Zum Inhalt springen

Täuschungsversuch unterstellt


oimel

Empfohlene Beiträge

 

vor 2 Stunden, andreas1983 schrieb:

Darum frage ich mich, wieso der Professor und das Prüfungsamt gleich auf das Smartphone kommen,

wenn es doch mit dem "Schmierblatt" der einfachste Weg wäre, und das ohne Betrugsversuch.


Rausgeschmuggelte Notizen, auch irgendwo auf die Hand geschrieben oder auf's Lineal etc. wären jedenfalls schwieriger zu kontrollieren und sicherlich auch die gängigere Methode. 
Die Unterstellung mit dem Smartphone ist schon eine ganz andere Dimension. Die scheinen sich ihrer Sache da auch sicher zu sein, denn sie kennen ja den Rechtsweg und die Unschuldsvermutung und müssten demnach wissen, was ihnen "blühen" könnte (inklusive Reputationsverlust). 
Auch wenn mir mal einer erklären müsste, wie man es schafft, unbeachtet vom Aufsichtspersonal das Smartphone auszupacken und in aller Ruhe Prüfungsinhalte abzulichten. :29_smirk: Ich weiß, dass es das gibt, aber es dürfte schon ein Kunststück sein. 

 

Jedenfalls: Was man nicht gemacht hat, lässt man auch nicht auf sich sitzen. Das sollte jedem ein Anliegen sein und zwar in jeder Hinsicht. 

Lediglich das detaillierte Auflisten der Klausurinhalte ist ein grober Fehler gewesen. Jedoch kann man daraus keinen Täuschungsversuch automatisch herleiten. 

LG   

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 54
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Ich sehe es ähnlich wie @Vica.

Sofern die Informationen, welche uns hier zugetragen wurden, richtig sind, dann wäre jetzt die Hochschule in der Pflicht Dir fehlerhaftes Verhalten nachzuweisen. Alleine der Verdacht auf eine Täuschung kann im Nachhinein nicht seriös geahndet werden. Der Hochschule müsste dann schon zumindest ein Foto vorliegen auf welches sie sich bezieht.

 

Bis hierher handelt es sich einfach um eine Unterstellung ohne Nachweis. Für einen solch schwerwiegenden Vorwurf ist das aber eindeutig zu wenig.

Anders der Fall, wenn es ein Foto gibt, du fotografierend erwischt wurdest, oder es selbst irgendwo zugegeben hast. Aber das bloße niederschreiben von einem Klausurbericht ist keine Täuschung. Das muss man ganz klar Differenzieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden, andreas1983 schrieb:

Nur mal in den Raum geworfen. Was wäre eigentlich, wenn man auf den "Schmierzettel" welcher ja oft bei den Klausurbögen beiliegt sich Notizen zu den Prüfungsfragen macht und diesen dann "vergisst" abzugeben.

Bei uns steht explizit drauf, dass der wieder in den Umschlag muss und das unterschreibe ich. Fehlt er also, habe ich ein Problem.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich frage mich die ganze Zeit, wer, wenn er wirklich mit einem Smartphone in der Prüfung war, so blöd wäre, damit die Klausur zu fotografieren (Auffliegegefahr direkt in der Prüfung) und die Informationen aus der Klausur in seinen Prüfungsbericht zu schreiben, an die er sich nicht einfach erinnert, sondern die so nah am Original sind, dass sie von einem Foto stammen müssen (zweite Auffliegegefahr). Wer geht das Risiko ein, nur im einen Prüfungsbericht möglichst genau verfassen zu können? Kann man so unbedacht sein?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die vielen Tipps!

 

Mir wird immer klarer wie naiv es war, einen Klausurbericht in diesem Umfang zu veröffentlichen. Klausurberichte sind an unserer Hochschule gang und gäbe, weshalb ich mir nie Gedanken gemacht habe, ob sie erlaubt sind oder nicht. Viele Berichte enthalten keine konkreten Zahlen oder Daten. Da wird dann geschrieben: "In einem Schaubild XY mussten die X den Y zugeordnet werden". Oftmals kommt dabei nicht rüber, was genau gemeint ist. Deshalb habe ich es mir angewöhnt, auch solche Schaubilder nachzubauen und in meine Berichte zu packen. Mein Ziel war dabei immer möglichst genau und umfangreich zu arbeiten. Nie hatte ich im Sinn, dass sowas in einer Anschuldigung auf einen Täuschungsversuch enden kann, weil ich das ja aus dem Gedächtnis gemacht habe und es mir auch nicht klar war, dass dies anscheinend nicht jeder kann und es somit verdächtig aussieht. Ich ging einfach immer davon aus, dass andere sich Studenten die ihre Klausurberichte veröffentlichen nicht die Mühe machen wollen, Schaubilder und Tabelle nachzubauen. Im Nachhinein ist mir klar, dass sie einfach schlauer und vorsichtiger sind als ich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden, Vica schrieb:

Auch wenn mir mal einer erklären müsste, wie man es schafft, unbeachtet vom Aufsichtspersonal das Smartphone auszupacken und in aller Ruhe Prüfungsinhalte abzulichten. :29_smirk: Ich weiß, dass es das gibt, aber es dürfte schon ein Kunststück sein.  

 

Wobei es ja hier in der heutigen technischen Zeit ja noch einfachere Varianten gibt, wenn man wirklich eine gesamte Klausur wiedergeben möchte.

 

Es muss ja nicht das Smartphone sein. Heute gibt es ja auch kleinste Kameres in Form von Schlüsselanhängern, oder auch in Kugelschreiberform. 

 

Da würde dann überhaupt nichts auffallen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

Es muss ja nicht das Smartphone sein. Heute gibt es ja auch kleinste Kameres in Form von Schlüsselanhängern, oder auch in Kugelschreiberform. 

Es geht der Hochschule ja um die Nutzung nicht erlaubter Hilfsmittel. Mit einem Kamera Kugelschreiber kann man keine Lösungen googeln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Das Ganze ging nun schneller als erwartet über die Bühne.

Ich habe am Donnerstag eine Stellungnahme an das Prüfungsamt geschickt und eine Woche später habe ich die Antwort erhalten, dass der Prüfungsausschuss zu dem Schluss gekommen ist, dass meine Argumentation schlüssig ist. Dem Widerspruch wird stattgegeben und die Klausur zählt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...