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Geprüfter Wirtschaftsjurist vs Diplom Wirtschaftsjurist


Skaria

Empfohlene Beiträge

Hallo an Alle,

 

da ich neu hier bin, weiß ich nicht ob ich hier die Frage an der richtigen Stelle stelle.

 

Ich würde gerne wissen was der Unterschied zwischen dem geprüften und dem Diplom Wirtschaftsjurist ist.

 

Wie sieht es danach mit den JobChancen aus. Haben beide Abschlüsse die gleichen Chancen?

 

Ich würde mich sehr über die Aufklärung freuen.

 

Mit lieben Grüßen

Skaria

 

 

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Darf ich mal fragen, welches Institut den Abschluss "geprüfter Wirtschaftsjurist" vergibt?

 

Für mich hört sich das nach einem institutsinternen Abschluss an, der ungefähr so viel Ansehen hat wie ein VHS-Zertifikat.

 

Den Abschluss Diplom gibt es meines Wissens nicht mehr, da er durch Bachelor und Master ersetzt wurde. Es kann wohl noch einzelne Hochschulen geben, die das Diplom vergeben. In so einem Falle wäre das aber ein anerkannter Abschluss. Wie aber deine Aussichten auf dem Arbeitsmarkt damit sind, hängt noch von anderen Faktoren ab als alleine vom Abschluss. Allerdings denke ich, dass man mit einem Hochschulabschluss bessere Chancen hat als mit einem institutsinternen Zertifikat.

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Zum geprüften Wirtschaftsjuristen habe ich das hier gefunden:

 

https://www.fsgu-akademie.de/weiterbildung/wirtschaftsjurist/

 

Das ist kein Studium und kein juristischer Abschluss, sondern eine 12-monatige Weiterbildung.

 

Die Angaben zum Diplom Wirtschaftsjuristen, die man ergoogeln kann, stammen eigentlich alle aus der Zeit vor Bologna und dürften daher nicht mehr aktuell sein. Die Analogie zum Diplom wäre wohl der Master in einem Studium Wirtschaftsrecht und damit ein akademischer Abschluss, mit dem Weiterbildungskurs oben also gar nicht vergleichbar.

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Bitte teile uns doch noch mit, um welche beiden Anbieter es dir hier konkret geht. Nur von der Abschlussbezeichnung her lässt sich das nicht bewerten.

 

Es gibt zum Beispiel auch immer noch Anbieter, die ihr Abschluss-Zeugnis Diplom nennen.

 

Ein "echter" Diplom-Wirtschaftsjurist hingegen wäre dann ein Hochschulabschluss, allerdings werden da wie erwähnt ja mittlerweile überwiegend Bachelor und Master vergeben, aber es mag ja noch Ausnahmen geben.

 

Daher die Bitte, deine Infos noch zu ergänzen, da es sonst eher ein Stochern im Nebel ist.

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Hallo,

 

Vielen Dank erstmal allen für die Antworten.

 

Bei dem geprüften Wirtschaftsjuristen geht es um den Lehrgang bei der FSGU. Danach habe ich mich nach dem Wirtschaftsjuristen im Internet schlau gemacht, bin jedoch immer wieder über den ' Diplom- Wirtschaftsjurist' gestolpert. Das waren dann wohl die älteren Bezeichnungen und waren mir nicht bewusst als Bachelor LL.B.

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Dann hast du hier auf der einen Seite einen weiterbildenden Fernlehrgang mit einem institutsinternen Abschluss.

 

Und auf der anderen Seite hast du einen akademischen (Fern-)Studiengang an einer Hochschule, der mit einem akademischen Grad (Bachelor) abschließt.

 

Neben dem Abschluss unterscheiden sich die beiden Weiterbildungen vermutlich auch im Umfang, der Dauer und den Kosten.

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