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Täuschungsversuch unterstellt


oimel

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vor 14 Minuten, SirAdrianFish schrieb:

Einschätzung" eines Anwaltes

Wie oben geschrieben. Aus Mangel eines besseren Hinweises auf die Hochschullandschaft. Sonst gibt es das nur noch in Urteilen, wo dann aber die Musterlösung und das was in den Klausuren stand ähnlich ist.

 

Und klar gibt es nur eine Sichtweise hier ;) . Und für den Prof (lt. Schilderung des TE) hatte es fen Anschein, dass ein unerlaubtes Hilfsmittel da war und der Beweis ist der sehr ausführliche Bericht, der zwar jetzt offline ist aber sicher der Akte beiliegt. Und wenn der wirklich so nah an der ORIGINALformulierung dran ist bleibt der Anschein. Ob es damit durchgeht keine Ahnung, ob der Prüfungsauschuss hier über fen Kopf des Dozenten entscheiden hat, keine Ahnung, ob es am Ende gut ist die Situation als Lehrgeld hinzunehmen, keine Ahnung. 

 

Es gibt zu viele Variablen und zu wenig funktionierende Glaskugeln.

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vor 12 Minuten, SirAdrianFish schrieb:

Im Worst-Case, müsste man wohl ein juristisches Verfahren anstreben, und abwarten, welchen Kurs ein Richter aufgrund der geschilderten Umstände einschlägt.

Kann man natürlich machen: Notenbescheid abwarten, Widerspruch einlegen, den Widerspruchsbescheid abwarten und dann den Weg zum VG nehmen. Alleine bis zu diesem Punkt würden an der FernUni 4 bis 6 Monate vergehen. Vielleicht geht es an seiner Hochschule schneller, vielleicht nicht. Nun müsste das VG über die Annahme der Klage entscheiden, im positiven Fall danach dann irgendwann einen Prozess führen. Die VG verhandeln aktuell auch die ganzen Asylklagen... Ist es wirklich sinnvoll einen Weg einzuschlagen, der ein bis zwei Jahre dauern wird?

 

Ich denke, den Widerspruch sollte man einlegen und mit etwas Glück wird die Note geändert, bevor der nächste Prüfungstermin ansteht.

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vor 4 Stunden, SirAdrianFish schrieb:

 

Danke, meine Retterin, ich war hier schon arg am (ver-)zweifeln. Mag ja sein, dass dieser am wanken ist, aber noch leben wir in einem Rechtsstaat, in dem die Unschuldsvermutung, im Zweifel für den Angeklagten gilt.

 

 

Leute, lasst mal die Kirche im Dorf. Wird hier gerade über ein Mordprozess diskutiert?

 

Natürlich kann man alle rechtliche Schritte einleiten und es ordentlich eskalieren lassen - wenn das zum eigenen Zeit- & Geldbudget passt oder man schreibt diese im Gesamtkontext des Studiums lächerliche Klausur nochmal und gut ist, wenn die normalen Wege keine Lösung bringen.

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vor 8 Stunden, KanzlerCoaching schrieb:

Empörend"? Wieso sollte man jemandem, den man kaum kennt, alles glauben, was er erzählt? 

 

Und warum sollte man dem Professor das alles glauben? Den kennen wir ja auch nicht, und überhaupt ist "kennen" eine sehr relative Aussage. Man kann auch den besten Freunden nur vor den Kopf gucken.

 

Hat der prof für seine Behauptungen irgendwelche stichhaltigen Beweise, außer die Annahme, dass man sich seine Klausurinhalte niemals einfach so merken könnte?

 

Wenn der Klausurenschreiber tatsächlich die Klausur abfotografiert hätte (warum hat die Klausuraufsicht das nicht gemerkt?), ist es dann wirklich logisch, dass er seinen Professor auf Fehler in der Klausur hinweist? 

 

Ich kann mich relativ detailliert an die Inhalte der Klausuren erinnern, die ich im Januar geschrieben habe, und ich kann mich auch noch an - ich würde mal sagen - die Hälfte der Fragen erinnern, die mir während meiner Diplomprüfung gestellt wurden. Das war 2006.

 

Markante Erlebnisse bleiben mitunter besser haften. Nicht jeder stellt seinen geistigen Speicher in Stresssituationen auf "alles muss raus".

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Im Grunde geht es ja hier um zwei Problembereiche:

 

1. Wiedergabe von Klausurinhalten - bei fast allen Anbietern untersagt oder zumindest nicht gerne gesehen. Einerseits gibt es da durchaus ein Urheberrecht drauf, andererseits führt es halt auch dazu, dass die Profs dann mehr Arbeit haben, weil sie die Fragen nicht mehr verwenden können. Und zusätzliche Arbeit zu haben mögen Profs allgemein nicht 😉. Etwas Anderes sind natürlich allgemeine Eindrücke von einer Klausur, wie hier schon an anderer Stelle beschrieben. Gut möglich, dass der Prof sich da geärgert hat, aber der Punkt ist ja erledigt. Bitte, den Bericht raus zu nehmen, Bericht wurde entfernt. Sache sollte erledigt sein. Dringende Empfehlung: Solltest du noch weitere ähnliche Berichte online haben, empfehle ich dir sehr, diese für dich zu sichern (Screenshots) und dann zu entfernen. 

 

2. Der Vorwurf des Täuschungsversuchs. Also wenn mir hier zu Unrecht etwas vorgeworfen wurde, würde mich das auch stören und ich mich schwer damit tun, das so hinzunehmen. Gerade wenn damit die Wiederholung der Klausur und weiterer Aufwand verbunden ist.

 

Aber so wie ich es sehe, ist hier doch das letzte Wort noch gar nicht gesprochen:

Zitat

25.06: Ich rufe beim Prüfungsamt an und verlange den fehlenden Dateianhang. Ich bekomme das Schreiben. Darin heißt es, ich soll innerhalb der nächsten 2 Wochen dazu äußern.

 

Markierung von mir - du hast also ab heute zwei Wochen Zeit, eine fundierte schriftliche Stellungnahme abzugeben, die dann geprüft wird. Das ist doch eine Chance, die du nutzen kannst. Ich würde dir hier empfehlen, durchaus ausführlich zu antworten, aber Vorwürfe dabei möglichst weg zu lassen. Schildere ausführlich, wie du die Klausur erlebt hast, wie du dich vorbereitet hast, wo dein Handy war, wie lange du geschrieben hast, ob du die Antworten der Reihe nach oder durcheinander beantwortet hast, ob du Ausführungen durchgestrichen und neu formuliert hast usw. Und gehe auch auf deine Fähigkeit ein, dir Inhalte so gut merken zu können. Ich würde alles rein schreiben, was nachvollziehbar macht, dass du dich ordnungsgemäß und gewissenhaft vorbereitet hast und dich in der Prüfung korrekt verhalten hast. Gab es Kontakte zur Prüfungsaufsicht? - Auch diese könnte ja nochmal befragt werden, ob ihr etwas aufgefallen ist.

 

Zitat

Muss ich mich dazu äußern? Wenn ja, wie könnte ich da am Besten vorgehen?

 

Musst du nicht - aber wenn du die Chance haben möchtest, dass sich an der Bewertung noch etwas ändert, würde ich es dir sehr empfehlen.

 

So würde ich auf jeden Fall vorgehen und erstmal den Gedanken an Gericht und Klageweg weg lassen. Falls du die Möglichkeit hast, dich mal von einem Anwalt (der sich auch mit diesem Rechtsthema auskennt) beraten zu lassen, kannst du das ja machen. Aber ich würde erstmal abwarten, wie jetzt das Widerspruchsverfahren ausgeht.

 

Hast du auch mal in die Prüfungsordnung rein geschaut? - Da müsste doch genau geregelt sein, wie in einem solchen Fall die Vorgehensweise ist.

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Nur mal in den Raum geworfen. Was wäre eigentlich, wenn man auf den "Schmierzettel" welcher ja oft bei den Klausurbögen beiliegt sich Notizen zu den Prüfungsfragen macht und diesen dann "vergisst" abzugeben.

 

Im Grunde hat man ja dann auch nichts unerlaubtes mit zur Klausur genommen, aber man wüsste 

auch nachher den Inhalt der Fragen noch gut.

 

Darum frage ich mich, wieso der Professor und das Prüfungsamt gleich auf das Smartphone kommen,

wenn es doch mit dem "Schmierblatt" der einfachste Weg wäre, und das ohne Betrugsversuch.

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vor 38 Minuten, andreas1983 schrieb:

Darum frage ich mich, wieso der Professor und das Prüfungsamt gleich auf das Smartphone kommen,

wenn es doch mit dem "Schmierblatt" der einfachste Weg wäre, und das ohne Betrugsversuch.

 

Im Eingangsposting und in den folgenden Beiträgen ging es ja um "Zitate" und Tabellen, die widergegeben wurden. Nun haben wir alle weder die Klausuraufgaben noch den Klausurbericht gesehen. Ich denke mal, dass der Grad der Übereinstimmung zwischen Aufgaben und Widergabe sehr hoch und damit sehr irritierend war.

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Ich wüsste nicht wo das drinsteht das Klausurbericht nicht erlaubt sind, auch wenn es wie @Markus Jung geschrieben hat, nicht gewünscht ist. Nicht gewünscht ist aus meiner Sicht nicht nicht erlaubt. Egal ob 1:1 oder unscharf. Und ja, ich kann das auch und habe das auch oft gemacht mit den Klausurberichten in meinem Blog. Mal 1:1 und mal unscharf. Ich bin auch gesegnet mit einem guten Gedächtnis, zumindest wenn ich mir das nach der Klausur direkt aufschreibe. Paar Stunden nach der Klausur habe ich alles wieder vergessen.

 

Ja, Klausurberichte mögen die Dozenten nicht, weil Sie dann mehr Arbeit haben, aber auch hier ist der digitale Wandel zu spüren und auch die Dozenten sind nicht von ausgenommen. Das mit dem Copyright finde ich irgendwie eine (sorry) "dumme" ausrede, noch dazu ist er dem Löschwunsch sofort nachgekommen (meine ganz persönliche Meinung).

 

Ausser einer Vermutung bleibt hier nichts übrig.

 

Am Ende geht es aber immer um Glaubwürdigkeit. Frau @KanzlerCoaching (habe ich so verstanden) hat einen kleinen Restzweifel bzgl. den genau wiedergegebenen Tabellen, bzw. deren Mengen (uns liegen die Unterlagen nicht vor) und ich stimme unter den Bedingungen (Menge der Materialien) auch zu.

 

 

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Nein, ich habe keinen Zweifel. Weder einen Rest noch überhaupt. Ich versuche nur mir zu erklären, wie die Hochschule auf die Idee, dass da betrogen wurde, kommt.

 

Für mich wäre dieser Verdacht plausibel, wenn die Texte und Zahlen im Klausurbericht identisch oder sehr nahe dem wären, was in der Klausur steht.

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