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Verwarnungen nach Online Klausuren


Luulaa

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vor 22 Stunden, Dagger schrieb:

Ich hab die Tage auch wieder eine Klausur online geschrieben. Der Proctor hätte die Raumüberprüfung vergessen wenn ich ihn nicht darauf hingewiesen hätte.

 

Das ist ja nett von Ihnen. Würden Sie das in einer in echten Räumlichkeiten zu schreibenden Klausur auch machen? Die Beobachter darauf hinweisen, dass sie beispielsweise nicht den ganzen Raum richtig im Blick haben, weil sich Mäxchen hinter dem Zwei-Meter-und-150-Kilo-Max ungesehen verstecken kann?

 

:15_yum:

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Ich denke, dass man als Studierender die IUBH, speziell das Prüfungsamt, durchaus regelmäßig auf Fehlverhalten der Proctoren hinweisen sollte. Ich vermute aktuell, dass dem Prüfungsamt die Nachlässigkeit von Proctoren gar nicht in dem Umfang bewusst ist, wie es scheinbar passiert. Eine offene Kommunikation der beteiligten Stakeholder sollte zu einer Verbesserung führen können und im Sinne aller Beteiligten sein.

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vor 20 Minuten, Dagger schrieb:

Ich hab die Tage auch wieder eine Klausur online geschrieben. Der Proctor hätte die Raumüberprüfung vergessen wenn ich ihn nicht darauf hingewiesen hätte.

 

Kann man natürlich machen, führt das System allerdings ad absurdum. Wozu benötige ich einen Dienstleister, wenn dieser trotz Entlohnung, seiner Aufgabe nicht nachkommt? Auf die Gefahr hin, dass ich dafür gesteinigt werde, aber das ist wieder so eine typisch deutsche Marrotte.

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vor 9 Minuten, KanzlerCoaching schrieb:

 

Das ist ja nett von Ihnen. Würden Sie das in einer in echten Räumlichkeiten zu schreibenden Klausur auch machen? Die Beobachter darauf hinweisen, dass sie beispielsweise nicht den ganzen Raum richtig im Blick haben, weil sich Mäxchen hinter dem Zwei-Meter-und-150-Kilo-Max ungesehen verstecken kann?

 

:15_yum:

Weiß jetzt nicht ob man das vergleichen kann, aber ich denke zu wissen auf was du hinauswillst.

In den Vereinbarungen denen jeder vor einer Online-Klausur zustimmen muss wird das Filmen des Raumes als Teil des Sicherheitschecks erwähnt. Um evtl. aufkommende Probleme zu vermeiden liegt es also im meinem Interesse alle Regeln einzuhalten.

In der Präsenzklausur gelten andere Regeln, weil die beiden Situationen allenfalls ähnlich sind, mit dem gleichen Ziel Täuschungsversuche zu verhindern.

 

Angenommen eine Klausur hat 90 Minuten und die Aufsicht in einer Präsenzklausur würde mich nicht zur Abgabe auffordern, würde ich trotzdem abgeben mit dem Hinweis meine Zeit ist um, weil eben Beginn und Abgabe dokumentiert werden und ich diese Dokumentation unterschreiben muss.

 

Letztendlich wird man Täuschungsversuche nie zu 100% verhindern können, ich denke aber es ist einfacher in einer Präsenzklausur zu betrügen.

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Ich kann auch nur Frau @KanzlerCoaching in beiden Kommentaren zustimmen. Und ja der IUBH Kommentar liest sich nett, als offizielle Stellungnahme,  aber wirklich zufriedenstellend wäre es für mich nicht.

 

Dass auch im Nachgang nach Wochen oder Monaten Prüfunggsleistungen aberkannt werden, passiert auch bei uns mal bei FAs. Dann ist es aber ein Plagiate Fall der auffliegt durch die Weitergabe von Lösungen und da wird eben der Autor und damit Distributeur als eigentlicher Verursacher und der Kopierer mit dem eigentlichen Fehlerverhalten in die Verantwortung genommen. Und dass so lange wie seine Lösungen verwandt werden. Ist das also nen Jahr später, ist das ein Jahr später. Das ist aber ein anderer Fall.

 

Was mir weiterhin unklar ist, ist warum den korrigierenden Tutoren z.B. die Aufnahmen in der Korrekturzeit nicht vorliegen,  denn sie gehören ja zur Prüfung dazu. Und ob die Studierenden auch dann verwarnt werden (für mich hat das was mit angezählt sein zu tun) wenn doch der Aufzeichnung zu entnehmen ist, dass nach Rückversicherung der Dienstleister die Ordnungsgemäße Installation bestätigt hat. Denn dann sehe ich die Verantwortung wirklich absolut nicht mehr beim Studenten und hier auch nicht das Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" 

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vor 22 Stunden, Dagger schrieb:

Weiß jetzt nicht ob man das vergleichen kann, aber ich denke zu wissen auf was du hinauswillst.

In den Vereinbarungen denen jeder vor einer Online-Klausur zustimmen muss wird das Filmen des Raumes als Teil des Sicherheitschecks erwähnt. Um evtl. aufkommende Probleme zu vermeiden liegt es also im meinem Interesse alle Regeln einzuhalten.

 

Also hat dein Proctor nicht mal den Grundsatz der Anforderungsregeln beachtet? Das wäre schon vergleichbar mit "Heute lassen wir mal alle Taschen am Tisch stehen, weil die Aufsicht vergessen hat, das darf man nicht"

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vor 2 Minuten, polli_on_the_go schrieb:

Dass auch im Nachgang nach Wochen oder Monaten Prüfunggsleistungen aberkannt werden, passiert auch bei uns mal bei FAs. Dann ist es aber ein Plagiate Fall der auffliegt durch die Weitergabe von Lösungen und da wird eben der Autor und damit Distributeur als eigentlicher Verursacher und der Kopierer mit dem eigentlichen Fehlerverhalten in die Verantwortung genommen. Und dass so lange wie seine Lösungen verwandt werden. Ist das also nen Jahr später, ist das ein Jahr später. Das ist aber ein anderer Fall.

Wo soll es denn einen konkreten Fall einer Aberkennung im hier diskutieren Fall gegeben haben? Oder wie kommt der Vergleich zustande?

 

vor 2 Minuten, polli_on_the_go schrieb:

Was mir weiterhin unklar ist, ist warum den korrigierenden Tutoren z.B. die Aufnahmen in der Korrekturzeit nicht vorliegen,  denn sie gehören ja zur Prüfung dazu.

Die Tutoren prüfen nicht die Videos, sondern die fachliche Prüfung. 

 

vor 2 Minuten, polli_on_the_go schrieb:

Und ob die Studierenden auch dann verwarnt werden (für mich hat das was mit angezählt sein zu tun) wenn doch der Aufzeichnung zu entnehmen ist, dass nach Rückversicherung der Dienstleister die Ordnungsgemäße Installation bestätigt hat. Denn dann sehe ich die Verantwortung wirklich absolut nicht mehr beim Studenten und hier auch nicht das Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" 

Da stimmt ich zu - hier hat die IUBH mit deren Dienstleister nachzubessern und diesen auf eine entsprechende Qualität seiner Leistung hinzuweisen - und zwar so oft, bis es problemlos funktioniert. Dennoch bricht mir als Studierender auch keiner dabei ab, den Proctor auf seine Fehlleistung hinzuweisen. Ich würde mir den Schuh als Studierender aber auch nicht anziehen, wenn der Proctor geschlafen hat ...

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vor 1 Minute, polli_on_the_go schrieb:

Also hat dein Proctor nicht mal den Grundsatz der Anforderungsregeln beachtet? Das wäre schon vergleichbar mit "Heute lassen wir mal alle Taschen am Tisch stehen, weil die Aufsicht vergessen hat, das darf man nicht"

Meinen Schreibtisch, Hände,Tastatur und ebenso mein Gesicht mit Blick zum Monitor/Tastatur hätte er ja während der 90 Minuten so oder so permanent gesehen. Auch hätte man durch die Sprachaufzeichnung gehört wenn jmd. im Raum gewesen wäre.

Davon abgesehen wüsste ich auch nicht wie mir jmd. im Raum während einer Online-Klausur helfen könnte so lange wie oben beschrieben aufgezeichnet wird. Mir kann keine Lösung gereicht werden, nichts zugeflüstert werden, etc.

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Ich wäre froh, man würde so oft meine Arbeit machen wie man sie offenbar für den Proctor machen muss/soll. Nur wenn sie jemand anderes übernimmt, kann man ja nicht mehr von der Qualität ausgehen, die der dafür Bezahlte liefert/liefern sollte.

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So generell, nicht dass ich falsch verstanden werde.

 

Ich finde Online-Klausuren eine super Sache und ich finde sie "sicherer" was Täuschungsversuche angeht.

Auch finde ich Verwarnungen für Fehler der Aufsicht zu Lasten der Studierenden nicht gerechtfertigt. Aber es ist auch keine unüberwindbare Hürde seinen Teil für einen reibungslosen Ablauf beizutragen und dazu gehört für mich auch

1) eine sinnvolle Positionierung der Kamera, was man vorher ohne Probleme selbst testen kann

2) den Proctor auf Fehler aufmerksam zu machen

 

Was Datenschutz angeht finde ich eine genrelle Vorratsdatenspeicherung oder was z.B. Google/Amazon/Facebook etc. über jmd. speichern wesentlich bedenklicher. Hier hat man immer noch die Alternative Samstag im Prüfungszentrum zu schreiben.

 

 

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