monaten erst die Ermahnung kommt. Stichproben sollten in dem 6 Wochenzeitraum  bis zur Bekanntgabe der Note durchaus möglich sein und somit auch eine Zeitnahe Ermahnung. Hier hat die IUBH noch etwas Aufholbedarf.

 

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Ich hab am Wochenende wieder eine Online Klausur geschrieben (meine neunte bis jetzt) und habe mich dieses mal extra nochmal beim Proctor versichert, ob er auch wirklich die gesamte Tastatur und mich gut sehen kann.

 

Da ich die Klausuren immer ungefähr zur selben Zeit geschrieben habe, hatte ich bei fast allen Klausuren diesen Proctor, mit dem ich sehr zufrieden bin, demnach werde ich versuchen, das so weiter beizubehalten.

 

Für mich ist aber auch unerklärlich, wie die IUBH hier so im Verzug mit dieser Prüfung sein kann.

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Mensch Leute, Ihr seid Studenten!

 

Halterung -> ebay.de

 

Ausrichtung? -> Augen auf das Smartphone und prüfen. Tastatur, Kopf und Hände sichtbar ? -> Bravo! :42_confused:

 

Sorry, aber irgendwie :-).

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Naja, dass das scheinbar nicht so trivial ist, zeigt ja dieses Thema hier - mal unterstellt, dass dort nicht bewusst versucht wurde zu täuschen.

 

Meiner Meinung nach ist hier aber eindeutig der Proctor mindestens zu Beginn in der Pflicht um zu prüfen und ein Feedback zu geben, ob die Kamera den Anforderungen entsprechend ausgerichtet wurde, so dass es später keine Probleme geben kann. Und ansonsten halt Korrekturhinweise zu geben.

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Liebe Studierende der IUBH,

Liebe interessierte Leser,

 

aufgrund der intensiven Diskussion hier, möchten wir gern ein wenig Stellung zu dieser Thematik nehmen.

 

Einführend wollen wir erwähnen, dass das Angebot der Online-Klausuren optional ist. Wir haben die Online-Klausuren eingeführt, um auch Menschen ein Studium zu ermöglichen, die zeitlich, örtlich oder mobil sehr eingeschränkt sind. Wir haben dazu auch schon zahlreiche positive Rückmeldungen erhalten – von jungen Eltern, Leistungssportlern, Menschen mit Behinderung oder Personen, die auf Auslandseinsätzen z.B. der Bundeswehr sind.

 

Kameraposition: Zunächst einmal möchten wir festhalten, dass aufgrund von unzureichender Kameraposition bisher NUR Verwarnungen bzw. Hinweise ausgesprochen wurden. Eine Verwarnung/Hinweis weist den Studierenden auf ein Fehlverhalten hin, wird aber noch nicht sanktioniert. Die angedrohten Sanktionen greifen erst für Klausuren, die nach der Verwarnung abgelegt wurden. Wir können euch also beruhigen. Auch bei wiederholter falscher Kameraposition in Prüfungen werden keine Sanktionen eingeleitet, BEVOR es zu einer Verwarnung kam.

Leider kommt es tatsächlich hin und wieder vor, dass die Proctoren Kamerapositionen absegnen, obwohl diese gemäß unseren Statuten unzureichend ist. Wir stehen diesbezüglich in Austausch mit unserem Dienstleister. Allerdings kann jeder Studierende seine Kameraposition selbst prüfen, da das Bild im Display des verwendeten Zusatzgeräts angezeigt wird. Am besten berechnet man bei der Positionierung auch etwas Spielraum an, da der ein oder andere während der Prüfung auch mal die Sitzposition verändert. Da jeder Studierende bei der Anmeldung zur Klausur den Richtlinien zustimmen muss, in denen die korrekte Positionierung klar festgehalten ist, hat also auch der Student dafür Sorge zu tragen. Durch unsere Hinweise wollen wir dadurch letztlich eine Hilfestellung ermöglichen.

 

Nachträgliche Aufhebung von Prüfungsleistungen: Wir als Hochschule sind natürlich bestrebt, dass alle unsere Prüfungen unter validen Prüfungsbedingungen abgelegt werden. Deshalb werden die Aufzeichnungen zur Online-Klausur auch im Nachhinein von uns auf etwaige Verstöße gegen unsere Bestimmungen geprüft. Wenn ein Studierender dagegen verstößt, müssen wir aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz heraus die Prüfung wiederholen lassen. Davon abgesehen werden natürlich auch Täuschungsbescheide im Nachhinein erstellt, sollte ein solches Vergehen bei der Videokontrolle festgestellt werden. Uns freut es sehr, dass mittlerweile ein große Zahl der Studentenschaft die Möglichkeit der Online-Klausur wahrnimmt. Dies erhöht natürlich auch die Arbeit im Bereich der Videosichtung, wodurch es zu Verzögerungen des Feedbacks von unserer Seite kommen kann. Auf der anderen Seite ist es allerdings auch an anderen Hochschulen nicht unüblich bereits bewertete Prüfungsleistungen im Nachhinein für ungültig zu erklären. Allerdings kommt das nur sehr selten vor. Annullierungen von Prüfungen gibt es nur bei knapp einem Prozent der Prüfungen, Täuschungen sogar nur bei weniger als 0,5 %. In jedem Fall nehmen wir eine genaue Wertung vor in stetiger Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss. Aus Präventionsgründen schließen wir daher z.B. auch Prüflinge für eine gewisse Zeit von den Online-Klausuren im Falle eines Täuschungsversuches aus – in diesem Fall kann die Klausur aber jederzeit in einem Prüfungszentrum abgelegt werden. Sollte ein Student nicht mit Wissen und Wollen einen Täuschungsversuch vornehmen, dann ist auch nicht mit Sanktionen zu rechnen.  

 

Speicherung von Videoaufnahmen: Wie in diesem Threat bereits festgehalten wurde, werden die Videoaufzeichnungen der Online-Klausuren 30 Tage im Rechenzentrum des Proctordienstleisters in Kanada gespeichert und dort dann unwiderruflich gelöscht. Unabhängig davon werden die Videos aber nach dem Download vom Server des Dienstleisters auf den Servern der IUBH gespeichert. Gemäß SPO und Studienvertrag werden alle prüfungsrelevanten Daten bis zu 2 Jahre bei uns aufbewahrt. Dies gilt auch für die Videos der Online-Klausuren.

 

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vor 6 Stunden, IUBH Kevin Moeller schrieb:

Da jeder Studierende bei der Anmeldung zur Klausur den Richtlinien zustimmen muss, in denen die korrekte Positionierung klar festgehalten ist, hat also auch der Student dafür Sorge zu tragen. 

 

Guten Tag, Herr Möller,

 

Ihre Antwort hat sicherlich manche Unsicherheiten beseitigt. Aber vielleicht hat ja der eine oder andere noch ein ähnliches Verständnisproblem wie ich. Deshalb frage ich - nicht betroffen, jedoch interessiert - noch einmal nach:

 

Sie schreiben, dass jeder Studierende bei der Anmeldung den Richtlinien zustimmen muss. Beinhaltet diese Zustimmung denn auch, dass der Studierende verantwortlich ist für die korrekte Installation der Kamera? Könnte ggf. ein schlampiger Supervisor also auch die Bearbeitung der Klausur freigegen, wenn der Studierende nur teilweise zu sehen wäre? Und was ist mit Veränderungen der Kameraposition während der Klausur? Hat dann der Supervisor die Pflicht oder die Berechtigung, die Klausur abzubrechen?

 

Zusammengefasst: Mir ist nicht so ganz klar, wo genau die Verantwortung des Supervisors für den ordnungsgemäßen Ablauf der Klausur liegt und wo sie beim Studenten endet.

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Ich hab die Tage auch wieder eine Klausur online geschrieben. Der Proctor hätte die Raumüberprüfung vergessen wenn ich ihn nicht darauf hingewiesen hätte.

Vor dem Hintergrund dieser Diskussion fand ich es dann auch semioptimal seitens des Dienstleisters, dennoch sehe ich auch den Studenten in der Pflicht den Procotor auf so etwas hinzuweisen.

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