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Täuschungsversuch unterstellt


oimel

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Hallo,

Ich bin in einer etwas blöden Lage und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

 

Folgendes ist passiert:

02.06: Ich nehme an einer Klausur teil.

02.06: Ich verfasse einen Klausurbericht und stelle ihn ins interne Forum meiner Hochschule. Dies mache ich nach jeder Klausur. Genauso haben es viele Studenten vor mir getan. Ich ging bis dato von einer Duldung der Berichte aus. Meine Berichte sind immer sehr detailliert, da ich mir die Inhalte immer relativ gut merken kann.

02.06: Ich kontaktiere den Professor der die Klausur erstellte via Mail und weise ihn auf drei Unklarheiten bzw. Fehler (In Studienheften anders definiert) in den Aufgabenstellungen hin.

07.06: Der Professor antwortet mir und bedankt sich für die Hinweise, die er bei der Korrektur berücksichtigen wird.

08.06: Dem Professor fällt mein Klausurbericht im internen Forum auf. Er schreibt, dass er davon ausgeht, dass ich die Klausur nach der Prüfung abfotografiert habe, da es seiner Meinung nach nicht möglich ist, sich an so viele Details zu erinnern. Er fordert mich auf den Bericht aus dem Forum zu löschen, da es sein Copyright "massiv" verletzt.

08.06: Ich antworte ihm mit einem längeren Text, in dem ich meine Situation erkläre. Ich weise ihn auf die starken Abweichungen in der Formulierung meines Berichts hin. Zudem weise ich auf die drei fehlenden Unterpunkte in verschiedenen Aufgaben hin, die mir fehlen, weil ich mich nicht an sie erinnern konnte. Ich mache das immer so, siehe Modul X, Y, Z, er soll sich mal meine Noten anschauen, ich bin ein 1er-Student der einfach sehr viel Zeit ins Studium steckt, blablabla. Gleichzeitig interessiert es mich auch inhaltlich was nun mit den Klausurfragen sei, weshalb ich ihn ja noch nach der Klausur kontaktiere. Außerdem sei ich enttäuscht, dass mir als engagierter Student unterstellt wird, dass ich abfotografiere. Ich habe ihn gebeten die Anschuldigung zurückzunehmen. Ich lösche den Bericht aus dem Forum, um weiteren Ärger zu vermeiden.

08.06: Er antwortet, dass es nur seine Annahme sei, dass ich abfotografiert habe und keine Anschuldigung, weshalb er sie auch nicht zurücknehmen kann. Zudem wird eine Person der Hochschule auf mich zukommen um die Copyright Verletzungen zu klären.

08.06: Ich entschuldige mich für meine Formulierung.

08.06: Der Professor schreibt mir nochmal und bedankt sich ausdrücklich für meine Hinweise zu den Fehlern in der Klausur und meint, wir sollen die Sache doch gut sein lassen.

08.06: Ich bin damit einverstanden.

22.06: Ich bekomme einen Notenbescheid mit 5,0.

22.06: Ich bekomme eine Erklärung, allerdings mit falschen Dateianhang.

22.06: Ich rufe den Professor an und frage warum er mir eine 5 gegeben hat. Er meint, er hat mich ganz objektiv bewertet und mir keine 5 gegeben. Das muss das Prüfungsamt gewesen sein. Beim Prüfungsamt ist niemand erreichbar.

25.06: Ich rufe beim Prüfungsamt an und verlange den fehlenden Dateianhang. Ich bekomme das Schreiben. Darin heißt es, ich soll innerhalb der nächsten 2 Wochen dazu äußern. Ich frage nach, wie sie auf die Idee kommen, dass ich beschissen hätte. Ihr Antwort ist: Wenn ich ja den Klausurbericht abfotografiert habe, so wie es ihnen der Professor berichtet hat, dann habe ich ja ein Mobiltelefon während der Klausur verwendet. Ein Handy ist ein nicht erlaubtes Hilfsmittel, deshalb 5.

 

Ich weiß nicht, wie ich mit der ganzen Situation umgehen soll. Ich kann ja unmöglich beweisen, dass ich kein Handy verwendet habe. Ich dachte eigentlich, die müssten mir beweisen, dass ich beschissen habe. Ganz im Sinne von: "Im Zweifel für den Angeklagten". Nur weil ein Professor sich nicht vorstellen kann, dass ich mir 6 Aufgabenstellungen samt Zahlen und Tabellen merken kann, ist das doch nicht mein Problem.

 

Muss ich mich dazu äußern? Wenn ja, wie könnte ich da am Besten vorgehen?

 

Gruß,

Simon

 

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vor 6 Minuten, oimel schrieb:

 Nur weil ein Professor sich nicht vorstellen kann, dass ich mir 6 Aufgabenstellungen samt Zahlen und Tabellen merken kann, ist das doch nicht mein Problem. 

 

Doch, es ist Ihr Problem. Ich gestehe, ich würde Ihnen auch nicht glauben.

 

Was Sie tun können? Widerspruch einlegen. Und vielleicht ein Verfahren vorschlagen, bei dem Sie beweisen, dass Sie über die beschriebene Merkfähigkeit verfügen.

 

Zu klären wäre außerdem, in welchem Umfang in Klausurberichten zitiert werden darf.

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Danke für Ihre Antwort.

 

Zitat

Zu klären wäre außerdem, in welchem Umfang in Klausurberichten zitiert werden darf.

Der Professor meinte, er müsse gemeinsam mit der Hochschule eine klare Regelung für Klausurberichte erarbeiten. Ich gehe deshalb einfach mal davon aus, dass es aktuell keine Regelung der Hochschule gibt.

 

Zum Merken: Wenn man sich 2 Stunden intensiv mit 6 Aufgaben beschäftigt, dann weiß man doch ein paar Stunden nach der Klausur noch was dran kam?

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Und in Bezug auf die Klausur ist doch nur relevant, ob ich es mir merken konnte oder nicht. Es zählt rein ob ich ein Mobiltelefon verwendet habe, was mir niemand beweisen kann und auch totaler Käse ist.

Denn ob ich nun zitieren darf oder nicht, müsste gesondert von der Benotung behandelt werden.

 

Zitat

Ist denn Ihr bisheriger Notendurchschnitt so, dass glaubhaft ist, dass Sie ein fotografisches Gedächtnis haben könnten? 

Ich hatte in den letzten sechs Klausuren: 1x 1,7; 2x 1,3; 3x 1,0. Ich denke nicht, dass das überzeugt.

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vor 1 Minute, oimel schrieb:

Und in Bezug auf die Klausur ist doch nur relevant, ob ich es mir merken konnte oder nicht. Es zählt rein ob ich ein Mobiltelefon verwendet habe, was mir niemand beweisen kann und auch totaler Käse ist.

Denn ob ich nun zitieren darf oder nicht, müsste gesondert von der Benotung behandelt werden.

 

Das Zitieren deutet auf einen Betrugsversuch hin. Deshalb ist es relevant.

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Irgendwie hast du dir das selbst eingebrockt. Ich frag mich, warum du nicht einfach den Klausurbericht gelöscht hast, als du aufgefordert wurdest. Bei aller Hilfe für andere Studenten... .  Bin gespannt, wie das weitergeht. Sehe dich hier aber auch in der Beweispflicht.

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Zitat

 

warum du nicht einfach den Klausurbericht gelöscht hast

 

Ich hab den Klausurbericht umgehend nach der Aufforderung des Professors entfernt.

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass mein Klausurbericht nicht mit der Klausur 1:1 übereinstimmt. Ich konnte mich natürlich nicht an die exakten Formulierungen erinnern. Außerdem fehlen einige Angaben, weil ich sie nicht mehr wusste. Es gibt auch eine Tabelle in meinem Bericht, in der ich die Beispiel-Daten frei erfunden habe, weil ich mich auch an sie nicht mehr erinnern konnte, da sie nicht so wichtig für die Aufgabe waren.

 

Ich kann nicht beweisen, dass ich es nicht gemacht habe. Ich kann nur auf andere Fächer verweisen, wo meine Klausurberichte ähnlich detaillreich waren. Die Frage ist, ob ich mir damit einen Gefallen tue.

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Ich würde auf keinen Fall auf die Klausurberichte verweisen, wer weiß was du damit auslöst. 😉

 

Was blüht dir denn, wenn du den Betrugsversuch akzeptierst? 

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