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Verwarnungen nach Online Klausuren


Luulaa

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vor 14 Minuten, Splash schrieb:

Wo soll es denn einen konkreten Fall einer Aberkennung im hier diskutieren Fall gegeben haben? Oder wie kommt der Vergleich zustande?

 

Im Beitrag der IUBH wurde davon selber gesprochen, dass es durchaus normal/üblich (nagel mich jetzt nicht auf den Wortlaut fest) sei, dass auch nach längerer Zeit Verwarungen ausgesprochen werden oder eben bei Täuschungsversuchen Noten aberkannt werden. Und ich habe angemerkt, dass mir ja, dieses Vorgehen (aber eben bei nicht Klausurformen) bekannt sei. Hier sollte (und nun kommen wir zu 2)

Zitat

Die Tutoren prüfen nicht die Videos, sondern die fachliche Prüfung. 

der korrigierende Tutor in der Lage sein, wenn dass die Klausuraufsicht nicht ist (weil die Klausur z.B. online geschrieben wurde und die Person anscheinend unfähig ist), das vor Ausspruch der Noteoder eben von der Hochschule parallel vor Freigabe der Note zu kontrollieren (wer ist ja egal). 

 

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vor 3 Minuten, polli_on_the_go schrieb:

Im Beitrag der IUBH wurde davon selber gesprochen, dass es durchaus normal/üblich (nagel mich jetzt nicht auf den Wortlaut fest) sei, dass auch nach längerer Zeit Verwarungen ausgesprochen oder eben Bei Täuschungsversuchen Noten aberkannt werden. Und ich habe angemerkt, dass mir ja, dieses Vorgehen (aber eben bei nicht Klausurformen) bekannt sei.

Wenn bei einer Prüfungsleistung, egal in welcher Form, nachweisbar getäuscht wird, ist eine Aberkennung generell auch nach längerer Zeit nicht unüblich (das Beispiel der Plagiate passt und es gilt das Bekanntwerden). Das ist ja auch in Ordnung und aktuell nicht neu. Im aktuellen Sturm im Wasserglas geht es aber ja primär um Verwarnungen ohne weitere Konsequenzen - zu denen finde ich den Vergleich schon als etwas weit her geholt. 

 

vor 3 Minuten, polli_on_the_go schrieb:

Hier sollte (und nun kommen wir zu 2) Derr korrigierende Tutor in der Lage sein, wenn dass die Klausuraufsicht nicht ist (weil die Klausur z.B. online geschrieben wurde und die Person anscheinend unfähig ist, diesem das vor Ausspruch der Note möglich sein oder eben von der Hochschule parallel vor Freigabe der Note kontrolliert werden (wer ist ja egal). 

Letztendlich kümmern sich die Tutoren um die fachlich korrekte Beantwortung der Fragen und damit um den akademischen Teil, während die Überprüfung eines Videos für mich nicht dazu zählt. Ich habe kein Problem mit einer Entkopplung dessen und auch nicht mit einer Bewertung und Bekanntgabe der Note nach der fachlichen Bewertung der Prüfungsleistung, da diese auch innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu erfolgen hat. Denn eine Videosichtung kann auch von einer geringer qualifizierten Person erfolgen und mir als Studierender ist es eher lieb, eine Note zeitnaher zu haben, als darauf zu warten, dass jemand keine Beanstandungen an einer Videoaufzeichnung hat, gerade wenn ich mir nichts vorzuwerfen habe.

Möglicherweise täte die IUBH aber in der Tat gut daran, den Zeitraum näher zu definieren, innerhalb dessen die Videoaufzeichnung geprüft zu werden hat. Wenn dies schon der Fall ist (wie ich es aus  Post von Kevin Möller oben verstehen würde), gibt es daran nicht viel auszusetzen, ausser evtl dass der Zeitraum möglicherweise etwas lang gewählt ist.

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vor 43 Minuten, Splash schrieb:

Im aktuellen Sturm im Wasserglas geht es aber ja primär um Verwarnungen ohne weitere Konsequenzen - zu denen finde ich den Vergleich schon als etwas weit her geholt. 

 Ich glaube wir kommunizieren aneinander vorbei. Dass beide Inhalte vollkommen verschieden sind weiß ich und ich habe es auch nie anders behauptet (zumindest bewusst). Ich habe lediglich als Faktum gesagt, dass ich es aus dem Bereich kenne aber nicht, dass es dann automatisch so bei Klausuren ist (wo ich dieses Monate im Anschluss irgendwie befremdlich finde, weil Klausuren eigentlich ja so konzipiert sind, das Täuschungen unmittelbar oder spätestens in der Korrektur auffallen (Klausuraufsicht z.B. Spicker lugt beim Abgeben hinten aus der Hosentasche (übringens ja an meinem alten Klausurstandort tatsächlich passiert), oder Tutor, wenn A und B den  gleichen Wortlaut haben - was ja  eher seltener ist). Bei der Online Klausur, die zwar grundsätzlich durch die Vorgehensweise entsprechend sicherer ist, würde ich (und das ist vielleicht meine persönliche Meinung) einen ähnlich schnellen Mechanismus erwarten. Und wenn es eben dann nach einer Online Klausur eine weitere nicht fachlich gelernte Kontrollinstanz ist, die die Videos direkt stichprobenartig sichtet. Dann könnte sowas zusammenlaufen und eben nicht x-Monate später. (Ich hoffe, das macht es deutlicher, wo der "Vergleich" (der ja keiner ist) her kam.

 

Ich finde das "Anzählen" in diesem verworrenen Gesamtkontext einer noch nicht ganz ausgereiften, aber durchaus zukunftsträchtigen Methode, im Sinne einer offensichtlichen interkontinentalen Schnittstellenproblematik, einfach grundsätzlich schwierig und finde Klausurverwarnungen Monate im Anschluss ebenso schwer. JETZT gibt es keine Konsequenzen. Aber was ist denn, wenn im Zuge der Kontrolle von Videos bei einem Studierenden, der drei Monate in Folge, trotz Zusage des Proctors eben diese "Fehler" gemacht hat. Dann werden die Videos überspitzt gesagt vier Monate danach betrachtet. Zunächst aus der Kohorte zu Klausur 1. Dabei fällt ein Problem auf, der Studierende wird verwarnt. (Jetzt ist er ja verwarnt worden). Jetzt wird Klausur 2 im Monat danach nachkontrolliert und das gleiche Problem ist es dann wieder einer Verwarnung, weil der Studierende ja zum Zeitpunkt der Klausur strenggenommen noch nicht verwarnt war oder ist es dann schon ein Verstoß, der Konsequenzen hat. Und dann wird auch noch Klausur drei kontrolliert. Und es bleibt die gleiche Frage.

 

 

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vor 52 Minuten, polli_on_the_go schrieb:

 Und wenn es eben dann nach einer Online Klausur eine weitere nicht fachlich gelernte Kontrollinstanz ist, die die Videos direkt stichprobenartig sichtet. Dann könnte sowas zusammenlaufen und eben nicht x-Monate später. (Ich hoffe, das macht es deutlicher, wo der "Vergleich" (der ja keiner ist) her kam.

Dass hier eine Kontrollinstanz vorhanden ist (im Gegensatz zu den ursprünglichen Testklausuren, um den Mechanismus zu testen) empfinde ich als richtig und zeugt davon, dass die IUBH Wert auf die entsprechende Qualität legt und diese auch prüft. Dass dies nicht ganz so zeitnah passiert, wie man es sich wünschen würde, ist halt so. Aber auch die IUBH wird hier personell nicht aus dem unendlichen feuern können und hat ganz bestimmt auch noch zeitkritischere Tasks ...

 

vor 52 Minuten, polli_on_the_go schrieb:

JETZT gibt es keine Konsequenzen. Aber was ist denn, wenn im Zuge der Kontrolle von Videos bei einem Studierenden, der drei Monate in Folge, trotz Zusage des Proctors eben diese "Fehler" gemacht hat. Dann werden die Videos überspitzt gesagt vier Monate danach betrachtet. Zunächst aus der Kohorte zu Klausur 1. Dabei fällt ein Problem auf, der Studierende wird verwarnt. (Jetzt ist er ja verwarnt worden). Jetzt wird Klausur 2 im Monat danach nachkontrolliert und das gleiche Problem ist es dann wieder einer Verwarnung, weil der Studierende ja zum Zeitpunkt der Klausur strenggenommen noch nicht verwarnt war oder ist es dann schon ein Verstoß, der Konsequenzen hat. Und dann wird auch noch Klausur drei kontrolliert. Und es bleibt die gleiche Frage.

Nein, das hat Kevin Möller in seinem Post auch ausführlich und genau anders beschrieben.

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Und da haben wir wohl einfach andere Meinungen. Denn in sich macht das System so einfach keinen Sinn. Die Möglichkeiten will ich nicht abstreiten und auch, dass es Zukunft hat, aber wenn ich es anbiete, sollte ich auch die Ressourcen aufbringen es vernünftig zu machen. Und wenn ich einen Dienstleister verwende, dann würde ich (persönlich) doch gerade in der Anphangsphase und etwas drüber hinaus qualitativ anders kontrollieren und nicht nach Monaten.

 

Aber wie gesagt es ist meine persönliche Meinung und da wäre es grade egal ob es jetzt die IUBH ist, die wir hier haben oder eine andere Hochschule, die das anbietet. Und das Zeitargument zieht bei mir schon lange nicht mehr. Die IUBH hat eine Riesen Stellenbörse mit unzählig ausgeschriebene Stellen an den Ressourcen sowas auch finanziell möglich zu machen sollte es also nicht liegen ;). Ich bin an dieser Stelle aber auch raus.

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