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Lassen sich Überziehungsgebühren privater Hochschulen steuerlich absetzen?


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Hallo zusammen,

 

hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Überziehungsgebühren bei privaten Fernhochschulen? AKAD verlangt nach einer kostenlosen Betreuungszeit 96 Euro pro Monat für die Überziehung. Lässt sich das auch steuerlich geltend machen? (Berufstätig, Vollzeit)

 

Ich bin zwar noch nicht in der Überziehungszeit, aber man weiß ja nie. 😃

 

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Sehe ich kein Problem, das sind Studiengebuehren. Man muss nicht "kosteneffizient" studieren, um absetzen zu koennen (natuerlich muessen die anderen Voraussetzunge erfuellt sein). Man muss ja ebensowenig beim billigsten Anbieter studieren. Gilt auch fuer andere Kosten, solange man absetzen kann, kann man Lufthansa First Class genaus wie Ryanair absetzen.

Stefan

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Alles was im direkten oder indirekten Zusammenhang mit deinem (Fern-)Studium zusammenhängt, kannst du steuerlich geltend machen. Lt. Rechtsprechung musst du dein Studium, oder eine Weiterbildung o.ä., auch nicht abschließen, um dieses steuerlich ansetzen zu können.

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Das sind ja weiterhin Studiengebühren, also Kosten deiner Weiterbildung.

 

Anders könnte es eventuell aussehen (was ich bei der Überschrift erst dachte, dass es gemeint wäre), wenn du Studiengebühren verspätet zahlen würdest und dann Verzugszinsen anfallen würden. 

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vor 2 Stunden, Markus Jung schrieb:

(...) wenn du Studiengebühren verspätet zahlen würdest und dann Verzugszinsen anfallen würden. 

 

Da es sich hierbei ebenfalls um Kosten handelt, die in einem direkten Zusammenhang mit den Studium stehen, sollte auch deren Ansetzung kein Problem darstellen. Zumindest würde ich auch diese angeben. Streichen kann das Finanzamt dann immer noch.

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