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Die Akkreditierung eines Studienangebots


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Da sind mehrere Dinge zu unterscheiden:

- Akkreditierung von Studiengängen nach deutschen Recht: Hier wird die Qualität des Studienangebots (Inhalte, Resourcen, Lehrende usw.) geprüft. Wird die Akkreditierungg verweigert (selten), muss der Studiengang eingestellt werden. Typische sind eher Auflagen, also dass bestimmte Inhalte zusätzlich angeboten werden müssen, mehr Hauptberufliches Lehrpersonal eingestellt werden muss u. ä. Das gibt es seit Bachelor/Master-Einführung. Vorher haben die Kultusministerien die Studiengänge bzw. Studienordnungen geprüft, das hieß nur nicht Akkreditierung (und war wesentlich weniger intensiv). Ist verpflichtend, braucht man also nicht drüber diskutieren.

- Freiwillige Akkreditierungen: Es gibt diverse Angebote, bei denen sich Hochschulen oder Studiengänge (deutsche oder ausländische) freiwillig einer Prüfung unterziehen können. Wenn das erfolgreich ist, kann sich die Hochschule "XY akkrediert" nennen oder den Studiengang als "YZ akkreditiert" anpreisen. Falls nicht, schadet es auch nicht. Der Wert solcher Zertifikate schwankt stark, von reiner Alibi-Prüfung bis hochangesehen.

- Akkreditierung private Hochschulen durch den Wissenschaftsrat: Das ist relativ neu. Private Hochschulen müssen nicht nur staatliche genehmigt werden, sondern noch zusätzlich als Institution (also nicht der einzelne Studiengang) akkreditiert werden. Auch kein Spaß für die Hochschulen, Luftnummern fallen da auf. Auch das ist verpflichtend.

- Im Ausland müssen Studiengänge teilweise von Berufsverbänden akkreditiert werden, um bestimmte Berufe ausüben zu können (z. B. Medizin wird vom Ärzteverband akkreditiert). Wenn das nötig ist, ist es auch keine Frage, ob das sein sollte.

Diskutieren könnte man also nur über Fall 2. Was jedenfalls Unsinn ist, ist einfach nur "akkreditiert" zu rufen. Wenn jemand sagt "mein Studiengang ist akkrediert", und auf Nachfrage "vom wem" sagt, "keine Ahnung, halt akkreditiert" oder gar "von niemandem, ganz allgemein akkreditiert", dann stimmt was nicht oder jemand hat keine Ahnung.

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Noch eine Ergänzung zur Systemakkreditierung. Wenn eine Hochschule systemakkreditiert ist, weißt sie damit ein internes Qualitätsprüfungssystem nach und darf dann demzufolge ihre Studiengänge selbst akkreditieren. 

 

Dazu heißt es unter http://www.akkreditierungsrat.de/index.php?id=systemakkreditierung:

 

Zitat

Mit der Systemakkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.

 

Damit soll der hohe Aufwand für die Programmakkreditierungen (also jeden Studiengang einzeln) etwas reduziert werden. 

 

Das ist zu unterscheiden von der staatlichen Anerkennung von Hochschulen (auch von privaten Hochschulen), die zwingend erforderlich ist, um Studiengänge anbieten zu dürfen.

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Ebenfalls noch zu ergänzen. Die staatlichen Akkreditierungen werden nur auf Zeit ausgestellt. (Steht auch so auf den Urkunden, die die Uni erhält)

Beim Start einer privaten Hochschule teilweise erstmal für 2 Jahre, danach für 5-7 Jahre, ganz selten für 10 Jahre. Somit wird gewährleistet, dass die Qualität der Lehre dauerhaft kontrolliert wird. 

Solche eine staatliche Akkreditierung besteht aus drei Teilen. (Beispiel ist aus Berlin) 

  1. Die Uni muss alle Studieninhalte offen legen, Projekte, Abschlussquoten etc.
  2. Eine Begehung der Uni, in der geprüft wie die Lehratmosphäre ist, Technikausstattung wird getestet etc. 
  3. Eine schriftliche Auswertung und Beurteilung nach der die Dauer der neuen Akkreditierung gewählt wird
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