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Berechtigt der Master Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis LL.M. zur Promotion?


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vor 2 Minuten, Bietzi schrieb:

Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt.

 

In der 5 geht es doch darum, dass nicht-juristisch vorgebildet promoviert werden können, wenn Sie ....Ergebnis nach Ziffer 1. Oder bin ich jetzt auch schon zu blöd zum lesen??? 😕

Genau, Nr. 5 ist nur für nicht-juristische Abschlüsse relevant. Da Du aber einen LL.M. als Grundlage machen möchtest (und der ist juristisch) ist für Dich Nr. 5. nicht anzuwenden. Was da steht ist somit völlig irrelevant für Dich. Es sei denn, Du hast noch einen ganz anderen Abschluss, also zB einen BWL-Master oder so.

 

Du könntest noch mit Nr. 4 (Aufbau- Masterstudiengang einer Universität) kommen, aber der zweite Teil des Satzes

"mit einem Ergebnis abgeschlossen hat, das dem in Nr. 1 genannten entspricht" schließt es aus meiner Sicht aus.

 

Wie dem auch sei, Du kannst versuchen einen Betreuer zu finden, aber der LL.M. aus dem Saarland ist sicherlich nicht der Türöffner, wenn man niemanden in der Uni kennt.

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