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Von der IU überlassenes iPad neu oder gebraucht?


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Ich finde es schon erstaunlich, das man wegen eines Tablets so ein Fass aufmachen kann.

Das Tablet ist ein Goodie! 

Wer Angst hat, ein gebrauchtes Gerät zu bekommen, lässt einfach die Finger davon und kauft sich selbst das gewünschte Gerät. 

Denn auch wenn man von der IUBH ein Tablet bekommt, das krachneu aussieht, kann es trotzdem gebraucht sein. 🙄

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vor 6 Stunden, Moondance schrieb:

Das Tablet ist ein Goodie! 

 

Nein!  Es handelt sich bei dem iPad eben nicht einfach nur um ein "Googie", sondern diese Gerät ist, ähnlich wie die Studienhefte, Bestandteil eines Vertrages, für den man eine Gegenleistung, ein Entgelt, entrichtet.

 

Wenn einzelne hierauf keinen Wert legen, dann ist das legitim. Nicht jeder will oder benötigt die Studienhefte in gedruckter Form.

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Ob das iPad wirklich Bestandteil des Studienvertrages ist, darüber kann man streiten. Es geht ja nicht ins Eigentum des Studenten über, sondern wird ihm erst mal nur zum Gebrauch - also leihweise - zur Verfügung gestellt. 

 

Insofern erwirbt man das Gerät über den gesamten Studienverlauf mit jeder Rate, die man bezahlt und erst am Ende ist es tatsächlich Eigentum. 

 

 

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Es ist kein Teil des regulären Studienvertrages, deswegen unterzeichnet man auch ein "extra" Blatt dediziert für die IPad Nutzung. Kann an der Stelle dann immer noch abgelehnt und zurück gesendet werden.

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Nachfolgend der Auszug aus den Teilnahmebedingungen zur "IPad-Aktion" 

Das iPad bleibt während der gesamten Laufzeit des Fernunterrichtsvertrags Eigentum des Dienstleisters. Erfüllt der Studierende den Fernunterrichtsvertrag vertragsgemäß und beendet er sein Studium erfolgreich, so geht das Eigentum am iPad zum regulären Ende des Fernunterrichtsvertrages auf den Studierenden über.

Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Fernunterrichtsvertrags (z.B. durch Kündigung durch eine Partei oder aus anderen Gründen) hat der Studierende das iPad in funktionsfähigem Zustand innerhalb einer Woche nach Beendigung zurückzugeben. Die Rücksendung erfolgt dabei auf Kosten des Studierenden durch einen von dem externen Dienstleister bestellten Spediteur.

Im Falle eines technischen Defekts, dem Austausch von Batterien oder Akkus oder bei anderen technischen Fragen erfolgt die Abwicklung über den externen Dienstleister.

Näheres regelt die Gebrauchsüberlassungsvereinbarung.

 

Sagt eigentlich alles. Man hat sogar den "Luxus", dass sich ein externer Dienstleister bei einem Defekt um das Gerät kümmert. Es handelt sich demnach um eine kostenfreie Überlassung gemäß "Gebrauchsüberlassungsvereinbarung", welche eben nicht automatisch Bestandteil des Studienvertrages ist.

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  • 1 Jahr später...

Bevor ich mich für ein Fernstudium an der iubh entschieden habe, fand ich die Aktion mit dem kostenlosen iPad amüsant bis verwunderlich. Ich habe mich gefragt, ob wir hier bei einer Verkaufsveranstaltung von Heizdecken oder bei der Immatrikulation an einer Hochschule sind. Ich entschied mich trotzdem für die iubh. Da das iPad als Dauerbrenner in den Gebühren eingepreist ist, wurde ich bei dem Kleingedruckten vom Vertrag misstrauisch, da hier mitgeteilt wird, dass das iPad auch gebraucht sein kann. Auf Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass die iPads normalerweise fabrikneu seien, es jedoch auch Rücksendungen von Studenten sein könnten, die während der Probezeit abbrechen. Naja... als ich dann mit dem Fernstudium angefangen habe, gab es erstmal gar kein iPad. Das kam dann quasi am letzten Tag der Probezeit und war 3 Jahre alt und arg abgenutzt! Brisanterweise ist der Fernstudent für die Wartungs- und Reparaturkosten des iPads verantwortlich! Hat die iubh so eine Verar***e nötig, was für ein Niveau ist das? Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht, das wegen einer sehr mittelmäßigen ersten Vorlesung ohnehin schon sehr voll war. Also hab ich noch während der Probezeit gekündigt und bereue es nicht!

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Dass es auch Rückläufer geben kann, ist ja bekannt und macht aus Gründen der Nachhaltigkeit auch Sinn, da der Eigentumsübergang mit Beendigung des Studiums ist. Wer das Studium abbricht, muss sein iPad zurück geben. Aufgrund der wohl eher geringen Rückläuferquote dürfte es sich dabei um wenige Fälle handeln. Normalerweise würde ich aber erwarten, dass diese geprüft werden, bevor diese wieder raus gegeben werden. Allerdings würde ich nie wegen dem iPad studieren - wenn das der Grund für den Abbruch war, war es wohl ehh die falsche Entscheidung ... 

Bearbeitet von Splash
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vor 14 Stunden, kicker77 schrieb:

am letzten Tag der Probezeit und war 3 Jahre alt und arg abgenutzt! Brisanterweise ist der Fernstudent für die Wartungs- und Reparaturkosten des iPads verantwortlich!

 

Was genau bedeutet denn "arg abgenutzt"? Hast du Fotos davon gemacht?

 

Und welche Wartungs- und Reparaturkosten wären denn konkret angefallen? War das Gerät funktionsfähig?

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Das „arg abgenutzt“ würde mich auch mal interessieren.

 

Das man da nicht das allerneuste Modell von der Keynote bekommt, dürfte klar sein.

Aber auch ich hätte erwartet, dass die IPads von Rückläufern erst mal geprüft werden, bevor sie an den nächsten Student weitergegeben werden.

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