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Krankgeschrieben und Akademiestudium


Sarodini

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Guten Tag,

 

ich bin leider chron. erkrankt und falle derzeit ins Krankengeld. Wenn sich mein Zustand nicht verbessert geht es nach dem Krankengeld in die Arbeitslosenversicherung und dann in Hartz4.

 

Das ist natürlich keine schöne Vorstellung und ich überlege mit der minimalen Kraft die mir bleibt ein Fernstudium zu beginnen. Als ordentlicher Student würde ich Anspruch auf Krankengeld und AV verlieren. Also überlege ich mich als Akademiestudent eintragen zu lassen um erst einmal zu schauen ob die Kraft zumindest für ein Teilzeit Studium reicht. Sollte das klappen könnte man sich ja sogar in der Fernuni Hagen Leistungen aus dem Akademiestudium anrechnen lassen. Meine Frage ist nun Folgende:

Angenommen ich würde es Kräftemäßig hinbekommen Teilzeit als Gasthörer zu studieren. Irgendwann gibt es dann den Punkt an dem ich (wenn ich offiziell abschließen will) meine Leistungen anerkennen lassen muss. Hätte die Krankenkasse darüber einsicht und könnte dann Krankengeld zurückfordern?

Vielen Dank für die Hilfe.

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Ich würde mal davon ausgehen, dass die Krankenkasse es mitbekommen könnte, wenn du dich dann als ordentlicher Student anmeldest.

 

Die Frage ist aber, ob ein Akademiestudium nicht ganz offiziell möglich ist, ohne den Anspruch zu verlieren.

 

Das würde ich an deiner Stelle entweder mit der Krankenversicherung klären, oder mit einem spezialisierten Anwalt.

 

Vielleicht hat ja auch jemand hier im Forum schon ähnliche Erfahrungen und kann ein Stück weiterhelfen?

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@Sarodini

Aber vorrangig bist du doch noch AN und als solche/r versichert. Wenn du dich also für ein Fernstudium in Teilzeit einschreibst, du aber weiterhin als AN versichert bist, dann ändert sich ja erst einmal nichts an deinem Status. Solange das Studium deinen Heilungsprozess nicht negativ beeinflusst, sollte dies auch nicht von Interesse für die Krankenkasse sein.

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Solange deine finanzielle Zukunft nicht abgesichert ist, würde ich mir generell mindestens zwei Mal überlegen, ob ich ein Fernstudium oder Fernkurs belege. Leider ist Bildung, zumindest über private Lehrinstitute, auch immer eine Frage des Einkommens.

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vor 5 Stunden, Sarodini schrieb:

(...) als Gasthörer zu studieren. Irgendwann gibt es dann den Punkt an dem ich (wenn ich offiziell abschließen will) meine Leistungen anerkennen lassen muss. Hätte die Krankenkasse darüber einsicht und könnte dann Krankengeld zurückfordern?

Da ließe sich nichts zurückfordern, weil man als Akademiestudent nicht als ordentlicher Student in einen Studiengang eingeschrieben wird. Der Gasthörerstatuts wirkt sich daher nicht auf die genannten Leistungen aus.

 

Sofern du wirklich Hartz 4 beziehen würdest, würde ich darüber nachdenken, dich als Teilzeitstudent einzuschreiben und nicht im Akademiestudium. Das hätte den Vorteil, dass du an der FernUni, sofern noch kein Hochschulabschluss vorliegt, eine Gebührenermäßigung beantragen könntest. Du dürftest nur nicht in Vollzeit studieren, das wäre rechtlich mit ALG2-Bezug nicht möglich. Aber Teilzeit ginge.

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Wenn du dich als ordentlicher Student in Hagen einschreibst, benötigt die FernUni eine Bestätigung über die Krankenversicherung. Eine Kopie der Krankenkarte reichte bei mir nicht, es musste seitens der Krankenkasse eine spezielle Erklärung für die Universität sein - über diesen Weg würde der Krankenkasse der Studentenstatus wohl auffallen. :) 

Ich würde daher mal im Voraus mit ihr abklären, ob es da Probleme geben könnte. Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass dort Leistungen zurück gezahlt werden müssten, weil deine Erwerbstätigkeit ja nach ärztlichem Gutachten gefährdet oder gemindert ist und gerade ein Fernstudium vermutlich auch nicht an der Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben gefährdet. Ich könnte mir vorstellen, dass du dazu vielleicht noch mal zum Gutachter musst. Wie du das Krankengeld nutzt, müsste dann ja eigentlich dir überlassen sein. 
Ich habe dagegen schon von Krankenkassen gehört, die Leistungen zurückfordern, weil man Reha-Maßnahmen nicht nachkam. Das dürften also zwei Paar Schuhe sein. 

Anders sieht es aus, wenn du ein 100%-Vollzeit-Studi werden willst, sozusagen. Dann müsstest du dich möglicherweise sogar generell anders versichern, da du dann ja auch nicht erwerbstätig bist :) 

Also einfach mal nachfragen und gute Besserung :thumbup1:

 

LG

 

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Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Damit sind meine Sorgen wohl (wie so oft) unebrechtigt. Nach dem ersten Semester werde ich wohl merken ob das für mich zu stemmen ist und könnte dann ab dem 2ten in ein ordentliches Teilzeit-Verhältnis eintreten.

Liebe Grüße

 

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