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Probestudium Psychologie gleichzeitig bei 2 Anbietern?


Kathrin90

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich möchte per Fernstudium Psychologie studieren. Bis jetzt konnte ich mich noch nicht zwischen der HFH Hamburg und der SRH Fernhochschule entscheiden und hab meine Bewerbungs-/Immatrikulationsunterlagen am Freitag an beide Hochschulen geschickt.

Jetzt im Nachhinein bin ich mir nicht sicher, ob das überhaupt geht, dass man den Probemonat gleichzeitig bei beiden macht? Bekomm ich da irgendwie Schwierigkeiten, denn an einer Hochschule werde ich definitiv nach 3-4 Wochen kündigen..

 

Danke und viele Grüße

Kathrin

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Hallo Kathrin,

 

was hast Du denn mit Deinen Vertragspartnern vereinbart, d.h. was steht zum Thema Mehrfacheinschreibung/Doppelstudium (an verschiedenen Hochschulen) in den Verträgen? Nichts? Dann kann es nur noch eine Einschränkung durch Gesetz geben.

 

Ist der Studienabschluss Bachelor oder Master? Wenn ja, dann ist das Hochschulrahmengesetz des Bundeslandes in dem der Anbieter seinen Sitz hat, eine prominente Regelungsstelle, auf das in folgendem Wikipediaartikel auch Bezug genommen wird: https://de.wikipedia.org/wiki/Doppelstudium#In_Deutschland. In dem Wikipediaartikel gibt es einen Abschnitt, der abhängig vom Bundesland (der Hochschule) die Zulässigkeit eines Doppelstudiums angibt (siehe Abschnitt "Rechtliche Lage").

 

Wenn es im Vertragstext oder anderen Informationen, die Du von der Hochschule vor Vertragsschluss erhalten hast, keinen Hinweis auf eine gesetzlichen Einschränkung gibt, spricht einiges dafür, dass es auch keine gibt.  Denn ich habe den Eindruck, dass der Gesetzgeber im Bereich der Fernlehre sehr darauf achtet, dass Hochschulen  die Teilnehmer/Interessenten eines Fernstudiums über (gesetzliche) Rechtsfolgen des Vertrags gut informieren (Stärkung des Verbraucherschutzes).

 

Gerade weil Du einen der beiden Verträge nach kurzer Zeit widerrufen willst, stellt sich m.E. die Frage nach der Zulässigkeit des Doppelstudiums nicht, weil Du nach dem Widerruf nur in einem Studiengang eingeschrieben bist.

 

Schönen Sonntag

Greetsiel

 

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Wir hatten das Thema schon mal, wenn auch zu einem anderen Studiengang. Vielleicht mal schauen, ob du das über die Suche findest.

 

Es gibt einige Studierende, die ein Doppelstudium machen in dem Sinne, dass sie gleichzeitig in zwei verschiedenen Studiengängen eingeschrieben sind. Auch da gibt es Einschränkungen, aber häufig ist das möglich.

 

Zwei Mal im gleichen Studiengang eingeschrieben zu sein ist meiner Meinung nach nicht möglich. Gibt es dazu nicht auch eine Frage auf dem Immatrikulationsantrag?

 

Andererseits: Bei dir ist es jetzt wohl eh schon zu spät, da du die Unterlagen ja bereits abgeschickt hast, oder? - Da würde ich dann jetzt mal die Reaktionen abwarten und dann überlegen, wie du weiter vorgehst.

 

Interessantes Thema. Interessiert mich, wie es hier weiter geht und wie die Hochschulen damit umgehen.

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Hallo,

 

wie die anderen schon bemerkt haben, es kommt darauf an, wie "Probestudium" genau definiert ist - demnach, was das Kleingedruckte dazu sagt :). 

Im Prinzip vermittelt "Probe" ja den Eindruck, dass man jederzeit unverbindlich abspringen kann.
Von Anbieter zu Anbieter ist es unterschiedlich, was genau ein Probestudium ist. Ich hatte schon mal für 4 Wochen eins, bevor ich ordentlich eingeschrieben war. Das war dann so:

Meine Unterlagen, Zulassungsvoraussetzung usw. wurden dazu auch nicht geprüft. Nach 4 Wochen endete es in jedem Fall.
Wenn es nach der Prüfung der Zulassung zu einem Probestudium kam,  könnte es aber sein, dass der Vertrag sich nach 4 Wochen verlängert, so lange man nicht widerspricht. Demnach wäre man ein ordentlich eingeschriebener Student - bereits im Probestudium. Das würde das Doppelstudium dann ausschließen und du könntest die Probestudien nur hintereinander machen, wenn du den Platz beim ersten Probestudium nicht annimmst. 

LG 

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vor 25 Minuten, Vica schrieb:

Hallo,

 

wie die anderen schon bemerkt haben, es kommt darauf an, wie "Probestudium" genau definiert ist - demnach, was das Kleingedruckte dazu sagt :).

 

Das ist die privatrechtliche Seite (Vertrag über Fernlehre) inklusive des Regelungsinhalts, den der Gesetzgeber für eine "Probezeit" obligatorisch vorgeben möge. Darüberhinaus gibt es eben auch die verwaltungsrechtliche (öffentlich-rechtliche) Seite, die mit der Form des Studiums (hier Fernstudium) nichts zu tun hat. Da ist jedenfalls das betreffende Hochschulrahmengesetz relevant, möglicherweise noch andere Rechtsquellen.

 

Ich meine, das ist auch nur eine theoretische Frage ohne praktische Auswirkung. Spätestens  mit Widerruf des eines Vertrags, wird die andere Einschreibung bei pragmatischer Betrachtung zulässig. Eine nachträgliche "Heilung" (weniger als einem Monat) nach der Einschreibung klingt für mich plausibel. Urteile dazu gibt es nicht, oder? ich wäre jedenfalls erstaunt.

 

Schönen Tag

Greetsiel

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