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Novellierung des Psychotherapeuten-Gesetzes - Abschaffung von Fernstudiengängen?


Xycopath

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HalliHallo!

 

Glaubt ihr, dass eine Abänderung des Psy.Th. Gesetzes auch Auswirkungen auf die Fernstudiengänge der Psychologie haben? (Abschaffung zum Beispiel?)

Ich glaube es ist lediglich ein einzelner M.Sc. geplant, also sollten eigentlich (besonders, da man als Fernstudent eigentlich eh kein psy. Psy.Th. werden kann) die Fernstudiengänge weiterhin akkreditiert bleiben und auch nicht abgeschafft werden, in dem Sinne, dass gesagt wird, ab jetzt kann Psychologie (wie Medizin) nurnoch an einer richtigen Hochschule studiert werden.

Mache mir ein wenig Sorgen um meinen Studienplatz... (1. Semester Psychologie B.Sc.) :-)

 

Liebe Grüße!

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Auf welche Neuerungen beziehst du dich?

 

Die Qualifikation für die Ausbildung zum Psychotherapeuten ist ja wenn überhaupt vorhanden (klinischer Schwerpunkt, Hochschulart und weitere Anforderungen), nur ein Teilbereich, für den ein Psychologie-Studium qualifiziert. Es gibt ja auch viele andere Bereiche, in denen Psychologen tätig werden könnten.

 

Selbst wenn es also dazu kommt, dass die Psychotherapeuten-Ausbildung in das Studium integriert wird (beziehst du dich darauf?), würden die Studiengänge ja generell weiter bestehen können, möglicherweise würde sich an den Schwerpunkten etwas ändern.

 

Und ich könnte mir vorstellen, dass die Fernstudienanbieter dann überlegen werden, ob und in welchem Rahmen sie auch Fernstudiengänge für angehende Psychotherapeuten anbieten können. Aber das liegt ja alles noch etwas in der Zukunft.

 

Oder zielt deine Frage in eine andere Richtung ab?

 

Und was meinst du mit "richtiger" Hochschule? - Es gibt keine richtigen und falschen Hochschulen. Sondern allenfalls eine Unterscheidung zwischen (Fach-)Hochschulen, wozu bis auf die FernUni Hagen die Fernhochschulen gehören dürften, und Universitäten.

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Ja, das beantwortet die Frage schon ziemlich gut :) Im Prinzip müsste - angenommen es wird wie in der Medizin nach der Novellierung nur noch einen kompletten Studiengang "Psychologie und Psychotherapie (zB) geben - dann müsste für alle bereits studierenden ja eigentlich eine Übergangszeit eingerichtet werden.
Wäre ja doof, wenn man beginnt zu studieren und plötzlich geht das nicht mehr. (Medizin kann auch nur an einer staatlichen Hochschule gelernt werden) 

 

Ich hoffe jetzt wird es ein wenig deutlicher, was ich meinte :)

Danke für die schöne Antwort!!

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vor 8 Minuten, Xycopath schrieb:

Medizin kann auch nur an einer staatlichen Hochschule gelernt werden) 

 

Das stimmt nicht.

 

Und mit der vermuteten Änderung des Gesetzes gibt es eher Befürchtungen, dass Psychotherapie eben nicht mehr zur Psychologie gehört. Es würde dann Studiengänge Psychologie und völlig unabhänging davon Studiengänge Psychotherapie geben.

 

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Direkt vom Bachelor an. Wird aber noch ne Weile dauern, bis das umgesetzt wird. 

Ein angefangenes Studium wird man auf jeden Fall beenden können. Und außerdem wird es Übergangsregelungen für Psychologen geben. Ich glaube, deine Sorge ist total unbegründet. Ich würde mir eher Gedanken darüber machen, ob du mit deinem Studium überhaupt in eine Psychotherapie-Ausbildung reinkommst, wenn du das anstrebst.

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Ich stimme meinen Vorrednern zu. Um einen Verfall deines jetzt gestarteten Studiums musst du dir keine Gedanken machen, denn davon wirst du nicht mehr betroffen sein :) 

Im §29 der Novelle heißt es zur Übergangsregelung:
 

Zitat

Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juni 1998 genanntes Studium mit dem Ziel aufgenommen oder abgeschlossen haben, um zu einer Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 zugelassen zu werden, können eine Ausbildung zum Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 ableisten, sofern sie diese Ausbildung bis spätestens zum .... (Datum zwölf Jahre nach Inkrafttreten einsetzen)


Da dieses Inkrafttreten bislang nicht in Sicht ist, kannst du nochmal locker ein paar Jahre drauf rechnen. Falls es in dieser Legislaturperiode mal wieder liegen bleibt, könnten da z.B. nochmal 4 Jahre drauf kommen. 

In der Tat gibt's im Moment für angehende PPs/KJPs zwei Hauptsorgen:
1. Der (beim PP) Schwerpunkt klinische Psychologie und beim KJP das Prüfungsmodul Klinische Psychologie (in ausreichenden ECTS)
2. Da es momentan im Fernstudium nur bei den FH-artigen Anbietern klinische Inhalte gibt: Werden diese Studiengänge gleichgestellt und anerkannt - vor allem auch in deinem Bundesland? 16 Länder, 16 Meinungen...

Diese Punkte sind bis jetzt noch am Wackeln. 

LG 

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