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Neuer Bafögantrag nicht ohne Studienbescheinigung möglich


damnyou

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Letztendlich kann die IUBH wohl nicht vorab bescheinigen, dass Du dann in dem Semester bist, da du den Vertrag vorher kündigen kannst. Das kann m.E. auch seitens Bafög niemand erwarten, bzw. wäre dann eher bei der Behörde zu kurz gedacht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die IUBH die Probleme bzw. Starre von Behörden ausbügeln muss.

 

Ich kann mir jedoch vorstellen, dass die IUBH eine Bescheinigung ausstellen kann, dass dein Vertrag aktuell nicht gekündigt ist und bis zu einem bestimmten Datum läuft. 

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Bei der Behörde zu kurz gedacht? Es kriegt doch auch jede andere Hochschule hin die Semesterbescheinigungen 2-3 Monate vorher rauszuhauen. Und da könnte jeder andere Student auch einfach mittendrin aufhören und hätte trotzdem noch die Semesterbescheinigung.

 

Und das BAFÖG Ämter nunmal 2-3 Monate für die Bearbeitung brauchen ist nicht erst seit gestern, letzter Woche oder letztem Jahr so. Das war schon immer so und sollte auch für jeden der sich nur mal 2 Sekunden damit beschäftigt bekannt sein. Da jetzt mit dem Finger auf das BAFÖG Amt zu zeigen ist relativ schwach.

 

Grundsätzlich kann ich doch eh jeden Monat die IUBH kündigen. Das heißt selbst wenn ich dann im November meine 6 Monat gültige Bescheinigung habe kann ich im selben Monat wieder kündigen und hab die Bescheinigung trotzdem. Wo ist da jetzt der Unterschied wenn die IUBH das einfach 2 Monate vor dem neuen Semester ausstellt?

Bearbeitet von Markus Jung
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Frag mal nach, ob die Bescheinigung unter Vorbehalt ausstellt werden kann (d.h. dass die Bescheinigung bei einer Kündigung durch den Studenten ihre Gültigkeit verliert). 

 

Ich kann aber nicht verstehen, warum sich die IUBH in deinem Fall dermaßen lösungsunwillig zeigt. Vor allem solche Sätze wie "ist es halt so" gehen mal überhaupt nicht klar...

Bearbeitet von Vitali
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Bei dem Thema würde ich einfach (aus Erfahrung) einen Studierendenvertreter involvieren. Welche Bescheinigung auch immer da ausgestellt werden kann, sollte nicht so schwer raus zu bekommen sein. Miteinander reden ist halt immer besser, als übereinander. Und wie ich schon mal oben irgendwo geschrieben habe, kann die IUBH ganz bestimmt etwas bescheinigen, wie auch immer das dann heißt, auch wenn die standardmäßig automotatisiert erstellten Studienbescheinigungen für die Bafög-Bearbeiter zu spät wären. Das Thema ist keine Raketentechnik und Du bist bestimmt auch nicht der erste Bafög-Bezieher, der an der IUBH studiert ...

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naja, die standarmäßig automatisierte Studienbescheinigung bekomme ich am 01.11. Letzte Bafögzahlung kommt am 30.09. Wie schnell soll der Bafög Bearbeiter denn den Bescheid austellen? Innerhalb von einem Tag? Man kann sicher darüber streiten warum Bafög Anträge so lange in der Bearbeitung brauchen. Tatsache ist aber das es anscheinend bei der IUBH üblich ist die Semesterbescheinigungen frühestens 1 Monat NACH der letzten Bafögzahlung auszustellen.

 

Also selbst beim utopischen Fall das mein Bafögantrag innerhalb von einem Tag entschieden wird, fehlt da immernoch mindestens 1 Monat in der Überbrückung, das auf das Konto der IUBH geht.

 

Das das Bafögamt 2-3 Monate zu bearbeitung braucht wusste die IUBH auch schon bei ihrer Gründung.............und trotzdem scheint sich dort keiner für einen Studentenfreundlichen Prozess zu interessieren.

Bearbeitet von Markus Jung
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ja hab ich. Und ich finde das hier einzig und allein die IUBH in der Pflicht steht. Wie die Bafögämter arbeiten ist seit jahren bekannt und komischerweise schaffen es alle anderen Hochschulen sich dem anzupassen.

 

31.10.2018 ist das enddatum

Bearbeitet von Markus Jung
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Wenn Du meine Beiträge gelesen hast, wirst du dort erkennen, dass ich mehrfach Lösungsvorschläge unterbreitet habe, wie Du zum Ziel kommst (aus meiner Erfahrung als ehem. Studierendenvertreter, wenn zuvor pragmatische Lösungen gesucht wurden). Oft ist es halt auch so, dass es so aus dem Wald hinaus schallt, wie man zuvor hinein gerufen hat. Wer was (nicht) findet und wessen Pflicht was ist, ist mir zu müßig zu diskutieren ...

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also sorry aber ich verstehe nicht was du meinst.

 

Ich habe der IUBH mehrfach mein Anliegen verständlich und absolut freundlich dargelegt. Was soll ich denn deiner Meinung nach tun wenn jeder Lösungsvorschlag mit einem Einzeiler ala "geht halt nicht" abgeschmetert wird?

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vor einer Stunde, damnyou schrieb:

Und ich finde das hier einzig und allein die IUBH in der Pflicht steht. 

 

Ich habe da echt Zweifel, dass die IUBH in dieser Sache zu irgend etwas verpflichtet ist. Wenn dieses Prozedere so bekannt ist wie du schreibst und dir das mit der Bescheinigung so wichtig ist, warum hast du dieses Anliegen nicht vor der Immatrikulation geklärt und dich dann nicht im Zweifel für eine andere Hochschule entschieden? 

 

Zudem denke ich, so wie @Splash schon richtig bemerkt hat, dass Du schon sehr absolut und fordernd formulierst und damit möglicherweise eine solche Reaktion provoziert hast. Auch wenn diese in der Tat sehr unglücklich und unprofessionell formuliert ist .

 

Aber, Zitat:Ich habe auch mitgeteilt das ich bei solch am Studenten vorbeigedachten Prozedere in zukunft vor der IUBH in einschlägigen Internetportalen warnen werde und sie selbstverständlich nicht weiterempfehlen kann.„ 

 

Das klingt ebenfalls alles andere als „freundlich dargelegt“.

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