Zum Inhalt springen

Von der IU überlassenes iPad neu oder gebraucht?


Empfohlene Beiträge

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Wenn damit geworben wird, dass es zum Studium ein iPad dazu gibt, dann wäre meine Erwartungshaltung schon, dass es sich dabei um ein Neugerät handelt. Dass es auch ein gebrauchtes Gerät sein kann, geht dann ja soweit ich es verstanden habe erst aus dem Kleingedruckten bei der Anmeldung hervor.

 

Andererseits verstehe ich aus ökonomischen Gründen durchaus auch die IUBH, dass sie Rückläufer weiter verwenden möchte. Ansonsten bliebe allerdings ja noch die Möglichkeit, diese über Gebrauchtwarenbörsen verkaufen zu lassen, um den Verlust gering zu halten. 

 

Oder das iPad würde erst dann verschickt, wenn die Abschlusskosten auf jeden Fall schon drin sind, zum Beispiel erst nach dem ersten halben Jahr.

 

Ich denke, da gibt es viel abzuwägen. Ich fände es gut, wenn gleich bei der Bewerbung der Aktion irgendwo ein Hinweis wäre, dass es sich um ein gebrauchtes Gerät handeln könnte. Und darauf habe ich in den Teilnahmebedingungen keinen Hinweis gefunden, obwohl die schon recht lang sind.

 

Dort heißt es lediglich unter anderem:

Zitat

Die Auslieferung des iPad erfolgt in Abhängigkeit von der tatsächlichen Verfügbarkeit seitens Apple zeitnah nach dem Studienstart über unseren externen Dienstleister. Bei Lieferverzögerungen durch Apple verzögert sich die Auslieferung entsprechend.

 

Auch durch diesen Hinweis würde ich jetzt eher davon ausgehen, dass es sich um ein Neugerät handelt.

 

Die Frage ist halt auch, wie oft denn wirklich bereits benutzte Geräte aus Rückläufen an die Studierenden ausgeliefert werden. War das bei einem der hier aktiven Studierenden der Fall?

Bearbeitet von Markus Jung
Ungültigen Link entfernt
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man bei Amazon oder Notebooksbilliger bestellt dann kann es auch sein dass ein Siegel bereits gebrochen ist. Was soll denn auch mit Geräten passieren, die geöffnet und wieder zurück geschickt wurden? Entsorgen? Pullover im Geschäft wurden auch schon vorher anprobiert. Man kann ja jetzt nicht jedes Gerät, das mal geöffnet wurde wegwerfen, ist doch klar, dass die wieder in den Verkauf gehen, nur mit dem Unterschied, dass man hier nich extra bezahlt hat sondern das iPad inklusive ist. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten, Luulaa schrieb:

Wenn man bei Amazon oder Notebooksbilliger bestellt dann kann es auch sein dass ein Siegel bereits gebrochen ist. Was soll denn auch mit Geräten passieren, die geöffnet und wieder zurück geschickt wurden?

 

Dann handelt es sich aber um Rückläufer, sogenannte B-Ware, die auch als solches gekennzeichnet sein sollte oder sogar muss, da es sich im eigentlichen Sinn nicht mehr um Neuware handelt. Das sind dann z.B. bei Amazon, die sogenannten Warehouse-Deals. Das das nicht alles Online-Händler so handhaben, ist dann ein anderes Thema.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich denke man sollte hier klar differenzieren, was zwischen „Gebrauchsspuren“,  „einem gebrauchten Gerät“ oder eben einem „B-Gerät“ zu verstehen ist. Wenn unsere EDV-Abteilung unsere IPad, IPhone oder Notebooks einrichtet, haben diese möglicherweise Gebrauchsspuren, es handelt sich aber dennoch um echte Neugeräte.

Da die Geräte gemäß Vertragsbedingungen sowieso bis zum Abschluss der IUBH gehören, ist es eigentlich irrelevant ob diese „Spuren“ haben, solange diese nicht die heimische Infrastruktur infizieren können. Das meine ich im doppelten Sinn. Am Ende ist es für die ein oder anderen ein netter kleiner Zusatz, ein Geschenk. Aber ganz ehrlich, bei den Kosten für ein Studium, sollte das doch nicht wirklich eine Rolle bei der Entscheidung spielen. Ich hatte damals darauf verzichtet.

Bearbeitet von Matthias2021
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Viel interessanter ist eine ganze andere Tatsache. Das Ipad gehört der IUBH bis zum Abschluss des Studiums. Für Beschädigung etc. am Ipad bei Studium-Abbruch haftet man. Also sollte man in der Tat aufpassen kein gebrauchtes Gerät untergejubelt zu bekommen bzw. es ausgiebig dann prüfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"....Ist die Sache allerdings schon einmal in Gebrauch gewesen, so ist sie nach dem Begriffsverständnis nicht mehr unbedingt als neu anzusehen. Dies kann durchaus einen Sachmangel begründen. Das heißt: der nächste Käufer kann durchaus bemängeln, dass ihm ein gebrauchtes Gerät als neu verkauft wurde...."

 

https://www.heise.de/resale/artikel/Wann-ist-Ware-noch-neu-1447499.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kenne jetzt keinen Fall, bei dem ein Kommilitone ein gebrauchtes iPad bekommen hat. Diese Fälle dürften sehr selten sein. Dennoch kann ich verstehen, wenn sich die IUBH vorbehält, Rückläufer auch wieder auszugeben. Wer es nicht haben möchte, muss es ja nicht nehmen (man hat die Wahl). Daher halte ich es eher für ein theoretisches Problemchen ... 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 26.8.2018 um 19:51 , Markus Jung schrieb:

Wenn damit geworben wird, dass es zum Studium ein iPad dazu gibt, dann wäre meine Erwartungshaltung schon, dass es sich dabei um ein Neugerät handelt. Dass es auch ein gebrauchtes Gerät sein kann, geht dann ja soweit ich es verstanden habe erst aus dem Kleingedruckten bei der Anmeldung hervor.

 

So sehe ich es auch. Wollte aber keinen Streit auslösen 😉

 

Und ich wollte nur die Meinung von IUBH-Studenten wie von Splash hören, ob dies der Fall war.

Aber anscheinend kam dies bei den hier Anwesenden nicht vor und vielleicht ist der Satz ja wirklich

nur eine Absicherung.

 

Ich entscheide mich natürlich auch nicht für einen Anbieter wegen eines Tablets. Es ging nur um die Tatsache, dass es ja ein Auswahlpunkt ist und sich die Studiengebühren sich nicht erhöhen, also man es ja eigentlich mitnehmen könnte/sollte. Bei der Auktion dachte ich auch selbstverständlich an ein Neugerät. Immerhin wird damit geworben, dass man es für sein Studium nutzt und nach Fertigstellung es überlassen bekommt.

 

Rückläufer von Studenten, welche abgebrochen haben, müssten halt dann wohl, oder übel von dem beauftragten Computerdaden gebraucht weiterverkauft werden etc. ist halt das Risiko.

 

Und klar könnte man es nach dem Studium dann gebraucht verkaufen, wobei ich mich hier frage wie es läuft, weil ja Apple Geräte nach meinem Wissen an den Nutzer gebunden werden?

 

Ich bin erst beim ausfüllen der Unterlagen auf diesen Satz aufmerksam geworden und wollte hier nur nachfragen, ob es richtig gedeutet somit auch ein Gebrauchtgerät sein kann.

 

 

Nur der Vollständigkeit halber. Ich denke, dass es rechtlich in Ordnung ist, weil die Anmeldungsunterlagen frei online einsehbar sind.

 

Hier aus der "Vereinbarung zur Gebrauchsüberlassung eines iPad:

 

1. Vertragsgegenstand
Die Internationale Hochschule verpflichtet sich zur unentgeltlichen Überlassung eines Apple iPad, wobei sich die
Modellart sowie die Ausstattung des Gerätes nach der zum Übereignungszeitpunkt herrschenden Verfügbarkeit
richtet, an den Studierenden während dessen Studienzeit an der Internationalen Hochschule. Der Studierende
hat somit ausdrücklich kein Anrecht auf die Überlassung einer bestimmten Modellvariante. Das iPad verfügt über
die entsprechende Apple Software und ist WLAN-fähig. Die Internationale Hochschule räumt dem Studierenden
das zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare oder überlassbare Recht ein, das iPad und die
gelieferte Software während der Laufzeit dieses Vertrages zu nutzen, soweit der Internationalen Hochschule diese
Rechte durch Mietkaufvertrag eingeräumt wurden und die Hochschule zur Weitergabe dieser Rechte berechtigt ist.


Das überlassene Gerät kann Gebrauchsspuren aufweisen.

 

Dieser Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Mietkaufvertrag zwischen der Internationalen Hochschule und der Apple Financial Services, Disko Leasing GmbH rechtswirksam zustande kommt. Das iPad wird dem Studierenden durch die Firma CompuStore (Thomas-Mann-Straße 5, 53111 Bonn) an eine vom Studierenden zu benennende Adresse in Deutschland oder Österreich geliefert, die das Gerät ihrerseits von der Firma Apple Financial Services Disko Leasing GmbH erhält. Hat der Studierende seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands oder Österreich, ist er verpfl ichtet, für einen Weiterversand des iPads selbst Sorge zu tragen und insbesondere die Kosten für den erforderlichen Versand an diese fi nale Adresse selbst zu tragen. Der Studierende wird explizit darauf hingewiesen, dass ein Direktversand außerhalb Deutschlands und Österreich nicht möglich ist, und erklärt sich mit dieser Regelung sowie den daraus eventuell resultierenden Kosten einverstanden. Sollte das iPad nicht fristgerecht oder nicht vertragsgemäß geliefert werden, stehen dem Studierenden keine Rechte und Ansprüche gegenüber der Internationalen Hochschule zu.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
  • Neu erstellen...