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Täuschungsversuch unterstellt


oimel

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vor 10 Stunden, Lernfrosch schrieb:

Ich finde es eher empörend, an der offensichtlich gut ausgeprägten Merkfähigkeit von jemanden zu zweifeln

 

"Empörend"? Wieso sollte man jemandem, den man kaum kennt, alles glauben, was er erzählt? Wenn ich betrogen hätte, dann würde ich mir vermutlich ne Menge einfallen lassen um zu beweisen, dass ich zu Unrecht beschuldigt worden bin.

 

Ich denke, es geht eher darum ein Verfahren zu entwickeln, in dem Behauptungen überprüft werden können.

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Ich muss aber sagen, dass ich trotz meiner Merkfähigkeit nie auf die Idee gekommen wäre detailgetreue Berichte in ein Hochschulforum (oder sonst wo) zu stellen. Es war einfach gut gedacht, schlecht gemacht. Und hat das denn vor dir jemals jemand gemacht? Wenn nein, dann hätte mir auch das zu denken gegeben. 

 

Ich finde das Vorgehen der HS korrekt, weil nachvollziehbar. Ich glaube auch nicht, dass du im Moment den Zweifel ausräumen kannst. Und wenn du das mit Argumenten versuchst, die andere dir hier gegeben haben (öffentliches Forum, einige HS haben hier nen Account und lesen mit), dann überzeugt das auch nicht dahingehend, dass die Zweifel ausgeräumt sind.

 

Sorry Humor, aber hier wäre jetzt tatsächlich die Online Klausur der IUBH von Vorteil, denn das Handy hätte der Proctor oder die Kamera wohl geseheb oder eben nicht  ;)

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Morgen,

generell gilt im deutschen Recht: Was man dir unsterstellt, muss man auch lückenlos nachweisen. 
Eine schwammige Aussage wie: "Es kann ja gar nicht sein, dass man sich so viele Dingen merken kann. Gibt's doch nicht!" ist unzulässig. 
Sie brauchen dazu einen Nachweis, beispielsweise ein Handyfoto. 
Es gibt Menschen mit fotographischen Gedächtnis - und auch wenn das selten sein sollte, ist das kein Gegenargument. 
Was du tun solltest: Das nochmal mit dem Prüfungsamt klären, am besten mit deinem Protokoll der Ereignisse. Wenn die sich stur stellen: Dich mit einem Anwalt beraten. Ich denke, dass die Sache zu deinen Gunsten ausgeht. 

Ich vermute auch, dass es irgendwo an der Kommunikation zwischen Prüfungsamt und Prof gemangelt haben könnte - so könnte er versäumt haben, die Sache aufzuklären oder eine Notiz ist abhanden gekommen etc. (Das sind aber nur Mutmaßungen). 

Ganz generell würde ich aber nie Prüfungsprotokolle da hochladen, wo sie öffentlich sichtbar sind (schon gar nicht unter Klarnamen). Das hat auch andere Gründe. Z.B. könnte es sein, dass die Klausuren danach ganz neu gestellt werden und keine Altfragen mehr drankommen, wenn bekannt ist, dass die die Runde machen. Besser ist es "über" die Klausur zu reden:
- Ist der Lernstoff generell gut abgedeckt gewesen?
- War die Zeit ausreichend?
- Kam Unbekanntes dran?
- Ungefähre Themengebiete anreißen
Aber nicht 1:1 die Fragen wiedergeben.

LG 

 

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Danke für eure Antworten.

 

Zitat

Und hat das denn vor dir jemals jemand gemacht? Wenn nein, dann hätte mir auch das zu denken gegeben. 

Jede Klausur hat bei uns eine eigene Forumkategorie. In einigen Modulen gibts bis zu 30 Klausurberichte von anderen Studenten, in anderen Modulen gibts nur 1, 2 Stück, die teilwese schon 10 Jahre alt sind. Da ich die Klausurbericht für so selbstverständlich gehalten habe, bin ich etwas naiv an die Sache rangegangen.

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vor einer Stunde, Vica schrieb:

generell gilt im deutschen Recht: Was man dir unsterstellt, muss man auch lückenlos nachweisen. 
Eine schwammige Aussage wie: "Es kann ja gar nicht sein, dass man sich so viele Dingen merken kann. Gibt's doch nicht!" ist unzulässig. 
Sie brauchen dazu einen Nachweis, beispielsweise ein Handyfoto. 

 

Danke, meine Retterin, ich war hier schon arg am (ver-)zweifeln. Mag ja sein, dass dieser am wanken ist, aber noch leben wir in einem Rechtsstaat, in dem die Unschuldsvermutung, im Zweifel für den Angeklagten gilt.

 

@oimel: Ich würde mich mit dem Vorgehen der Hochschule, sowie des Prüfungsamtes nicht so ohne weiteres zufrieden geben. Es ist zwar eine nettes Entgegenkommen von dir, wenn du gewillt bist, deine Hirnfähigkeiten unter Beweis zu stellen, aber letztendlich liegt es in den Händen des Prüfungsamtes, dir einen Täuschungsversuch zweifelsfrei nachzuweisen. Dies würde ich, zumindest auf deinen Schilderungen basierend, als noch nicht als zutreffend, sehen. 

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Schwere Angelegenheit.

 

Welche Hochschule es ist, spielt ja erst einmal keine Rolle. Aber an meiner findet man im internen Forum nichts zu Inhalten von Klausuren und das ist auch gut so. Wenn die Hochschule und Professoren ja geradezu mit der Nase darauf gestoßen werden, dass die Inhalte online gestellt werden, wechseln die Fragen schneller usw. und solche Berichte kann man sich dann fast sparen.

 

Darum gibt es doch von fast jeder Hochschule ein externes Forum, oder zu den jeweiligen Studiengang eine Facebook Gruppe etc. Wobei ich sagen muss, dass komischerweise das Forum wie zu meinem aktuellen Anbieter auch öffentlich einsehbar ist. Zum Schreiben muss man sich jedoch anmelden. Finde ich komisch. Sollte eigentlich auch gesperrt werden. Aber durch Nicknames ist ja auch nicht gesagt, dass sich nicht ein Professor, oder die Hochschule anmeldet und alles verfolgt.

 

Aber in deinem Fall kann ggf. nur noch der Professor helfen. Würde ihn noch einmal anschreiben/anrufen und bitten, ob er die Sache nicht klären könnte. Er hat dich ja anscheinend positiv bewertet und er hat von seiner Seite ja bestätigt, dass es sich um einen Verdacht handelt.

 

Noch dazu hat dich niemand bei der Klausur mit etwas erwischt. Also kann man es nicht im Nachgang behaupten. Es sei den, wie gesagt wurde, dass du ein Foto hochgeladen hättest 😉 

 

Falls du mit dem Professor nicht mehr reden willst. Hast du ggf. dem Prüfungsamt den Ausschnitt seiner Email weitergeleitet, indem er bestätigt, dass er dich positiv bewertet hat und es ja nur eine Vermutung/Feststellung gewesen ist, weil du eben so im Detail alles schildern kannst.

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vor 44 Minuten, SirAdrianFish schrieb:

Mag ja sein, dass dieser am wanken ist, aber noch leben wir in einem Rechtsstaat, in dem die Unschuldsvermutung, im Zweifel für den Angeklagten gilt

Ja aber geht das hier nicht in Richtung Anscheinsbeweis und Beweislastumkehr? (hab leider nichts besseres außer die Ausaage aus einem Interview gefunden)

 

Zitat

 

Dabei ist aber wichtig, dass sich die Behörde auf den Beweis des ersten Anscheins berufen kann. Dies bedeutet, dass sie bei Vorliegen bestimmter Tatsachen auf einen Täuschungsversuch schließen darf, so z.B. in der Regel, wenn der Prüfling unerlaubte Hilfsmittel mit in die Prüfung nimmt. Es obliegt dann dem Prüfling zu beweisen, dass er in Wirklichkeit nicht täuschen wollte, also z.B. die Markierungen im Text nicht zum Täuschen gefertigt wurden, sondern im Laufe des Studiums und nur versehentlich nicht entfernt wurden. In der Praxis stellt sich das als äußerst schwierig dar

https://www.studienscheiss.de/pruefung-geschummelt-taeuschungsversuch/
 

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Das heisst aber nicht, dass beliebige Tatsachen als "Beweis" gelten. Wenn z. B. jemand das Mobiltelefon mit in der Pruefung hat, dann mag das gelten. Aber doch nicht, wenn jemand sich an die Pruefungsinhalte erinnert.

Ich finde den Ratschlag, es doch einfach dabei zu belassen, sehr schraeg. Wahrscheinlich hat einfach die Kommunikation zwischen Pruefer und Pruefungsamt nicht gepasst. Ein kurzer Hinweis duerfte da Wunder helfen. Sonst wuerde ich nicht einfach klein begeben.

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Ich verstehe ja was du meinst. Der erste Anschein sagt ja nur, dass es sein klnnte weil zwischen den Erinnerungen und der tatsächlichen Formulierung ein hoher Übereinstimmungsgrad ist.

 

Doof ist es allemal. Egal wie man das jetzt macht. Aber der Schriftverkehr ist ja zumindest eine Grundlage, wo auch die Intention des Profs zu erkennen sein sollte.

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vor 3 Stunden, polli_on_the_go schrieb:

Ja aber geht das hier nicht in Richtung Anscheinsbeweis und Beweislastumkehr? (hab leider nichts besseres außer die Ausaage aus einem Interview gefunden)

 

Zum einen handelt es sich herbei um die "Einschätzung" eines Anwaltes, zum anderen ergibt sich erst aus der Schilderung beider Parteien ein Gesamtbild, aus der man eine Zielrichtung ableiten kann. An dieser Stelle liegt uns ja erst einmal die Schilderung von @oimel vor, d.h. seine Wahrnehmung der Geschehnisse.

 

Im Worst-Case, müsste man wohl ein juristisches Verfahren anstreben, und abwarten, welchen Kurs ein Richter aufgrund der geschilderten Umstände einschlägt.

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